Betriebsarzt

*sis*

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07.11.2012
Beiträge
22
Beruf
exam. Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensiv
Hallo,

mich würde mal interessieren inwieweit der Betriebsarzt zum schweigen verpflichtet ist.
Darf er Informationen über meine Gesundheits bzw. Krankheitszustand an meinen Arbeitgeber weiter geben.
Und bin ich verpflichtet alle meine Vorerkrankungen bzw. Medikamente preiszugeben?
Was wenn es zu meinem Nachteil wäre? (z.B nicht die Forbildung bekomme, die ich mir wünsche oder vielleicht sogar noch in der Probezeit meinen Job verliere)

Was wenn ich z.B. Gelenkprobleme, Rückenschmerzen, Diabetes, Depressionen oder Bluthochdruck habe.
Das sind ja schon wichtige Erkrankungen aber MUSS man das alles angeben auch wenn man das nicht möchte?
Ist man verpflichtet dies alles dem Betriebsarzt preiszugeben?
Und die Liste der Medikation gleich dazu?
Ich finde dass ist schon eine sehr intime Angelegenheit und nicht jeder mag dass am Arbeitsplatz Preis geben.

Ich bin nämlich eigentlich der Meinung dass ihn sowas nichts angeht solange ich in der Lage bin meine Arbeit ordentlich auszuführen und keine Einschränkungen am Arbeitsplatz verspüre.
Er ist ja schließlich nicht mein Hausarzt.
Und die allgemeine Schweigepflicht ist in einem Krankenhaus ja immer so eine Sache....
Weiss ich ob der BA regelmäßig mit meiner PDL Mittagessen geht und was da geplaudert wird?
HHHhhhm!!!

:-?
 
Guten Morgen *sis*!

Der BA ist genauso zum Schweigen verpflichtet, wie jeder andere Arzt oder Mitarbeiter im Krankenhaus.

Ich finde nix schlimmes dran, dass der BA weiss, welche Vorerkrankungen ich habe und welche daraus resultierende Medikamente ich nehmen muss. Durch die regelmäßigen Untersuchungen (alle 3 Jahre) bekommt man Untersuchungen, für die draußen mehrere Ärzte in deiner Freizeit aufsuchen müsstest. Dein Impfstatus wird nachgeschaut und inzwischen muss man beim HA sogar für ein großes Blutbild bezahlen.
Der BA ist ein wichtiges Bestandteil im Arbeitsschutz, bei der Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften, der Wiedereingliederung nach langer Krankheit usw.
Und eine FB deswegen nicht zu bekommen, ist absoluter Quatsch! Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun.

Gerade du als BR-Mitglied müsstest die Arbeit eines BA unterstützen und für gut halten. Denn er ist ein Teil einer funktionierenden Betriebsordnung und im Arbeitssicherheitsschutzgesetz (§ 9 ASiG) festgeschrieben. Dort wird sogar explizit auf die Zusammenarbeit mit dem BR hingewiesen!!

In einem anderen Post beschreibst du deine Tätigkeit im BR und erklärst, dass du über alles, was du dort erfährst zum Schweigen verpflichtet bist. Und bei einem BA bist du der Meinung, dass der in der Cafeteria über deine Krankheiten, Medikamente u. a. spricht.

:schraube:

LG opjutti
 
Grundsätzlich bin ich auch dafür dass man zum Betriebsarzt geht!!!!!
Gerade aus Arbeitsschutzgründen und zur Krankheitsvorbeugung.
Aber man sollte auch ein gewisses Vertrauen zu ihm hat-so wie bei einem "normalen" Arzt-oder?
Was aber wenn man ein ungutes Gefühl (aus welchen Gründen auch immer) gegenüber dem Betriebsarzt hat?

Mir geht es in diesem Fall um eine neue Mitarbeiterin, die mich als MAV Mitglied genau das gefragt hat.
SIE hat nach ihrem Eindruck nämlich kein 100% Vertrauen zu unserem Betriebsarzt und wollte von mir wissen ob sie verpflichet ist alles dem Betriebsarzt anzuvertrauen.
Es gibt Vorerkrankungen,die sie ihm nicht sagen möchte. Welche das sind weiss ich leider nicht.
Ist das okey? Oder ist sie verpflichtet dazu?

Leider kann ich ihr die Frage nicht 100%ig beantworten und deshalb frage ich hier nach.....
 
Ich muss keinem Menschen ob Arzt, Pfarrer oder Richter oder sonst was, meine gesamte Lebensgeschichte oder gesamte Krankheitsgeschichte ausbreiten.

Dazu kann ich weder verpflichtet, gezwungen oder genötigt werden.
Was ich Preis gebe ist immer noch meine Sache.

In engen Grenzen bin ich verpflichtet, eine Erkrankung anzugeben, wenn diese absehbar die Tätigkeit für die ich eingestellt wurde eingeschränkt oder unmöglich machen würde.
 
Hallo *sis*!

Grundsätzlich hat der BA Schweigepflicht und die Untersuchungen sind vertraulich.
Es handelt sich um eine neue Mitarbeiterin. Wie kann sie bereits im Vorfeld kein Vertrauen haben? Sie kennt das Haus nur bedingt und den BA noch gar nicht.:?:

Ohne sie zu kennen, komme ich bei so viel grundsätzlichem Misstrauen zu dem Gedanken, dass sie doch was schwerwiegendes zu verbergen hat, wenn sie bei evtl. Bekanntwerden um ihre Stellung fürchtet.

Ich denke, dass ein BA den AG nur informiert, wenn der MA aus gesundheitlichen Gründen für den Arbeitsplatz nicht oder nicht mehr geeignet ist. Bei uns läuft so was allerdings über die SBV und dann wird geschaut, in welchem Bereich der MA stattdessen eingesetzt werden kann.
Z. B bei uns im OP: Wenn ein MA einen bekannten BSV hat und sich beklagt, dass die Siebe zu schwer sind, dann erscheint der BA und lässt die Siebe wiegen. Der MA wird deswegen nicht namentlich benannt oder entlassen, sondern die OP-Leitung hat zusammen mit dem Steri dafür zu sorgen, dass die Siebe entsprechend dem zulässigen Gewicht gepackt werden.

Die betriebsärztlichen Untersuchungen sind Pflicht für jeden MA. Aber vielleicht hat die Mitarbeiterin ja Vertrauen zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes, den kennt sie allerdings auch nicht. Denn ich glaube nicht, dass ein HA betriebsärztliche Untersuchungen durchführen darf und die Mitarbeiterin nur die Ergebnisse präsentieren darf.

LG opjutti
 
@opjutti:

das war jetzt eigentlich nicht die Frage?
Sondern ob ich dem BA alles mitteilen muss - ganz klar nein.

Was bei den Standarduntersuchungen sowieso rauskommt oder offensichtlich ist, dazu brauch ich mir keine Gedanken machen.

Wie kann sie bereits im Vorfeld kein Vertrauen haben?
Ohne was da rein zu Geheimnissen.
Ganz einfach, durch Vorerfahrungen!
Durch ein angeborenes und erworbenes gesundes Misstrauen.

dann erscheint der BA und lässt die Siebe wiegen. Der MA wird deswegen nicht namentlich benannt
und keiner kann sich denken, warum die Siebe plötzlich gewogen werden?

Schweigepflicht das ist schon Recht, aber der BA dokumentiert, die Akten liegen ja irgendwo.

Wer kommt da ran?
Dass das nicht überall immer so einwandfrei läuft wie es Vorschrift ist oder dem Datenschutz entspricht, das sind wir uns Denke ich einig.

Ich teile dem BA auch nur mit, was unvermeidlich ist und das ist nicht viel.
Alles andere bespreche ich mit meinem HA.

Meine Medikation, Therapien oder OPs gehen den BA nichts an, soweit sie keine Auswirkung auf meinen Job haben.
 
In dem Haus wo sie vorher gearbeitet hat gab es da anscheinend den Fall dass die PDL beim BA nachgefragt hatte was mit einer Kollegin los wäre, weil diese häufiger und länger krank geschrieben war.
Da bei hat er ausgeplaudert dass die Mitarbeiterin ein mehr oder weniger ein burnout hatte und sie hat dann eine Weiterbildung nicht bekommen.
Dies ist natürlich nicht NICHT okey gewesen und sollte ja auch NORMALERWEISE nicht sein aber ich kann schon verstehen dass man nicht jedem seine kompletten Krankheiten preisgeben möchte solange man bei der Arbeit keine Einschränkungen hat.

Ich persönlich hoffe natürlich dass unser BA seine Schweigepflicht ernst nimmt aber komplett blind darauf vertrauen kann man nicht.
Und man kann auch nicht erwarten dass dies jeder Mitarbeiter zu tun hat.
Ein gewisses Misstrauen kann ich da schon verstehen.
 
Gehe ich bei häufigen und längeren Krankheiten nicht eher zum niedergelassenen Arzt, nicht zum Betriebsarzt? Meiner sieht mich nur alle drei Jahre beim Check-up - da kann er nicht viel herausfinden.

Eine Mitarbeiterin, die alle naselang krank ist, kann der PDL nicht verborgen bleiben, dazu braucht sie keinen Betriebsarzt. Und wenn die PDL den Verdacht hat, die Krankheit sei nur vorgetäuscht, wendet sie sich an den Amts- und nicht den Betriebsarzt, denn nur ersterer darf dies überhaupt kontrollieren.
 

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