Hallo im Paragraph § 71 SGB XI steht ja "eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich."
Weiß jemand wie genau es sich da mit der Berufserfahrung verhält? Was wenn man die nicht hat? Bzw. nicht direkt in der aktiven Pflege am Bett?
Weiß jemand wie genau es sich da mit der Berufserfahrung verhält? Was wenn man die nicht hat? Bzw. nicht direkt in der aktiven Pflege am Bett?