Bewerben/Jobsuche: Möglichkeiten, Arbeitgeber vorher kennenzulernen?

Vicodiin

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Kinderkrankenschwester
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päd. Intensiv
Hi ihr,

ich weis nicht so wirklich so meine Frage reingehört, aber ich fands hier am passendsten.
Ich habe mich gefragt wie das abläuft wenn man nach der Ausbildung, oder auch generell im Beruf sich in einem neuen Betrieb bewerben möchte und diesen, wie es ja meistens ist, von innen noch gar nicht kennt.
Gibt es Möglichkeiten sich so einen Betrieb vorher mal anzuschaun? Also dass man mal hospitiert, nen Tag reinschaut oder so? Oder ist das eher untypisch? Wär ja schon schön zu wissen wo man sich eigentlich so bewirbt..

lg
anne
 
Hallo Anne,
ja, mittlerweile bieten die meisten Kliniken einen Hospitationstag an!
 
ah super!
kann man sowas dann erst mit examen machen oder auch schon während der ausbildung?
 
Auch währenddessen. Ist garnicht unüblich heutzutage...
 
Hallo,

ich würde sagen in der Bewerbungsphase. Auf jeden Fall solltest Du aber schon eine Vorauswahl via Homepage der Institution treffen und Deine Unterlagen hinschicken. Wenn die Institution Interesse an Dir bzw. Deiner Einstellung hat, wird es zum VG kommen- in diesem kann man einen Hospitationstag vereinbaren. Möglich ist das z.B. an freien Tagen - ggf. musst Du einen oder zwei Urlaubstage nehmen.
Wenn die potentiellen AG weiter weg sind, musst Du halt Anfahrtskosten und ggf. eine Übernachtung im Hotel mit einkalkulieren.

Eine andere Reihenfolge (also erst Arbeitgeber anschauen und dann über eine Bewerbung nachdenken) wäre wohl zu aufwändig für beide Seiten...zumindest für die Stelle einer normalen Gesundheits- und Krankenpflegerin.
 
Möglich ist das z.B. an freien Tagen - ggf. musst Du einen oder zwei Urlaubstage nehmen.
Sofern dein Arbeitgeber dich nicht übernimmt, muss er dich dazu freistellen! Eine Hospitation gehört zum Bewerbungsverfahren dazu...
 
Da würde ich mich im Ausbildungsverhältnis aber vorher erkundigen, ob ich noch genug Spielraum bei den Fehlzeiten habe; die Freistellung gilt nämlich als solche. Nachher hast Du eine Stelle und musst nacharbeiten, bevor Du die Urkunde in Empfang nehmen darfst.
 
Sofern dein AG dich nicht übernimmt, muss er dich dazu freistellen! Eine Hospitation gehört zum Bewerbungsverfahren dazu...

Jein...
Es ist richtig, dass nach § 629 BGB eine "angemessene Zeit an Freistellung" gewährt werden muss. Das heisst jedoch nicht, dass ein Schüler hierfür auf jeden Fall x Tage frei bekommt.

Wenn ein Arbeitnehmer für ein Vorstellungsgespräch einen weiteren Anfahrtsweg hat (also von Nordhessen an den Bodensee fährt) oder wenn nach einem Vorstellungsgespräch noch eine Hospitation vorgesehen ist um die Stelle sicher zu bekommen, dann kann man hierüber reden ...meistens gibt es für sowas bei den Azubis hausinterne Regelungen, wieviel einem Schüler hier an Freistellung gewährt wird (z.B. insgesamt 3 Tage).

Der Arbeitgeber ist nicht zu einer Freistellung verpflichtet, wenn ein Azubi "sich ein Haus mal anschaut" und dann über eine Bewerbung nachdenkt...dieses ist imho nicht als laufendes Bewerbungsverfahren zu werten und würde den Rahmen deutlich sprengen!

Bei Arbeitgebern in räumlicher Nähe des Wohnortes des Schülers kann ich ausserdem erwarten, dass Vorstellungsgespräche außerhalb der Dienstzeiten stattfinden (z.B. nach dem Frühdienst) bzw. dass hierfür nicht ein ganzer Tag frei genommen wird.
 
Eine andere Reihenfolge (also erst AG anschauen und dann über eine Bewerbung nachdenken) wäre wohl zu aufwändig für beide Seiten...zumindest für die Stelle einer normalen GukP.

vielen dank für eure Infos, das hilft mir sehr weiter.
 
Der AG ist nicht zu einer Freistellung verpflichtet, wenn ein Azubi "sich ein Haus mal anschaut" und dann über eine Bewerbung nachdenkt...dieses ist imho nicht als laufendes Bewerbungsverfahren zu werten und würde den Rahmen deutlich sprengen!
War das so gedacht? Das hatte ich nicht rausgelesen ... Nein, das würde ich ebenso werten! Ich ging von der üblichen Reihenfolge aus: Bewerben, Vorstellungsgespräch, hospitieren...
 

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