Ausbildung mit HIV: Verneinung des Tests beim Betriebsarzt?!

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Hallo zusammen,

ich habe bereits viele Foren durchstöbert, allerdings finde ich nirgendwo die passende Antwort.
Jetzt zu meiner Frag:

Ich beginne im Oktober eine Ausbildung zum Krankenpfleger. Voraussetzung ist ja die gesundgeiltiche Eignung und somit ein Bluttest beim Betriebsarzt. Ich habe die Befürchtung, dass ich evtl. HIV positiv sein könnte und warte gerade auf die Testergebnisse bei meinem Hausarzt. Gesetz dem Fall, dass der Test positiv ausfällt... muss ich dem Test bei Betriebsarzt zustimmen, damit ich entsprechenden Tauglichkeitsvermerk durch ihn bekomme? Der Arzt darf ja im Grunde keine Testergebnisse an die Krankenhausleitung weitergeben, aber wäre ein positiver oder eine Verneinung des Tests ein Ausschlusskreterium für einen Betriebsarzt? Ich möchte diese Ausbidung unbedingt beginnen, da es mein absoluter Traumberuf ist. Hat jemand Erfahrungen damit, was passiert wenn ich den Test verneinen?

LG
 
ein positiver HIV test ist per se kein ausschlußkriterium. ich würde im falle des falles offen damit umgehen.

abgesehen davon bedarf ein HIV test immer deiner zustimmung, d.h. du könntest/dürftest ihn guten gewissens auch ablehnen ohne dies weiter begründen zu müssen.

es gibt einige HIV+ kollegen, sowohl im pflegerischen als auch ärztlichen bereich.


alles gute und viel glück, dass es soweit gar nicht kommt und der test negativ ausfällt.
 
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Sollte dein HIV-Test positiv beim Hausarzt sein, solltest in erfahrene Hände für die weitere Behandlung.
 
Danke für eure Antworten. Das ich bei einem ggf. positiven Test eine Behandlung beginnen werde, steht außer Frage. Ich möchte gerne so alt werden wie nur irgend möglich.
 
Niemand kann dich zwingen einen HIV Test zu machen. Aber der AG muss dich dann evtl. nicht einstellen. Das solltest du bedenken...., viel Glück!
 
Niemand kann dich zwingen einen HIV Test zu machen. Aber der AG muss dich dann evtl. nicht einstellen. Das solltest du bedenken...., viel Glück!

Grundsätzlich wie bei der Polizei gilt ja: Wenn du es nicht hast, warum solltest du es ablehnen.

@TE:
Mythen/Falsche Annahmen
Hepatitis C = Berufsverbot?
Kein Berufsverbot für HIV-Positive im Gesundheitswesen!

Also kurz gefasst, du darfst mit HIV, HBV, HCV arbeiten. Kann aber auch durchaus sein das dir bei deinem AG nicht alle Bereiche (wie z.B. Chirurgie) offen stehen
 
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Ein HIV-Test muss schriftlich mit deiner Unterschrift bestätigt werden.
Es ist kein kleines Blutbild, welches mit der Einwilligung in eine Laboruntersuchung selbstverständlich ist.
Und ich wüsste nicht, dass man bei Einstellungen einen HIV Test macht.
Vieleicht Titer bzgl. Hep A und B bei vorherigen Impfungen.
Aber mehr auch nicht.
 
Natürlich macht man bei Einstellungen einen HIV-Test. Man wird zwar gefragt, aber ich würde nicht ausschließen, dass man bei
Weigerung dann nicht eingestellt wird.
Bei der heutigen Stellensituation mag das einfacher sein sich diesbezüglich zu verweigern, aber ich kenne nur Einstellungsuntersuchungen mit HIV-Test, neben den ganzen anderen Tests (Impfstatus, Titer der Infektionskrankheiten usw.).
 
Natürlich macht man bei Einstellungen einen HIV-Test.

Nein, das stimmt eben nicht.
Laut der ArbMedVV (sog. auch "G42") KANN ein Test gemacht werden, aber nur, wenn lt gemäß Anhang Teil 2 der ArbmedVV "die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen
ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeiteiner Krankheitsübertragung bestanden hat."

Und das wird wohl bei Auszubildenden eher nicht so sein.

Kompettes Zitat:
"
Weitere spezielle Untersuchungen (z. B. HIV, Hepatitis A oder Tuberkulose) können ebenso zum Inhalt werden, wenn die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung bestanden hat."

http://phb.lzk-sachsen.org/PDF/Infoblaetter/02_G42.pdf
Der Link ist zwar aus Sachsen, aber es ist ein Bundesgesetz, daher auch in Deutschland gültig.

Ein erhöhtes Risiko für Hep A mag bestehen, aber für Auszubildende wahrscheinlich kein Ansteckungsrisiko mit TBC oder HIV.
Und wenn doch ein Nadelstich o.ä. vorkommt wird durch einen D-Arzt bzw. den beauftragten Arzt eine Blutentnahme durchgeführt um den aktuellen Status und ggf. eine Infektion nachzuweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei uns meinte der Betriebsarzt, dass er nur Eignung oder ungeeignet an den AG weiter gibt. Und HIV meinte er würde nur andere Hygienemaßnahmen erfordern, aber wäre bei uns kein Ausschlusskriterium. Ich drück dir trotz allem die Daumen, dass dein Test negativ ausfällt.
 
Kann mir bitte mal jemand erklären, was für andere Hygienemaßnahmen bei HIV-Patienten denn so anzuwenden sind? Wir in einer HIV-Spezialklinik desinfizieren uns ganz normal die Hände und machen ganz normale Wischdesinfektion und die HI-Viren sind noch nicht auf uns rübergesprungen ;-)

Bei uns wird das zwar regelmäßig angeboten einen Test machen zu lassen, gezwungen wird man jedoch nicht!
 
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Nein, das stimmt eben nicht.
Laut der ArbMedVV (sog. auch "G42") KANN ein Test gemacht werden, aber nur, wenn lt gemäß Anhang Teil 2 der ArbmedVV "die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen
ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeiteiner Krankheitsübertragung bestanden hat."

Und das wird wohl bei Auszubildenden eher nicht so sein.

Kompettes Zitat:
"
Weitere spezielle Untersuchungen (z. B. HIV, Hepatitis A oder Tuberkulose) können ebenso zum Inhalt werden, wenn die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung bestanden hat."

http://phb.lzk-sachsen.org/PDF/Infoblaetter/02_G42.pdf
Der Link ist zwar aus Sachsen, aber es ist ein Bundesgesetz, daher auch in Deutschland gültig.

Ein erhöhtes Risiko für Hep A mag bestehen, aber für Auszubildende wahrscheinlich kein Ansteckungsrisiko mit TBC oder HIV.
Und wenn doch ein Nadelstich o.ä. vorkommt wird durch einen D-Arzt bzw. den beauftragten Arzt eine Blutentnahme durchgeführt um den aktuellen Status und ggf. eine Infektion nachzuweisen.

Das mag alles sein und ist mir auch bekannt, ich kenne seit 30 Jahren nur Einstellungsuntersuchungen mit HIV Test, natürlich ganz "freiwillig". Was bei Weigerung passiert weiß ich nicht, habs nie ausprobiert. Ich finde es nämlich auch wichtig für mich selbst zu wissen!
Warum jetzt Auszubildende ein geringeres Ansteckungsrisiko haben versteh ich nicht. Sie haben doch auch Patientenkontakt?!
 
Es geht bei der Einstellungsuntersuchung ausschließlich um die Dokumentation des Serostatus als "Ist"-Zustandes bei Berufs- bzw Arbeitsantritt. Dies zu verweigern wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, genauso wenig wie andere Befunde oder Erkenntnisse der Einstellungsuntersuchung. Der Mitarbeiter hat aber, falls später eine HIV-Test positiv ausfällt das Nachweis-Problem des beruflichen Erwerbs der Erkrankung (BG)!
Das ist der Inhalt der Untersuchung, außer der allgemeinen Feststellung der beruflichen Eignung!
 
Der Artikel ist leider von 2013, da weiß ich nicht wie es gesetzlich festgelegt war.
Im Oktober 2013 wurde die ArbMedVV neu gefasst.
Aktuell gibt es eigentlich 3 Arten einer betriebsärztlichen "Einstelluntersuchung".

Das eine ist die Eignungsuntersuchungen, zum Beispiel für Zugführer, Busfahrer, Piloten.
Dort wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, ob der Mitarbeiter geeignet, nicht geeignet oder nur eingeschränkt geeignet ist.
Darunter fällt weder die Pflege noch andeeres medizinisches Personal, es sei denn es geht um Strahlung (z.B. Röntgen).

Dann gibt es die Pflichtvorsorgen/Angebotsvorsorgen.
Bei Pflichtvorsorgen (z.B. wenn jemand in einem Lärmbereich arbeitet) muss der Mitarbeiter teilnehmen, bei Angebotsvorsorgen nicht.
Bei diesem wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass diese stattgefunden hat, allerdings ohne Ergebniss oder Einschätzung.
Aber der Arbeitgeber kann so nachweisen, dass ein Mitarbeiter, der z.B. in einem Lärmbereich arbeitet vom Betriebsarzt über Schutzmaßnahmen aufgeklärt wurde.
Auch die G42 ("Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffe") ist eine Solche Pflichtvorsorge.
Dazu siehe http://phb.lzk-sachsen.org/PDF/Infoblaetter/02_G42.pdf
Dort steht auch:
"Weitere spezielle Untersuchungen (z. B. HIV, Hepatitis A oder Tuberkulose) können ebenso zum Inhalt werden, wenn die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung bestanden hat. "
Sowie:
"
Sämtliche medizinische Daten und Befunde aus der Vorsorge unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen dem Arbeitgeber nicht übermittelt werden. Im Ergebnis der Vorsorge erhält der Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung

Und dann die Einstelluntersuchung.
Diese hat keinen rechtlichen Hintergrund, wird dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt.
Der Mitarbeiter muss diese auch nicht wahrnehmen.
Dazu ist interessant: Betriebsärztliche Vorsorge und Eignungsuntersuchung – was kann, was muss?
 
kenne es auch nur so, dass bei einstellung ein HIV test angeboten wird und dann alle zwei jahre bei der betriebsärztlichen einstellung. finde es auch gut so, wie ludmilla schreibt, ist ja durchaus auch im eigenen interesse.

es ist keine schikane des arbeitgebers sondern dient dem eigenen wohl und dem wohle anderer. mir fällt auch nicht wirklich ein nachvollziehbarer grund für eine ablehnung ein.
 
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Ich wurde gefragt ob es mit überprüft werden soll. Ich rechne nicht damit, dass ich es habe ein komisches Gefühl ist es trotzdem, wäre das erste mal und wenn ich die Möglichkeit habe, lasse ich es gerne tsten. Unterschreiben musste ich gar nichts!
 
Der Arzt benötigt für den HIV-Test eine Einverständniserklärung, diese muss jedoch nicht zwingend schriftlich erfolgen.

Weder Einverständnis, noch Verweigerung, noch Ergebnis werden dem Arbeitgeber mitgeteilt, dies geht ihn nichts an. Eine HIV-Infektion bedeutet auch nicht, dass der Betroffene nicht für den Beruf geeignet ist.
 
Nun da sich der Ersteller seit 1Woche nicht mehr gemeldet hat, hat sich das wohl erledigt?!
 

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