Betriebsarzt: Muss er mir Untersuchungsergebnisse aushändigen?

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Phoenix79

Gast
Ich trete am 01. Februar eine neue Arbeitsstelle an und brauche dort unteranderem einen aktuellen Nachweis über eine betriebsärztliche Untersuchung (G42).
Die letzte war im Mai diesen Jahres. Da meine PDL wahrscheinlich sehr böse sein wird, wenn ich ihr morgen meine Kündigung überreiche und da unser betriebsarzt mit ihr verwandt ist, befürchte ich nun, dass er mir die Herausgabe der Unterlagen bzw. das Anfertigen einer Kopie verweigern wird.

Nun meine Frage: Kann er mir das wirklich verweigern oder muss er sie mir auf verlangen aushändigen bzw. kopieren? Eigentlich ist er nichteinmal richtiger Arzt für Arbeitsmedizin. Gilt diese Untersuchung dann überhaupt?

Als ich im Juni meinen Hepatitistitter wissen wollte, der zu der Untersuchung auch gemacht wurde, hat er mir auch die Auskunft verweigert und nur gemeint, er wäre hoch genug das ich noch nicht nachgeimpft werden müsste. Was ich aber bezweifle da bei der letzten Untersuchung vor einem Jahr er gerade noch im Grenzbereich war.
 
Also die 100% rechtliche Lage ist mir nicht bekannt, aber jeder normale Patient im Krankenhaus hat ein Recht seine Akte einzusehen und sich Kopien zu machen. Von daher muss das gleiche auch für den Betriebsarzt gelten.
Es sind Deine Untersuchungsergebnisse und ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, sie Dir vorzuenthalten.
 
Erstens mal mus ein Betriebsarzt auch die Qualifikation für "Arbeitsmedizin" haben, sonst bringt das alles nix.

Zweitens hast du und nur du ein Recht auf deine Ergebnisse. Der AG bekommt nur eine Bestätigung, dass du aus Medizinischer Sicht für diesen Beruf geeignet bist. Bei allen Anderen Mitteilungen verletzt sonst der Arbeitsmediziner seine Ärztliche Schweigepflicht.

Normalerweise werden die Ergebnisse auch nach Hause geschickt und nicht an den Betrieb. Sollte der Arbeitsmediziner keine Privatadresse haben so schickt er den Brief zwar an die Firma, aber mit dem Hinweis, das dieser nur von dir zu öffnen ist.

Ich würde an deiner Stelle mir mal meine Personalakte ansehen und dann mal schauen, was da drin steht

lg Cassy
 
Also in der personalakte steht nur drin das laut Untersuchung nichts gegen eine Beschäftigung spricht. Aber ein Nachweis oder sowas ist nicht drin und geschickt hat mir der Arzt auch nie was, wie gesagt bis jetzt weiß ich nicht mal meinen Hepatitistiter auch von nachimpfen wurde nichts gesagt, obwohl ich mir fast sicher bin das ich nachgeimpft werden muss, da der Titter schon vor zwei Jahren bei der Untersuchung nur noch knapp vor der Grenze war wo nachgeimpft wird.
 
Also seit über 10 Jahren arbeite ich nun im KH und war regelmäßig beim Betriebsarzt. In verschiedenen Krankenhäusern und überall war es üblich, dass ich die Untersuchungsergebnisse (Blutwerte, Titerbestimmungen und auch HIV-Test) auf Wunsch entweder nach Hause oder auf Station geschickt bekommen habe.

Du hast ein Recht darauf zu wissen wie die Werte sind und nicht nur, ob Du arbeitsfähig bist.

LG
 
Also er weigert sich definitiv den Nachweis rauszurücken, mit der Begründung, das meine PDL ja für diese Untersuchung gezahlt hätte und deshalb keine Anderer darauf ein Recht hat.
Für mich bedeutet das ich muss jetzt nochmal zum Betriebsarzt und die Kosten selber tragen.
 
Den Betriebsarzt musst nicht selbst bezahlen, das muss dein neuer AG machen.
 
Also er weigert sich definitiv den Nachweis rauszurücken, mit der Begründung, das meine PDL ja für diese Untersuchung gezahlt hätte und deshalb keine Anderer darauf ein Recht hat.

:knockin::wut: ??????????? Hä????

An Deiner Stelle würde ich zum Betriebs/Personalrat gehen. Der spinnt doch??? sorry
 
Hallo,

Kosten für betriebsärztliche "Pflichtuntersuchungen" hat immer der Arbeitgeber zu zahlen, niemals der Mitarbeiter.

Wenn über deinen bisherigen Arbeitgeber keine Weitergabe der Unterlagen möglich ist, so hat der neue Arbeitgeber die Kosten zu tragen!

Gruß

medsonet.1
 
Leider gibt es da noch ein Hintertürchen, nämlich, das der AG vor der Einstellung ein solches Attest haben will. Wenn du dich weigerst, die Untersuchung zu bezahlen braucht der AG dich ja auch nicht einstellen, oder?

Is nicht fair und wird auch nicht sehr häufig praktiziert, und auch nicht legal (glaube ich), aber möglich.

Was deine Daten beim Betriebsarzt angeht, so hast du ein Recht darauf, deine Befunde zu erhalten. Aber bei deinem vorherigen AG is ja Recht haben und Recht bekommen zweierlei, und wenn dann der BA auch so einen Blödsinn vertritt.......:angry:
 
Bei uns gibt es leider keinen Betriebs- oder Personalrat und in meinem Arbeitsvertrag steht drin, das die Kosten für die erste betriebsäztliche Untersuchung ich zu tragen habe. Für alle folgenden kommt dann der AG auf.
 
Leider gibt es da noch ein Hintertürchen, nämlich, das der AG vor der Einstellung ein solches Attest haben will. Wenn du dich weigerst, die Untersuchung zu bezahlen braucht der AG dich ja auch nicht einstellen, oder?

Is nicht fair und wird auch nicht sehr häufig praktiziert, und auch nicht legal (glaube ich), aber möglich.

Was deine Daten beim Betriebsarzt angeht, so hast du ein Recht darauf, deine Befunde zu erhalten. Aber bei deinem vorherigen AG is ja Recht haben und Recht bekommen zweierlei, und wenn dann der BA auch so einen Blödsinn vertritt.......:angry:

Hallo,

ich stimme dir voll zu, deshalb sollte man es sich auch gut überlegen, ob man in einem solchen Unternehmen, bei dem es noch nicht einmal einen Betriebsrat gibt, anfängt!!!

Gruß

medsonet.1
 
Ein Unternehmen muß keinen eigenen Betriebsarzt haben, es kann auch ein "externer" sein.
Meine ärztlichen Behandlungen zahlt die Krankenkasse und trotzdem habe ich Anspruch auf Akteneinsicht und das Recht, auf meine Kosten Kopien zu machen. DAS Argument ist m. E. Unfug.
 
Hallo,

ich stimme dir voll zu, deshalb sollte man es sich auch gut überlegen, ob man in einem solchen Unternehmen, bei dem es noch nicht einmal einen Betriebsrat gibt, anfängt!!!

Gruß

medsonet.1
Das Unternehmen in dem ich noch arbeite hat keinen Betreibsrat weil viel zu klein. Das wo ich anfange hat einen Betriebsrat, aber das nützt mir nichts, da ja mein noch AG die Probleme macht weil er die Untersuchungsergebnise nicht rausrückt. Was sich aber jetzt sowieso als nicht relevant herausgestellt hat, da der Arzt kein Betriebsarzt ist und somit die Untersuchung (auch wenn alles gemacht wurde was vorgeschrieben ist) nicht als G42 nach dem geltenden Gesetz anerkannt wird, so dass ich den ganzen mist nochmal "über mich ergehen lassen muss".
 
Hallo Phoenix,

bist du bei einer Hilfsorganisation tätig? Wenn ja, lass dir von dem Betriebsarzt der HIO deine Untersuchungsergebnisse aushändigen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Phoenix,

bist du bei einer Hilfsorganisation tätig? Wenn ja, lass dir von dem Betriebsarzt der HIO deine Untersuchungsergebnisse aushändigen.

Liebe Grüsse
Narde
Nein: Ich arbeite momentan bei einem privaten Pflegedienst und ab 1.Februar in der ambulanten Intensivpflege. Axo oder beziehst du dich auf meinen ehrenamtlichen Rettungssani? Auf die Idee bin ich noch garnicht gekommen, aber du hast recht, da war ich ja auch beim BA und die Untersuchung müsste auch noch sechs Monate gültig sein.
Danke für den Tipp. Manchmal hat Frau ein Brett vorm Kopf. :knockin:
 

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