Halli Halloo...
habe eine Frage:
Nuuuun..ich habe einen Ausbildungsvertrag bekommen.und dieses habe ich nicht verstanden ->> § 7 Dauer des Erholungsurlaubs
1. Die Auszubildenden erhalten in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Ausbildungsentgelts in entsprechender
Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen.
2. Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit zu erteilen und in Anspruch zu nehmen.
Könntet ihr mir vielleicht erklären WAS DAS GENAU BEDEUTET?? Entscheidet die Schule wann ich Urlaub habe oder bestimme ich das selber..irgendwie habe ich die beiden Sätze net so verstanden
Danke schonmal im Voraus für die lieben Antworten
habe eine Frage:
Nuuuun..ich habe einen Ausbildungsvertrag bekommen.und dieses habe ich nicht verstanden ->> § 7 Dauer des Erholungsurlaubs
1. Die Auszubildenden erhalten in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Ausbildungsentgelts in entsprechender
Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen.
2. Der Erholungsurlaub ist nach Möglichkeit zusammenhängend während der unterrichtsfreien Zeit zu erteilen und in Anspruch zu nehmen.
Könntet ihr mir vielleicht erklären WAS DAS GENAU BEDEUTET?? Entscheidet die Schule wann ich Urlaub habe oder bestimme ich das selber..irgendwie habe ich die beiden Sätze net so verstanden

Danke schonmal im Voraus für die lieben Antworten
