Berufshaftpflichtversicherung bei Diakonie?

animal

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Weiss jemand ob man bei der diakonie berufshaftpflichtversichert ist?
Möchte nicht auf arbeit nachfragen , da dass das vielleicht schlecht abkommen könnte solche Fragen zu stellen?

In der normalen Haftpflichtversicherung ist Beruf meist nicht inbegriffen.
Ich denke aber Beruf kann man bei fast jeder Haftpflichtversicherung dazu nehmen. Dann Wird die Versicherung natürlich sehr viel teurer.

Die meisten Pflegekräfte bleiben wohl von Schadensersatz etc verschont. Aber hab einen Artikel gelesen wo eine krankenschwester zu einer Millionen Euro Schadensersatz verurteilt wurde. Eine Ärztin und das Unternehmen wurden auch mit verurteilt.

Man findet zu dem Thema mehrere Gerichtsurteile.

Man wünscht das natürlich niemandem. Aber denke eine berufshaftpflichtversicherung ist sinnvoll. Und denke das darüber viel zu wenig gesprochen wird.
 

-Claudia-

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Eine Berufshaftpflicht erhältst Du z. B. durch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, unabhängig vom Arbeitgeber. Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich nach dem Einkommen.
 
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animal

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Eine Berufshaftpflicht erhältst Du z. B. durch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, unabhängig vom Arbeitgeber. Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich nach dem Einkommen.
Ja das stimmt. Das ist mir bekannt.

Doch weiss jemand ob die diakonie für ihre Mitarbeiter eine berufshaftpflichtversicherung hat?
 

animal

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Ist ver.di zu empfehlen als Berufsverband?
 

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Beides ist zu empfehlen.
Die Gewerkschaft für gescheite tarifliche Abschlüsse und der Berufsverband für gescheite, einheitliche Ausbildung, Weiterbildung und forciertes Bestreben zur Bildung einer Pflegekammer. Die PK wird benötigt um uns eine politische Stimme zu geben und uns selbst bestimmen zu können, Lobbyarbeit für Pflege zu betreiben und zu verbieten, dass jeder Hinz und Kunz meint uns sagen zu dürfen, was unser Beruf bedeutet.
Also sozusagen eine dreiteilige Empfehlung (passt auch zur Religion/Diakonie mit der Dreieinigkeit), zusammen wären wir stark!
Sorry für zuviel
 

InetNinja

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Weiss jemand ob man bei der diakonie berufshaftpflichtversichert ist?
Möchte nicht auf arbeit nachfragen , da dass das vielleicht schlecht abkommen könnte solche Fragen zu stellen?

In der normalen Haftpflichtversicherung ist Beruf meist nicht inbegriffen.
Ich denke aber Beruf kann man bei fast jeder Haftpflichtversicherung dazu nehmen. Dann Wird die Versicherung natürlich sehr viel teurer.

Die meisten Pflegekräfte bleiben wohl von Schadensersatz etc verschont. Aber hab einen Artikel gelesen wo eine krankenschwester zu einer Millionen Euro Schadensersatz verurteilt wurde. Eine Ärztin und das Unternehmen wurden auch mit verurteilt.

Man findet zu dem Thema mehrere Gerichtsurteile.

Man wünscht das natürlich niemandem. Aber denke eine berufshaftpflichtversicherung ist sinnvoll. Und denke das darüber viel zu wenig gesprochen wird.
Hallo.

Dein AG haftet für deine Schäden, aus Fahrlässigkeit, an Dritten wenn du für ihn eine Auftrag erfüllst. Das sind die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Wichtig ist dabei das du deine Arbeit nach besten Wissen und Gewissen machst. Dein Wissen hast du mit deinem Examen gezeigt.
Wichtig ist auch das du eben einen Auftrag deines AG erfüllst. Einen privater Gefallen an einem Pat. wäre darüber nicht gedeckt. Das wäre dann die PrivatHV

Es ist auch völlig egal ob dein AG oder Du diesbzgl. versichert ist. Die Haftpflicht ergibt sich aus Gesetz und nicht aus dem Bestehen einer Versicherung. §278, §823 u. §831ff. BGB. ist bei der Privatperson genauso.

Die wichtigsten Versicherungen einer Erwachsenen Person sind die Haftpflicht und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Alles andere kommt danach.

EIGENTLICH ist solch eine Versicherung im Angestelltenverhältnis unnötig.
Allerdings mußt du dafür immer nach Hausstandard arbeiten und im gewissermaßen bemüht sein auf dem neuesten Stand der Pflege zu sein. Da es so häufig vorkommt das dass eben nicht gegeben ist, würde ich die Mitgliedschaft im Verband empfehlen.
Denn es entstehen in unserem so toll organisierten Berufsalltag zu viele Graubereiche. Und Fehler die in Ausübung des Berufs passieren sind eben zu häufig nicht durch die Private HV gedeckt. Unser Job ist einfach zu nah am Menschen.

In anderen Berufsgruppen ist das klarer abzugrenzen. Ein KFZ Mechaniker würde keine BerufsHV abschließen.

Hier sind ein Paar Schlagwörter die in der Pflege sehr gerne Bauchweh machen. GEFÄHRDUNGSANZEIGE, einhalten der ARBEITSZEIT, einhalten der RUHEZEIT, ungestörtes Arbeiten, Zuviel Nebentätigkeiten.
Alleine das in der Pause auf die Klingel gehen kann für Probleme sorgen. Allerdings ist das dann nur eine Sache von wer übernimmt der AG, BerufsHV oder die PrivatHV? Gibt ja auch gerne Kollegen die mal eher auf die Arbeit kommen oder später verlassen weil ja sonst die Arbeit nicht zu schaffen ist und sich diese Stunden nicht aufschreiben lassen. Perfekt für den AG. "der hat in der Zeit ja garnicht für uns gearbeitet". So schnell kann man sich selber ein Bein stellen. Über sowas wurde bisher noch nicht gestritten. Aber wenns man in die Millionenhöhe geht kann ich mit gut vorstellen das dass passiert.

Man sagt die Haftpflichtversicherung ist eine passive Rechtsschutzversicherung. Denn die Haftet nur für Ansprüche die eben nach Gesetz gelten. Bei so ner lebenslange Rente kann man davon ausgehen das ein Gericht das entscheiden wird, nach langem Kampf, weil sich alle drücken wollen.

Zudem unterstützt du den Verband und bekommst noch eine Fachzeitschrift oben drauf. Von dem kann man halten was man will. Die BerufsHV wiederum ist das Geld wert.

Das Gerichtsurteil mit der 1 Mio. ist übrigens ein klassischer Fall dafür. Hier war der Stationsalltag überhaupt nicht nach dem Pat. ausgerichtet und das ein KS dann eben ihre Arbeit dennoch macht um den Ablauf nicht zu stören ist denke ich jedem hier klar. So schnell passieren weitreichende Fehler. Ich verwette meinen Kopf das dieses Urteil noch einige Runden Berufung nehmen wird.
 
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alesig

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Ich würde auf jeden Fall eine private Berufshaftpflicht abschließen. Ich glaube mich zu erinnern, dass die Versicherung der Arbeitgeber zwar die Schäden zahlt die der Angestellte verursacht hat, aaaber die Versicherung kann sich das Geld vom Arbeitnehmer wieder holen. Ich kann das jetzt nicht mit irgendwas belegen, aber wenn eine Versicherung sich Geld wieder holen kann dann tut sich das.
 

matras

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Ich würde auf jeden Fall eine private Berufshaftpflicht abschließen. Ich glaube mich zu erinnern, dass die Versicherung der Arbeitgeber zwar die Schäden zahlt die der Angestellte verursacht hat, aaaber die Versicherung kann sich das Geld vom Arbeitnehmer wieder holen. Ich kann das jetzt nicht mit irgendwas belegen, aber wenn eine Versicherung sich Geld wieder holen kann dann tut sich das.

Jepp, so sieht es aus! Da der Arbeitegeber kein Interesse hat in der Haftpflichtversicherung durch Schäden der Arbeitenehmer (AN) in eine höhere Betragsklasse zu rutschen, wird er sehen ob er sich eventuell am Schadensverursacher aus der Unternehmenshaftpflicht stehlen kann. Da tut AN gut daran eine Berufshaftpflicht (BHP) zu haben, da solche Schäden schnell auch 6stellig werden können. Meist ist es besser eine BHP über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband zu erwerben, da hier noch mehr Vorteile mitvergesellschaftet (Berufsrechtschutz, berufliche Beratung, Einkaufsvorteile bei bestimmten Firmen/Produkten, Studienreisen, Fort- und Weiterbildungsangebote etc.) sind.
Die Beiträge lassen sich zudem auch steuerlich geltend machen!
 
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So einfach ist das nicht.

Haftpflicht ergibt sich aus dem Gesetz. Da kann der AG so viel abwälzen wie er will, ist er haftpflichtig dann hat er das auch zu zahlen. Vollkommen unabhängig ob dieser Versichert ist oder sich das Leisten kann. Im schlimmsten Fall geht das Haus dann bankrott. Bedeutet habe ich eine HV und der AG ist Haftpflichtig wird die alles tuen, nur sicher nicht für einen anderen Haftpflichtigen zahlen. Die wird sich da auch schön zurückhalten.

Einzig unsere schlechte Organisation und Struktur macht es nötig eine eigenen BerufsHV zu haben. Da geht einfach zuviel durch und der AG könnte ggf. zu Recht seine Pflicht wieder zurück auf den Verursacher abwälzen. Wenn man z.b. nen Hausstandard nicht eigehalten hat oder wie im Fall Limburg mit dem Kind wirklich schlecht gearbeitet hat. Und mal ehrlich solche Situationen können schnell entstehen. Deswegen ist auch die Gefährdungsanzeige wichtig. Wie schon erwähnt macht die Gefährdungsanzeige mich nicht frei von der Verantwortung für Straftaten wie Körperverletzung. Aber der Schaden daraus ist eine andere Baustelle.

Eine Berufshaftpflicht braucht eigentlich nur der Selbstständige und Freiberufler. In Anderen Berufen in Angestelltenverhältnissen ist das absolut unüblich sich selber BerufsHV zu versichern.
 
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InetNinja

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Ich würde auf jeden Fall eine private Berufshaftpflicht abschließen. Ich glaube mich zu erinnern, dass die Versicherung der Arbeitgeber zwar die Schäden zahlt die der Angestellte verursacht hat, aaaber die Versicherung kann sich das Geld vom Arbeitnehmer wieder holen. Ich kann das jetzt nicht mit irgendwas belegen, aber wenn eine Versicherung sich Geld wieder holen kann dann tut sich das.
Das was du meinst ist Regress nehmen.

Geht auch nur wenn nach Gesetz wirklich der AN Haftpflichtig ist.

Gerade was das hier angeht darf man sich echt nicht aufs Korn nehmen lassen. Da werden Mitarbeiter auch gerne mal verunsichert und zu dummen Aussagen gedrängt. Im Falle X würde ich da auch gar keine Stellung ohne meinen Anwalt zu nehmen.

Ich würde behaupten wäre unsere Arbeit und wir besser organisiert wäre eine BHV nicht notwendig. Auch bei Delegation aufpassen.
In meiner alten ZNA hatten wir im Program Button womit man Schnellanordnungen machen konnte. Die Kollegen haben das al s eine SOP verstanden und glaubten der Chefarzt würde sich in Fall X vor sie stellen. Kurz um die Kollegen haben ohne Delegation fröhlich Therapien begonnen ohne das jemals eine SOP dazu bestand und absolut ohne Arztkontakt. Ich hab das nicht gemacht, wurde dumm beäugt und stellenweise für blöde erklärt. Bei mir stand immer in RS mit ... drin. Und wie häufig wollte der Arzt meine Vorschläge nicht oder hatte gar Kontraindikationen. Ich hab das immer abgeklärt.

Wir hängen aus Blödheit auch zu schnell in der Haftpflicht

Und denkt immer dran. Recht ist nicht Gerechtigkeit

Aktuell wird die Pflege in solchen Fällen noch Geschützt oder kommt gut dabei weg. Bisher sind Pfleger immer nur verknackt worden wenn sie wirklichen Bockmist gebaut haben. er Fall Limburg macht mich etwas stutzig. Wahrscheinlich geht es hier um die Lebenslange Rente und Versorgung die eben in die Millionen geht. Dennoch ist auch einem Kind bei einer Maßnahme weiter essen zu lassen bzw. nicht abzuwarten bis es den Mund leer hat Bockmist. Ich weiß nicht wie häufig solche Situationen in der KiKra vorkommt und ob man da genau drauf geschult wird. In der Erwachsenen Kra hab ich ich diebzgl. keine Hinweis bekommen. Eben nur beim Essen anreichen und Schluchstörungen. Aber eben auch darauf zu achten das nicht aspiriert wird wenn man etwas wohlmöglich schmerzhaftes macht. nicht gezielt. Auch wenn man sich das denken kann. Zumal widerspricht es der Hygiene.
 
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Martin H.

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Tut mir leid, @InetNinja , aber da werden jetzt einige Dinge durcheinander geschmissen...

Es stimmt nicht, daß eine Berufshaftpflicht "eigentlich" im Angestelltenverhältnis unnötig sei und nur "auf unsere schlechte Organisation und Struktur" zurückzuführen sei.
Sondern Tatsache ist ganz einfach, daß in unserem Beruf ganz viele schwere (folgenreiche) Fehler passieren können, die einen Pat. fürs ganze Leben schwerst schädigen oder sogar töten können. Das trifft auf ganz viele andere (normale) Berufe eben nicht zu, jedenfalls nicht in diesem Ausmaß.

Bei den meisten Pflegekräften, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, übernimmt der AG einen Großteil der Haftpflicht, was sich aus § 278 BGB (Haftung für fremdes Verschulden) ergibt. In dem Fall sind die Angestellten Pflegekräfte seine "Erfüllungsgehilfen". Das ergibt sich aus der Haftung aus Vertrag.
Dann gibt es aber im Zivilrecht auch noch die deliktische Haftung, die sich aus §823 ergibt ("(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."). Hierbei muss als Voraussetzung Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall des Angestelltenverhältnisses haftet der AG hier für seine "Verrichtungsgehilfen" (§831).
Was man aber bei der Arbeitnehmerhaftung/Regress bedenken muss (und deswegen steht das auch in dem DBfK-Link von mir weiter oben):
Um was für eine Art von Fahrlässigkeit handelt es sich?
Bei "einfacher/leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nicht.
Bei "mittlerer Fahrlässigkeit" wird die Haftung unter Berücksichtigung der Gefahrgeneigtheit gequotelt.
Bei "grober Fahrlässigkeit" bzw. "Vorsatz" wird je nach Gefahrgeneigtheit gequotelt, bei Vorsatz muss der AN voll haften.
D. h., ums mal grob zu formulieren, in letzterem Fall "wälzt" der AG nicht die Haftung auf den AN ab, sondern dieser muss wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit tatsächlich haften!

Dann bringst Du hier noch zwei weitere Dinge mit ins Spiel:
Einerseits die Haftungsverteilung aufgrund der (in Deutschland üblichen) Delegation:
Hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen
  • Anordnungsverantwortung (betrifft den verordnenden Arzt)
  • Durchführungsverantwortung (wenn die Pflegeeinrichtung die Durchführung der ärztlichen Maßnahmen übernimmt, so haftet sie für fehlerhafte Maßnahmen)
  • Handlungsverantwortung (für die Pflegehandlung haftet die Pflegeperson selbst, d. h. bei unsorgfältigem oder fehlerhaftem Handeln, und sie muss für die Maßnahme qualifiziert sein)
Grundsätzlich sollte klar sein, daß eine Arztanordnung auch tatsächlich vorliegt. Und, was man immer im Hinterkopf behalten sollte: Die Sorgfaltspflichten erfordern, daß man sich am Stand der Wissenschaft und Praxis des jeweiligen Berufszweigs orientiert.
Und was die Standards bzw. Leitlinien ("Hausstandard") betrifft: Deren blinde Befolgung hat keine grundsätzlich haftungsbefreiende Wirkung, umgekehrt begründet deren Abweichung nicht zwangsläufig grobe Pflegefehler - man muss eine Abweichung nur immer begründen und dokumentieren.

Dann bringst Du noch das Organisationsverschulden ins Spiel. Ja, es stimmt, in dem Fall muss man als AN eine Überlastungsanzeige schreiben, denn nur wenn der AG auch über Mißstände informiert wurde, kann er reagieren und diese abstellen. Es ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum, daß ich nur eine Überlastungsanzeige verfassen muss und mich dann zurücklehnen darf und sagen "Ab jetzt übernehme ich keinerlei Verantwortung mehr":

"Rechtsdepesche: Bietet eine Gefährdungsanzeige Pflegefachkräften haftungsrechtlichen Schutz, wenn sie Fehler machen?

Großkopf: Sie bietet eine haftungsrechtliche Entlastung im Falle eines Schadens. Dennoch darf die Gefährdungsanzeige nicht als „Freifahrtschein“ für Fehler interpretiert werden – der Beschäftigte bzw. die Pflegefachkraft hat ihre Aufgaben trotzdem immer nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Eine Mithaftung bei einem entstandenen Schaden besteht trotz Gefährdungsanzeige immer. Mithin ist der häufig zu findende Hinweis: „Ich lehne die Verantwortung ab“ gegenstandslos und sollte daher vermieden werden."

Quelle:
 
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Leider Ja.

Nein wir Brauchen nicht eine BHV weil unser Job so verantwortungsvoll ist und wir im Verhältnis größere Schäden anrichten. Denn dann wäre das eine Pflichtversicherung ;) Ist sie aber nicht. Nebenbei würde eine Pflichtversicherung Politisch mal eben so richtig reinhauen. Assistenzberuf aber PflichthHV. wäre eine sehr lustige Diskussion. Anders Thema.

Erstmal jedem sollte Klar sein das wenn er billigend in Kauf nimmt, sich extrem daneben benimmt (Grobe Fahrlässigkeit) oder gar Vorsätzlich handelt er ganz alleine dafür verantwortlich ist. Das billigend in Kauf nehmen ist schon etwas wo sich die Versicherungen wehren. Bei Vorsatz natürlich ganz klar. Das ist nichts besonders in Verbindung mit Grob Fahrlä. Haftungsübertragung auf zweite. Besonders ist das wir Fahrlässige Haftung aus Vertrag auf Zweite übertragen können. Bzw. wir Haftungsreleichterung für Fall X haben. Wer würde denn auch noch Arbeite gehen wenn er für X aufgaben erledigen soll, die man selber ja nicht gemacht hätte und dann noch privat dafür haften soll ???:-?

Das gleiche Problem haben übrigens alle Arbeitnehmer egal welcher Branche. Auch der KFZ Mechaniker kann Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Millionenhöhe verursachen. Da reicht schon die schwer einsehbare nicht angezogene Schlauchschelle der Bremesleitung die übersehen wurde (Fahrlässig), oder mit den Worten "ach hängt auf halb acht, passt schon, kein Bock mehr" billigend in Kauf genommen (Grobe Fahrlässigkeit) wurde. Oder wie die Krankenschwester in Limburg... Ich schüttle mal das Kind absolut dilettantisch Kopfüber... Was noch mehr Schäden angerichtet hat. Wobei hier wieder ein anders Problem zu tage kommt, warum der AG wieder mit in der Pflicht ist.

Wie die Natur der Dinge ist, ist eine Haftpflicht häufig erstmal nicht ganz klar abzugrenzen. Gerade da wo es stressig zu geht. Weil meist doch ein zum anderen Führt oder Fall x auch ohne zutuen ohnehin eingetreten wäre.
Und das meine ich mit Gefährdungsanzeige, Gefälligkeiten für den AG etc. Das ist etwas was in anderen Berufen nicht so zum Tragen kommt. Denn unsere Arbeit lässt sich häufig nicht geordnet und vor allem mit umfangenden Sachverstand machen. Bzw. andere Berufsgruppe neigen nicht so sehr dazu sich aufzuopfern.

Mit diesem Umfangreicheren Sachverstand meine ich nicht das die Kollegen ihre Pflegerische Arbeit nicht könnten, sondern das sie die Tragweite ihres Handelns schlichtweg nicht erfassen. Das liegt aber daran das sie nicht in diese Richtung ausgebildet sind. Wie z.B. einfach mal früher Anfangen oder länger bleiben ohne das Anzuzeigen. Oder einfach mal ohne AO Medikamente geben. Und das ist bei aller liebe extrem Blöde. Denn was den Pflegekräften gesagt wird, sie sollen das lassen. Und sie setzen sich aus Eitelkeit oder sonst was drüber hinweg. Das ist schlichtweg blöd.

Anders der KFZ Mechaniker der Hilfsbereit eben noch dem Kunden nach Werkstattfeierabend unter die Haube guckt und die Bremsleitung übersieht ist genauso selber dran. Bloß welcher KFZ Mechaniker macht das? Ich denke diese Hilfsbereitschaft über Gebühr ist in der Pflege weitaus ausgeprägter ;)

Selbstverständlich macht mich eine Gefährdungsanzeige nicht frei von Haftung aus grober Fahrlässigkeit. Bloß kann aus grober Fahrlässigkeit durch eine Gefährdungsanzeige auch mal eben die normale Fahrlässigkeit werden. Wenn ich eben nachweisen kann, das mein AG mich mit der "Sache.iße" mal dezent hat im Regen stehen lassen. Und das am besten noch nachweislich über lange Zeit hinweg. Es gibt übrigens nicht nur die Gefährdungsanzeige bei Überlastung, sondern auch bei fehlender Ressourcen etc.

Letztendlich ist das aber auch nur Fachsimpelei...

JA IN UNSEREM JOB SOLLTE MAN EINE EIGENE BHV HABEN. UND ZWAR WEIL DER TEUFEL EIN EICHHÖRNCHEN IST.
 

Martin H.

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Sorry, aber Du schreibst grad ziemlich viel und leider stellenweise auch sehr wirr, und irgendwelche Abkürzungen oder "der Fall in Limburg" bzw. "das 1 Mio Euro Urteil" machen es nicht grade leichter lesbar... daher nur ganz kurz:
Nein wir Brauchen nicht eine BHV weil unser Job so verantwortungsvoll ist und wir im Verhältnis größere Schäden anrichten.
Doch. Genau aus dem Grund sollten Pflegekräfte ein Berufshaftpflicht abschließen.
Wir sind kein Assistenberuf, sondern ein Heilberuf.
So wie viele andere übrigens auch, die ebenfalls gut daran tun, sich abzusichern.:cool: Z. B. Rettungssanitäter, Hebammen, Therapeuten.
Das gleiche Problem haben übrigens alle Arbeitnehmer egal welcher Branche.
Nein, jedenfalls nicht in dem Umfang wie im Gesundheitswesen (also alle Pflegekräfte) Tätige.
Der von Dir erwähnte Kfz-Mechaniker ist ein extremer Ausnahmefall, die weitaus meisten anderen AN (auch Handwerker) verrichten keinerlei Tätigkeiten, die derart schlimme Schäden (im schlimmsten Fall) verursachen könnten. In den meisten Fällen handelt es sich bei denen wenn, dann nur um Sachschäden. Abgesehen davon behaupte ich, daß selbst die allermeisten Arbeiten eines Kfzlers nicht an der Bremse stattfinden.:wink:
Im Bereich der Gesundheitsberufe geht es aber IMMER um Menschen, sprich "Leib und Leben". Natürlich gibt es hier auch Haftpflichtfälle, die nur Sachschaden darstellen (z. B. Hörgerät zerstört oder Gebiß verloren), aber der größte Teil unserer Arbeit findet direkt am Menschen statt und kann entsprechend schlimme Folgen nach sich ziehen. Da langt schon eine verwechselte Tablette. Oder eine richtige, die aber in der Luftröhre gelandet ist...
Selbstverständlich macht mich eine Gefährdungsanzeige nicht frei von Haftung aus grober Fahrlässigkeit. Bloß kann aus grober Fahrlässigkeit durch eine Gefährdungsanzeige auch mal eben die normale Fahrlässigkeit werden.
Das halte ich aber mal für ein Gerücht.

"Was kann ich als Pflegekraft tun, wenn ich der Meinung bin, dass die Patientensicherheit aufgrund der Personalsituation gefährdet ist?
Natürlich kann die Pflegekraft zum Mittel der Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeige greifen. Allerdings hat diese seit dem sogenannten 88-Betten-Urteil zivilrechtlich keine Relevanz mehr. Durch eine Gefährdungsanzeige entsteht demnach kein zivilrechtlicher Schutz für die Pflegekraft."

Siehe

Grundsätzlich stimme ich Dir natürlich zu, daß Gefährdungsanzeigen richtig und wichtig sind! :wink1:
JA IN UNSEREM JOB SOLLTE MAN EINE EIGENE BHV HABEN.
:daumen:
 

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