Ausbildungsvorraussetzungen Krankenpflege für Pflegehelferinnen

marenco82

Newbie
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25.08.2008
Beiträge
24
Ort
Norddeutschland
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Suchtpsychiatrie
Funktion
stellv. Stationsleitung, Studium int. Gesundheits- und Pflegemanagement
Eine meiner Schülerinnen hat folgende Frage, die ihr irgendwie niemand beantworten kann:

Wenn man schon einen Pflegehelferinnen- Kurs gemacht hat, wird das angerechnet auf die GuK- Ausbildung?
Welcher Schulabschluss ist dann noch nötig?

Kann mir jemand von Euch helfen? Hat jemand Erfahrung, Adressen etc?
 
Alles, was unter einem Jahr bzw. KPH an Kursen angeboten wird, ist nicht anrechenbar. Pflegeheferinnen-Kurse sind keine Ausbildung im Sinne des Gesetzes.
KrpflG schrieb:
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpfleger auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen.
 
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss. Auch Schüler/innen mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in vorlegen bzw. eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben.
Vor Ausbildungsbeginn muss eine gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.




Verkürzung der Ausbildungszeit

Die zuständige Stelle kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Angerechnet werden können bis zu zwei Drittel der Gesamtstunden der Ausbildung.


Ob es genehmigt wird steht dann wieder wo anders:nurse:
 
Super, danke für eure Antworten.
Gestern habe ich erfahren, dass meine Schülerin einen Bildungsgutschein bekommen hat und ihr die vorigen Kurse angerechnet werden.
 

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