Bei Wiedereinstellung = unbefristeteter Vertrag?

Wäre es möglich deine Ausführungen stets mit Textpassagen aus den entsprechenden Gesetzen zu hinterlegen?

Elisabeth
 
Cool. Ich kündige bei AG "ABC" vor Ablauf der Befristung und gehe zu AG "XYZ". Dort kündige ich wieder vor Ablauf der Frist und gehe zurück zu "ABC". usw. Auch ne Möglichkeit.

Wie stehts bei der begründeten Befristung bei beiden AG? Ich denke, heutzutage wird kaum noch ein AG dies nicht verwenden.

Elisabeth

Hallo,

natürlich hast du in der Theorie recht, aber nicht in der Praxis. Eine ordnungsgemäße Personalabteilung sollte die rechtlichen Grundlagen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kennen und in der Regel auch anwenden, denn "bestraft" wird im Falle eines Fehlers der Arbeitgeber!

Deine Meinung, daß Arbeitgeber deshalb nur Befristungen mit Sachgrund vereinbaren, kann ich aus der Praxis heraus nicht bestätigen.
Befristete Arbeitsverträge, bei denen wirklich eine sachliche Begründung vorliegt (z.B. Vertretung bei Elternzeit), sind eher die Ausnahme.
Viele Arbeitgeber haben die gesetzliche Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zu 2 Jahren vereinbaren zu können, leider dahingehend ausgenutzt, dies zur Regel zu machen, und damit so eine Art "Probezeit" bis zu 2 Jahren zu realisieren.
Da für den Gesetzgeber eigentlich der unbefristete Arbeitsvertrag der "Regelfall" sein sollte, sind die Bestimmungen für befristete Verträge ohne Sachgrund sehr hart und werden von den Arbeitsgerichten "wortwörtlich" umgesetzt.
Ich gebe dir hierzu mal ein Beispiel auch der Rechtsprechung:
"Eine Mitarbeiterin schließt mit einem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitvertrag zum 01.01. für die Dauer von einem Jahr ab. Der Vertrag wird der Mitarbeiterin vor den Feiertagen zugesandt. Der erste Arbeitstag ist der 2. Januar. Da die Personalstelle noch im Weihnachturlaub ist, unterschreibt sie den Vertrag bei der Personalstelle erst am 05.01.
Eigentlich ist dies ein ganz normaler Vorgang, der doch ständig vorkommt.
Das Bundesarbeitsgericht hat aber hierzu geurteilt, daß der befristete Arbeitsvertrag unzulässig ist und die Mitarbeiterin unbefristet eingestellt wurde. Die Begründung des BAG war, daß die Mitarbeiterin bereits am 02.01. gearbeitet hat, ohne daß an diesem Tag ein befristeter Vertrag vorlag, denn das Teilzeit- und Befristungsgesetz sagt aus, daß "vorher" ein schriftlicher Vertrag vereinbart werden muß.

§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gruß

medsonet.1
 
Wäre es möglich deine Ausführungen stets mit Textpassagen aus den entsprechenden Gesetzen zu hinterlegen?

Elisabeth

Selbstverständlich!

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
§ 14 Zulässigkeit der Befristung

2) 1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. 2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Gruß

medsonet.1
 
Nehmen wir an, dass bei Sr. Sandra eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes vorlag. Sie hat zum Ende des Jahres 2006 gekündigt. Anschließend wurde wieder eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes vereinbart.

Wie steht es dann?

Elisabeth
 
Nehmen wir an, dass bei Sr. Sandra eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes vorlag. Sie hat zum Ende des Jahres 2006 gekündigt. Anschließend wurde wieder eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes vereinbart.

Wie steht es dann?

Elisabeth

Hallo,

dies ist grundsätzlich zulässig und teilweise auch gängige Praxis. Die "harten" Bestimmungen gelten nur bei Befristungen "ohne" Sachgrund.

Im Gegensatz zu Befristungen ohne Sachgrund, die einen genauen Zeitraum umfassen (z.B. 2 Jahre), werden Befristungen mit Sachgrund oft über einen ungewissen Zeitraum abgeschlossen und enden dann automatisch, wenn der Sachgrund nicht mehr vorliegt (z.B. bei Elternzeit).

Nachstehend die Möglichkeiten eines Sachgrundes:

§ 14 Zulässigkeit der Befristung

(1) 1Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht

Gruß

medsonet.1
 
Demzufolge können wir hier nicht pauschal antworten, wenn Fragen zu befristetetn Arbeitsverträgen kommen, da wir nicht wissen ob es sich dabei um eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes oder ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes handelt. Beispiel: Sr. Sandra, Smiline.

Du berätst hier also m.E. ohne genaue Kenntnisse der Sachlage eigentlich falsch.

Elisabeth
 
Demzufolge können wir hier nicht pauschal antworten, wenn Fragen zu befristetetn Arbeitsverträgen kommen, da wir nicht wissen ob es sich dabei um eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes oder ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes handelt. Beispiel: Sr. Sandra, Smiline.

Du berätst hier also m.E. ohne genaue Kenntnisse der Sachlage eigentlich falsch.

Elisabeth

Sorry, wenn ich dies anders sehe, aber aus dem Beitrag von Sr.Sandra geht doch eindeutig hervor, daß es sich nur um einen befristeten Arbeitsvertrag "ohne" Sachgrund handeln kann.
Ferner muß ich hier formal im Interesse des Forums darauf hinweisen, daß wir hier "keine Rechtsberatung im Einzelfall" vornehmen, sondern lediglich unsere Meinungen zu gewissen Themen, die durchaus unterschiedlich sein kann, äußern.
Beiträge in diesem Forum können daher nur Hilfestellung und Tips für die jeweiligen Betroffenen sein, ersetzen aber "niemals" eine professionelle Rechtsberatung.

Gruß

medsonet.1
 
Also ich kann da irgendwie nix entdecken zur Aussage ob mit oder ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes. Die Zeitbegrenzung sagt ja erst mal nix aus. Elternzeit als Begründung ergibt ja auch einen genauen Termin der kalendarischen Befristung.

Du erweckst meiner Meinung nach Hoffnungen, die sich nicht halten lassen.

Elisabeth
 
Wieso tut er das?

Mit diesen Informationen kann jeder seinen Vertrag prüfen und seine Möglichkeiten ausloten.

Ich habe daran jedenfalls nichts auszusetzen und ich setze in der Regel auch so viel Intelligenz voraus, dass man sich bei seinem AG nicht auf ein Internetforum beruft......


Gruß
Dennis
 
Erst in den letzten Pots wurde eindeutig geklärt, dass es Unterschiede gibt zwischen Befristung und Befristung und welcher Art diese sind.

Elisabeth
 
Nun, also wurde es vor deinem vorletzten Beitrag geklärt, wo ist denn jetzt das Problem?

Zu dieser Zeit bestand keine unlautere Hoffnungsmacherei oder wie man es nennen mag.

Gruß
Dennis
 
Wieso tut er das?

Mit diesen Informationen kann jeder seinen Vertrag prüfen und seine Möglichkeiten ausloten.

Ich habe daran jedenfalls nichts auszusetzen ...

Gruß
Dennis

Danke, daß es noch Leute gibt, die mich verstehen!
Außerdem konnte ich, der tagtäglich mit dieser Art von Vertragsgestaltung zu tun hat, sofort aus dem Beitrag erkennen, um was für eine Art der Befristung es sich hier handelt und wo den Kolleginnen und Kollegen der "Schuh drückt".

Gruß

medsonet.1
 
Tiefergehende Rechtsberatung muss sich jeder individuell per kompetentem Anwalt holen, und Medsonet hat schon zu Recht darauf hingewiesen, das in diesem Forum keine Rechtsberatung erteilt werden darf!

Ich möchte euch alle bitte, diese Grenze deutlich zu akzeptieren zumal das Rechtsberatungsgesetz klare Aussagen dazu macht.
 
Bei uns gab es keinen Tarifvertrag da es ein ambulanter Dienst (privat) war.
Also der erste Vertrag war eine ganz normale Anstellung, mit Probezeit von 6 Monaten (keine Gründe für die Befristung), die 400 Euro Zeit war dann 6 Monate (kein bestimmter Vertrag, nicht befristet oder so). Danach war ich 13 Monate wieder bei der Firma wobei es erst ein 12 Monatsvertrag war, der dann um 12 Monate verlängert wurde (ich aber wegen mobbings von einer Hauspflegerin gegen mich gekündigt habe). Also lt. Gesetz sehe ich da auch keinen Grund aber lt. Personalabteilung sei es wie gesagt rechtlich i.O.

Ich wollte das auch nur als Beispiel zeigen. Für mich hat sich die Sache erledigt, da ich seit August nicht mehr dort arbeite.
 
Hallo SR Sandra,

vielen Dank nochmals für die Aufklärung der Vertragsverhältnisse. Wie ich schon früher mitgeteilt habe, hattest du mit deiner Rechtsauffassung recht, eine Befristung war hier (mit hoher Wahrscheinlichkeit) unzulässig.
Wahrscheinlich ist es wirklich die bessere Entscheidung, dort nicht mehr zu arbeiten. Viel Glück für die ZuUkunft!

Gruß

medsonet.1
 
Ich möchte mich vor allem bei medsonet.1 bedanken, der § gibt wieder mut und lässt hoffen. ich bin beruhigt und es geht dann nur noch unbefristet :) andere leute schreiben zeug, naja... ich finde, wenn man eine gute leistung beim ag bringt und diese sehr anerkannt wird, warum sollte man nicht wieder anfragen und evtl den schritt zurück gehen... kann ja sein, dass dies andere ag überhaupt nicht schätzen und man nur eine nummer ist.
 
Was mich noch abschließend interessiert: war dein Vertrag eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages mit Vorliegen eines sachlichen Grundes oder ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes? Irgendwie hatte ich das bisher nicht so recht entnehmen können? Oder hab ich da was überlesen?

Elisabeth
 
Ich möchte mich vor allem bei medsonet.1 bedanken, der § gibt wieder mut und lässt hoffen. ich bin beruhigt und es geht dann nur noch unbefristet :) andere leute schreiben zeug, naja... ich finde, wenn man eine gute leistung beim ag bringt und diese sehr anerkannt wird, warum sollte man nicht wieder anfragen und evtl den schritt zurück gehen... kann ja sein, dass dies andere ag überhaupt nicht schätzen und man nur eine nummer ist.

Vielen Dank für die positive Reaktion, nachdem ich doch feststellen musste, daß ich bei diesem Beitrag nicht bei jedem "richtig" angekommen bin.

Gruß

medsonet.1
 
dazu habe ich auch mal eine frage bzw stecke grad in einer verzwickten situation. ich beschreibe sie mal von anfang an. ich fing am 19.11.07 mit befristeten einem aushilfs-arbeitsvertrag bis 22.12.07 bei Firma X an. ein sachlicher befristungsgrund lag in dem vertrag nicht vor. dann habe ich eine vertragsverlängerung bis 20.01.08 bekommen. weiterhin stand nur drin dass das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf endet ohne dass es einer gesonderten Kündigug bedarf. alle übrigen bedingungen des Arbeitsverhältnisses behalten ihre gültigkeit. als mein vertrag auslief war erstmal schluss bei der Firma X. am 17.11.08 fing ich wieder mit einem befristeten aushilfs-arbeitsvertrag bei der Firma X an. Diesmal befristet bis 31.01.09. diesmal lag ein sachlicher befristungsgrund vor (weihnachten + inventur die meistens mitte januar ist). Mitte januar bekam ich dann eine vertragsverlängerung bis zum 31.01.10. Wieder stand drin dass das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf endet ohne dass es einer gesonderten Kündigug bedarf. alle übrigen bedingungen des Arbeitsverhältnisses behalten ihre gültigkeit. Bis heute kam mein Chef nicht auf mich zu. Meine Frage ist nun ist der letzte Aushilfsvertrag vom 17.11.08 bzw die verlängerung bis zum 31.01.10 bereits unbefristet und der AG hat einen Fehler gemacht??? oder muß ich noch bangen das ich evtl ende Januar auf der Straße sitze????
 
Hallo,

auf den ersten Blick sieht es für mich so aus, als läge hier tatsächlich eine unzulässige Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vor.

Wie du schreibst, hast du einen "Zeitvertrag mit sachlicher Begründung" seit dem 17.11.2008. Als Begründung wurde Aushilfe für Weihnachten/Inventur angegeben.
Wenn dieser Vertrag im Januar 2009 um ein Jahr verlängert wurde, kann logischerweise die ursprüngliche sachliche Begründung nicht mehr stimmen.
Damit wäre es ein Zeitvertrag "ohne sachliche Begründung". Dieser wäre allerdings rechtsunwirksam, da es verboten ist, einen solchen Vertrag abzuschließen, wenn bereits vorher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Ziemlich kompliziert, oder?

Kurz gesagt, mein Tip:

Wenn dein Arbeitgeber dich tatsächlich Ende Januar auf die Straße setzen möchte, Rechtsanwalt oder deine Gewerkschaft (wenn du Mitglied bist) einschalten und Klage einreichen! Deine Chancen stehen mit Sicherheit sehr gut.

Gruß

medsonet.1
 

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