Betriebsarzt

Melissa2018

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Hallo ich habe mal eine Frage ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Gesundheits Krankenpflegeassistentin und wir müssen bald zum Betriebsarzt und eine Klassenkameradin hat total Panik weil Sie Angst hat das Sie Diabetes Typ 2 haben könnte und Sie deswegen raus geworfen wird.
Dürfen Sie sie rauswerfen wenn sich das bestätigt? Wir sind ja alle noch in der Probezeit.


Danke im voraus.
 
Der Betriebsarzt gibt keine Diagnosen an den Arbeitgeber weiter; er berichtet lediglich über Eignung oder Nicht-Eignung. Diabetes ist kein Ausschlusskriterium, um die Ausbildung zu machen.

Sollte Deine Mitschülerin tatsächlich Diabetes haben (wie kommt sie überhaupt darauf?), sollte sie sich aber dringend diesbezüglich in Behandlung begeben, da die Folgeschäden von schlecht eingestelltem Blutzuckerspiegel nicht witzig sind.
 
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Danke schön für deine schnelle Antwort. Ich glaube sie hat einfach nur Panik weil andere Mitschüler gesagt haben das andere Schüler aus anderen Gründen direkt rausgeworfen wurden.
Aber da ging es um Drogen und ich denke das ist noch mal etwas anders oder?
Sie denkt es aufgrund ihres starken Übergewichts. Aber ich werde es ihr so weiter geben.
 
Aber da ging es um Drogen und ich denke das ist noch mal etwas anders oder?
Ich glaube, diese Frage kannst Du Dir selbst beantworten!

Übergewicht ist ein Risikofaktor für Diabetes, da hat sie Recht. Das heißt aber nicht, dass sie bereits einen Diabetes entwickelt hat. Wenn sie einen begründeten Verdacht diesbezüglich haben sollte (Müdigkeit, starkes Durstgefühl, häufiges Wasserlassen), sollte sie baldmöglichst ihren Hausarzt aufsuchen.
 
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Sie hat bereits einen Vertrag.
Die Eignung wird und wurde bei Einstellung festgestellt.
Weitergabe von Diagnosen wäre ein Verstoß gegen die Schweigepflicht.

Behandlung durch den Diabetologen, dazu hat Claudia alles gesagt.

Mensch erzählt nicht alles dem Betriebsarzt, dass ist der Arzt des AG und wird von diesem Bezahlt, nicht des AN. Der legt das Augenmerk auch erst in 2ter oder 3ter Stelle auf den AN und nur dazu um den AG vor Forderungen zu schützen, die aus den Arbeisschutzgesetzen entstehen könnten. Das ist seine primäre Aufgabe, dafür wird er bezahlt.

Dass da auch mal ne Beratung bei Allergien o.ä. abfällt ist eher ein Nebenprodukt/Teilaspekt seiner Tätigkeit, gehört auch dazu, ist aber nicht zu seinen Hauptaufgaben.
 
Manchmal kommt die Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt ja nach Beginn der Ausbildung (war bei mir auch so). Der Passus "vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung" dürfte in jedem Vertrag stehen.

Starkes Übergewicht wird sich vorm Betriebsarzt nicht verbergen lassen. Das allein bedeutet natürlich keine Nicht-Eignung. Wenn der Betriebsarzt allerdings selbst Folgeschäden vermuten sollte, dann müsste er denen nachgehen (oder zumindest den Gang zum entsprechenden Facharzt empfehlen).

Wird der Blut-Glukosespiegel routinemäßig überprüft?
 
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