Ausbildungsvertrag: Dauer des Erholungsurlaubs?

LaaLaa

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Halli Halloo...

habe eine Frage:

Nuuuun..ich habe einen Ausbildungsvertrag bekommen.und dieses habe ich nicht verstanden ->> § 7 Dauer des Erholungsurlaubs

1. Die Auszubildenden erhalten in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Ausbildungsentgelts in entsprechender
Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen.

2. Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit zu erteilen und in Anspruch zu nehmen.


Könntet ihr mir vielleicht erklären WAS DAS GENAU BEDEUTET?? Entscheidet die Schule wann ich Urlaub habe oder bestimme ich das selber..irgendwie habe ich die beiden Sätze net so verstanden:verwirrt:

Danke schonmal im Voraus für die lieben Antworten :)
 
1. Die Auszubildenden erhalten in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Ausbildungsentgelts in entsprechender
Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen.

2. Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit zu erteilen und in Anspruch zu nehmen.


1. Du bekommst dein Ausbildungsentgeld während deines Urlaubes weiter gezahlt.

2. An manchen Schulen bekommt man seinen Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit, sprich in den Ferien.
 
Also bei uns legt die schule das fest, aus dem einfachen grunde um sicher zu gehen das die Lehrlinge auch Urlaub bekommen.
 
So ist es in der Regel auch üblich...vorallem aus dem Grund, dass der Ausbildungsplan sehr straff organisiert ist!

An manchen Schulen dürfen Schüler zusätzlich zum "großen verplanten Urlaub" nochmal 5 oder 6 Tage selber bestimmen.

Ist allerdings schwierig....oft geben die Stationen nicht frei oder die Schüler wollen sich das aufheben für den Jahreswechsel etc. (was halt dann oft nicht geht).
 

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