Beurteilungen / Arbeitszeugnis

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29.12.2002
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Kann mir jemand weiter helfen zu diesem Thema?

Folgende Situation

Die Reha-Klinik in der ich arbeite wird im kommenden Jahr schließen. Wenn sich die noch vorhandenen Ärzte sich vorher was anderes suchen (3 von 8 sind schon weg) vielleicht auch schon viel eher - denn ohne Ärzte keine Klinik!!!
Nun wollen natürlich alle Mitarbeiter unserer Klinik (ca 150) schnellstmöglich eine vorläufige Beurteilung bzw. ein Arbeitszeugnis um sich anderweitig zu bewerben.

Zuständig ist der/die Abteilungsleitung - Ich bin nun eine von 15 im Pflegepersonal die auf ein Arbeitszeugnis warten!!!!

Folgende Fragen
  1. Gibt es gesetzliche Bestimmungen wie lang sich der Arbeitgeber Zeit lassen kann bis ein Zeugnis fertig sein muss?
  2. Worauf sollte man besonders achten, wenn man sein Arbeitszeugnis bekommt?
  3. Kann man es auch "reklamieren" bzw beanstanden?
  4. Welche Punkte sollten darin beurteilt werde/ müssen beinhaltet sein?
  5. Wie lang kann man ein Arbeitszeugnis bei einem früheren Arbeitgeben noch nachfordern?
Und:

unsere Abteilungsleitung hat den Vorschlag gemacht, dass jeder eine eigene Beurteilung verfassen kann - die dann noch von Ihr überarbeitet wird.

Weitere Fragen:
  1. Wie kann ich mich selbst beurteilen wenn ich noch nie eine Beurteilung geschrieben habe?
  2. Welche Punkte sollte man bewerten?
  3. Gibt es Links im Internet dazu?
  4. Ich habe gehört, dass es einen regelrechten "Katalog" geben soll, z.B. man bewertet mit 2 (gut) dann gibt es bestimmte Sätze die in einem Zeugnis erscheinen sollten die dann eine gute Beurteilung geben - Versteckte Hinweise?
  5. Stimmt es, dass ein Endzeugnis nicht schlechter geschrieben sein darf als ein Zwischenzeugnis?
  6. ... fällt mir im Moment nicht mehr ein :-)
Ich bin über alle Tipps und Tricks dankbar.

Freue mich auf alle eure Kommentare
 
Hallo
auf diese Frage
Gibt es Links im Internet dazu?
gibt es die Antwort: JA !
Alle anderen Fragen werden auf den dann mit Google und dem Suchwort angezeigten Links ausführlich beantwortet, weil man zu deinen Fragen jeweils ein ganzes Buch schreiben könnte.
Schau also erst da, da gibts sehr informative und interessante Links!
 
Schade, ich hätte mir hier eigentlich mehr Hilfe erwartet...

Googel ist echt eine tolle Hilfe auf die jeder Blöde auch schon vorher kommen könnte, auch ohne euch!
:hicks:
 
Gebe dir Recht. Einen Hinweis auf Google kann man sich tatsächlich sparen...

Die erste Anlaufstelle für deine Fragen sollte der Betriebsrat sein, evtl. die Gewerkschaft, falls es keinen Betriebsrat gibt.
Ein paar Links kann ich dir anbieten:

http://123recht.net/columns.asp?column=12

http://www.verdi.de/ (hier einfach mal stöbern)

http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/Arbeitszeugnis.html

http://www.mobbingberatung-sachsen.de/download/Zeugniscode.pdf


Diese "Geheimsprache" sollte eigentlich unter der Würde eines guten Beurteilers sein. Ich würde trotzdem ein Zeugnis nicht einfach so hinnnehmen, sondern es zumindest mal vom Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft prüfen lassen. Du darfst selbstverständlich wiedersprechen und ein umformuliertes Zeugnis verlangen, wenn du nicht einverstanden bist. Zur Not mußt du das allerdings vor einem Arbeitsgericht klären lassen.

Viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle wünscht
spflegerle
 
Vielen Dank - :up: spflegerle:up:

Du konntest mir schon ein ganzes Stück weiter helfen!!!

Gruß das kleines-biet82
 
Ah, und ich bin auch noch ein bißchen schlauer dabei geworden. Die "Geheimsprache" sollte nicht nur unter der Würde eines guten Beurteilers sein, sie ist vor allem auch verboten. Ist ja schön, daß in dem Wikipedia-Artikel auch gleich noch eine Krankenschwester als Beispiel aufgeführt wurde.

Gruß
spflegerle
 

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