Betriebsarzt

Registriert
22.12.2007
Beiträge
19
Ort
NRW
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensiv und Heimbeatmungstherapie
Funktion
Worst Case Team und Koordinatorin
Hallo kurze Frage und hoffentlich viele Antworten die mich weiter bringen ....

Bin nun seit Oktober in einem neuen Betrieb (Heimbeatmung) und wurde letzte Woche nach der G... Untersuchung gefragt ob ich eine vom alten Arbeitgeber habe.. Dies ist nicht der Fall da ich dort nicht untersucht wurde ...
Ich habe eigentlich keine Befürchtungen aber habe durch eine Borderline Diagnose alte Narben an beiden Armen die deutlich zu sehen sind weil sie sehr tief waren und fast alle genäht wurden...
SVV ist Gott sei Dank seit 2 Jahren kein Thema mehr - aber man kann die Narben eben nicht weg zaubern ....

Nun hab ich Angst das man mich deshalb "dran bekommen könnte" und hatte die Idee zu meinem Hausarzt zu gehen um die Untersuchung da machen zu lassen- da ich das meinem neuen Betrieb aber schon angeboten habe und dieser sagt sei nicht nötig im Dezember wäre Ihre wieder im Büro für solche Untersuchungen ..... weiss ich nun nicht wie ich mich verhalten soll...

Hat wer gute Ratschläge für mich?
 
Hallo fleißige biene,
also ich würde an Deiner Stelle erstmal mit Deinem Hausarzt reden.Solltest Du noch nachsorglich in ärztlicher Kontrolle bei einem Psyichater(Medikamenteneinnahme) sein,lass es Dir schriftlich geben.Ansonsten kann ich Dir keinen weiteren Rat geben.:emba:LEIDER!Viel Glück.LG kiki1969:)
 
Was ist denn eine G... Untersuchung?

Ich blick gerade nicht so ganz durch?!
Beim neuen AG, gibt es dort einen Betriebsarzt?!
Beim alten AG bist du nicht untersucht worden - da kannst du nix für.
Welche Unterlagen werden denn jetzt von wem gefordert?
 
Was ist denn eine G... Untersuchung?

Ich blick gerade nicht so ganz durch?!
Beim neuen AG, gibt es dort einen Betriebsarzt?!
Beim alten AG bist du nicht untersucht worden - da kannst du nix für.
Welche Unterlagen werden denn jetzt von wem gefordert?


das müsste so eine Betriebsarztuntersuchung"norm" sein

gibts bei der Feuerwehr z.B. untersucht nach G26/3 etc.

Grüße
Peter
 
Hallo,

ist eine betriebsärztliche Untersuchung nach G42. Für im Pflegedienst mit Patientenkontakt alle 2 Jahre durchzuführen. Eine betriebsärztliche Untersuchung ist verpflichtend. Es muss auch niemand Angst haben, das Untersuchungsergebnisse dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Auch hier gilt die Schweigepflicht. Ich kann nur jedem raten, an diesen Untersuchungen teilzunehmen, vor allem, wenn es einmal um die Anerkennung einer Berufserkrankung, sind die regelmässigen Untersuchungen wichtig. Man kann mich auch über meine PN direkt anschreiben, zur Beantwortung direkter Fragen.

Mit freundlichen Grüssen
Rolf
 

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