"Beurlaubung" während stationären Aufenthaltes?

Die Idee einfach abends abzuhauen und morgens wieder still und heimlich ins Bett zu kletteren und so zu tun, als wenn man nie weg war- das fand ich noch niedlich. Wobei es schon ein bisschen verwundert, dass jemand mit angeblich umfangreicher KH-Erfahrung auf diese Idee kommt.

Zuerst hatte ich noch gedacht, da sucht jemand Ideen, wie er die 5 Tage übersteht... bis zu ff. Aussage:
...War schon in so vielen Kh und habe da so manches erlebt über zusammenbrechende Betten , abfallende Duschköpfe etc.
Wer solche Argumente aus dem Hut zaubert nachdem alle anderen net zogen, den kann man net ernst nehmen.

Elisabeth
 
Es ging hier nicht um Tipps wie man am besten 5 Tage im Kh übersteht ! Sondern darum ob es eine gangbare Möglichkeit ist sich nachts " beurlauben " zulassen. Zudem bin ich bisher noch nie nachts heimlich aus dem Kh geflüchtet. Aber im manchen Kh bezweifle ich das das jemand gemerkt hätte wenn ich weg gewesen wäre. Da hat manchmal zwischen ca.11 Uhr abends und dem Frühdienst am nächsten Morgen niemand mehr ins Zimmer geschaut.
 
Du warst die komplette Nacht wach OHNE zu schlafen? :?:

Das war auch mein Gedanke.

Die Nachtwachen, die ich so kenne, bemühen sich ja gerade möglichst leise in die Zimmer zu lünkern, damit die Patienten nicht wach werden. Denn solange sie schlafen, schellen sie nicht.
Und es gibt genug Patienten die morgens dann steif und fest behaupten, sie hätten überhaupt gar nicht geschlafen.

Darf man eigentlich Beweisfotos machen?
 
Nein , aber ich schlafe meist erst spät und werde dann so alle 1-2 Stunden wach bzw. werde wach wenn jemand ins Zimmer kommt.
Die Nachtwachen die ich erlebt habe sind wirklich leise das stimmt.
Aber ich habe es halt so und so erlebt das in der Nacht mehrmals leise ins Zimmer geschaut wurde und auch das die ganze Nacht keiner kam wenn nichts gemacht werden musste.
 
Habe inzwischen mit der KK telefoniert die sehen darin kein Problem das aufgrund einer begründeten Einzelfallentscheidung man für ein paar Nächte von der Anwesenheitspflicht im Kh befreit wird.

Besorg Dir diese Zusage in schriftlicher Form, inklusive einer Kostenzusage, dann hast du schonmal einen Beleg dafür, dass dem Krankenhaus weder ein haftungsrechtlicher noch ein finanzieller Schaden entsteht. Krankenhäuser mögen es nämlich nicht, wenn Kostenträger Monate nach der erbrachten Leistung beschließen, die Rechnung nicht zu bezahlen, da eine ambulante Behandlung offensichtlich ausgereicht hätte. Aus irgendeinem Grund machen die nicht gern Miese.
 
...Aus irgendeinem Grund machen die nicht gern Miese.
Und genau aus diesem Grunde dürfte das KH eine Beurlaubung verweigern. Ich denke auch, dass es schon seinen Grund haben wird, warum die Leistung nur mit einem, immerhin 5 Tage dauernden, KH-Aufenthalt verbunden ist.

@Beth- du wirst dich sicher zu einem Vorgespräch in diese Klinik gehen. Dort kannst du alles besprechen inklusive der ev. erforderlichen Zusatzpapiere. Alles andere ist doch aktuell nur "Hochschaukeln"- das ständige Gegrübel, warum man da net übernachten will/kann. Und "Hochschaukeln" macht noch mehr Schlafprobleme- auch zuhause.

Elisabeth
 
Sagen wir mal so: Hätte ich die Kostenzusage der Krankenkasse und die Unterschrift des Patienten über des Verlassens des Hauses auf eigene Gefahr (nicht zwangsläufig gegen ärztlichen Rat, da es sich ja um diagnostische Maßnahmen zu handeln scheint), dann könnte sie von mir aus gehen, solange sie keine Untersuchungstermine etc. versäumt. Dies ist ein freies Land und ein Krankenhaus kein Gefängnis.

Ich habe aber noch von keiner Kasse gehört, die eine solche Regelung finanziert hätte. Eine Beurlaubung am Wochenende, wo keine Routineuntersuchung stattfinden, akzeptieren die meisten. Aber wer jede Nacht zu Hause schlafen kann, und dafür auch noch Stunden mit dem Zug fährt, der hat doch wohl nichts in einem Krankenhaus verloren. Von daher: Vielen Dank für die Übernahme unserer Patientin, aber sie glauben doch nicht ernsthaft, dass wir diesen Aufenthalt bezahlen. Wer die vierstellige Summe (mindestens!) aufbringen soll? Das, wertes Krankenhaus, ist ihr Problem.
 
Nun wissen wir ja eigentlich alle, dass in jedem Falle ambulant vor stationär geht. Was mag einen Arzt/eine Klinik dazu bewegen, eine Diagnostik nur im Rahmen einer 5tägigen Kliniksaufenthaltes anzubieten? Kein Krankenhaus wird das Risiko eingehen, schlussendlich auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Selbst das Argument: die Schnittbilder im MRT sind net stimmig, ist kein hinreichender Grund. Ein MRT kann man auch prä-/poststationär machen lassen. Spiegelungen werden ambulant gemacht und wenn es zu einem Zwischenfall kommen sollte, dann nimmt man den Pat. auf. Ansonsten geht er nach Hause. Also auch kein Grund für einen 5tägigem Stationsaufenthalt.

Elisabeth
 
Das Kh hat keine Zulassung für ambulante Diagnostik und kann ohne staionären Aufenthalt nicht mit der KK abrechnen. Habe dann bei der KK nach gefragt ob das immer so wäre und die sagten die wenigsten Kh hätten eine ambulante Zulassung für Diagnostik.
Es geht ja auch nicht nur um eine Spiegelung und ein MRT , da soll noch viel mehr untersucht werden , das meiste habe ich nur schon wieder vergessen.

Habe eh so eine Angst vor dem was kommt , schlafe deswegen sowieso schon schlecht.
 
Wenn die Kasse der ambulanten Behandlung zustimmt, dann muss sie dem KH eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das dürfte kaum auf dem telefonischen Wege gehen sondern nur per Schriftverkehr.

Das KH wird einer ambulanten Therapie ohne diese Genehmigung net zustimmen weil es befürchten muss, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Man kann unterstellen, dass die Diagnostuk dann auch von jedem niedergelassenen Spezialisten hätte durchgeführt werden können.

Besorg dir also von der Kasse diese Sondergenehmigung- so du sie denn bekommst.

Elisabeth
 

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