Berufserfahrung und § 71 SGB XI

Katana

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13.07.2004
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272
Ort
Köln
Beruf
Krankenschwester,
Hallo im Paragraph § 71 SGB XI steht ja "eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich."

Weiß jemand wie genau es sich da mit der Berufserfahrung verhält? Was wenn man die nicht hat? Bzw. nicht direkt in der aktiven Pflege am Bett?
 
Müsste bedeuten: du hast 2 Jahre in einem Bereich gearbeitet, bei dem eine Ausbildung zur Krankenschwester (oder gleichwertig) Voraussetzung ist.
Habe die Weiterbildung als "Funktionskraft" problemlos machen können."Am Bett" habe ich zum letzten mal vor 18 Jahren gearbeitet.:daumen:

LG Einer
 
okay... weil da ja steht im erlernten Beruf... ich arbeite aber auch schon die letzten 8 Jahre nicht mehr aktiv "am Bett"
 
Es geht also nur darum das man generell zwei Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet hat? Weil das ja vom Wortlaut anders klingt...??
 
Zwei Jahre innerhalb der letzten acht Jahre. Was ist an dieser Formulierung unverständlich?

Auch die GuKP im Funktionsbereich, im OP oder in der ambulanten Pflege arbeitet in ihrem erlernten Beruf. Wer die letzten Jahre als Reinigungskraft gearbeitet hat, erfüllt die Voraussetzungen nicht.
 

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