Hallo, ich bin Katja .
Lese hier schon eine Weile mit .
Habe eine Frage, zu der Ich hier noch keine Antwort gefunden habe.
Möchte ab April die einjährige Ausbildung zum krankenpflegehelfer machen.
Und ein halbes Jahr später die Gesundheis und kinderkrankenpfleger.
Ich habe leider unverschuldet einen Eintrag im Führungszeugnis (Paragraph 266a )
der zum 20.7.2023 gelöscht wird.
So nun zu meiner Frage:
Wenn ich die Prüfung bestanden habe, kann Ich dann die Bescheinigung erst 3/4 Monate später beantragen wenn der Eintrag gelöscht wurde ?
Gruß Katja
Lese hier schon eine Weile mit .
Habe eine Frage, zu der Ich hier noch keine Antwort gefunden habe.
Möchte ab April die einjährige Ausbildung zum krankenpflegehelfer machen.
Und ein halbes Jahr später die Gesundheis und kinderkrankenpfleger.
Ich habe leider unverschuldet einen Eintrag im Führungszeugnis (Paragraph 266a )
der zum 20.7.2023 gelöscht wird.
So nun zu meiner Frage:
Wenn ich die Prüfung bestanden habe, kann Ich dann die Bescheinigung erst 3/4 Monate später beantragen wenn der Eintrag gelöscht wurde ?
Gruß Katja