Ausbildung - Urlaub! (fast 14 Monate keinen)

peng

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Bayern
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
OP-Abteilung
Hallo,

ich bin gerade auf dieses Forum aufmerksam geworden, als ich das WWW nach dem Bundesurlaubsgesetz durchsuchte. Ich bin Schüler in einer Bayerischen Krankenpflegeschule und lerne den Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger. Im Moment befinde ich mich im zweiten Kurs. Während der Ausbildung, ist es bei uns üblich, dass wir den Urlaub fix vorgegeben bekommen.

Nun tritt folgende Situation ein:

Erster Arbeitstag nach Urlaub: 26.07.2008
nächster Urlaub: 3 Tage im März 2009
nächster Urlaub: Resttage im September 2009 nach Examen

In unserem Kurs herrscht über diese Entscheidung der Schulleitung großes entsetzen. Leider finde ich im Bundesurlaubsgesetz nichts darüber.

Hat jemand eine Ahnung ob das zulässig ist?

Vielen Dank schon mal im voraus für die vielen (kommenden) Antworten.

Grüße aus Bayern

peng
 
Hallo Peng,

dir stehen nun mal nur eine begrenzte Zahl an Urlaubstagen zu. Was ist an diesem Plan so schlimm? Irgendwie komme ich auch nicht auf 14 Monate, bin ich blind? Du hast im Juli Urlaub und dann im März, den nächsten Urlaub hast du im September.

Liebe Grüsse
Narde
 
ich komme jetzt im September in den Oberkurs und mein letzter Urlaub war Ende JUni und mein nächster Urlaub ist im Ende AUgust 2009!!!

das wird eine harte Zeit aber naja da muss man durch
 
@blue-iced-roses: Müsst ihr euern Urlaub denn nicht selber planen? Also uns wurde schon bei der Vorinformationsveranstaltung gesagt, dass wir bis 31.12. den ganzen Urlaub für nächstes Jahr planen sollen... Ist das im Oberkurs nicht mehr so? Oder hast du dann einfach den ganzen Urlaub während der Examenszeit?
:gruebel:
 
Hallo

Ich verstehe die Rechnung irgendwie nicht. :gruebel:

Du hast im März 2009 3 Tage Urlaub? Wieso denn nur 3 Tage, was soll das bringen, so schafft man doch keine Erholungsphase!

Und die Resttage im September? Also wären das so ca. 22 Rest Urlaubstage?? Bei ungefähr 24 - 26 zustehenden Urlaubstagen im Jahr?

Oder habe ich irgendwas falsch verstanden? :gruebel:

LG
 
Ich hab bei der gleichen Rechnung das gleiche Problem wie Caro.. habt ihr dann im September 09 komplett frei?
Man kriegt ja pro Kalender(!)jahr ca 24 Tage, je nach Tarif, also kann das in einem Ausbildungsjahr (!) mal variieren und mehr oder weniger sein...
Zum beispiel hab ich im Mittelkurs im November 1 Woche und im April 2... ist wenig, aber im November 09 kommen dann 3 Wochen (damit ist 09 das Kalenderjahr) dann komplett mit 5 Wochen... und ich hatte für 08 im Unterkurs fast 4 Wochen am Stück... das ist dann mit der Novemberwoche auch 5 Wochen für 2008....
Im Übrigen wird der uns auch immer fest geplant für alle gleich, weil wir fünf krankenhäuser an einer Schule haben... ginge gar nicht anders. Und jeder UK, MK und OK hat den Selben Block-Praxis-Urlaubsplan, den kennt man also für 3 Jahre... nur eben die Stationen nicht.
 
Hi

bei uns ist das so das unser Schuldirektor unseren Urlaubsplan schreibt also wir bekommen den vorgesetzt und dürfen uns nicht aussuchen wann udn wieviel Tage wir Urlaub haben

vorm Examen haben wir ein paar Tage frei damit wir uns auf das ganze vorbereiten können
 
Huhu,

ich bin auch in Ausbildung und wir durften uns keinen einzigen Urlaubstag aussuchen. Alles vorgegeben - und wir hatten auch im Mai 07 Urlaub, 3 Tage im Dezember (natürlich nicht Weihnachten, wozu denn) und dann wieder im Juni 08.

Motzen? Hilft nix. Dafür in der Zeit lange, lange über 100 Überstunden gehabt - verzeihung, "Gleitzeit" (Überstunden dürfen wir ja nicht) - that's it.

Hauptsache bald vorbei, ich würd es nie wieder tun.

LG,
Gizmo
 
bei uns ist es ähnlich mit dem urlaub. schule plant (ziemlich bekloppt für uns...), motzen hilft sowieso nicht...

ich hab nochmal ne andere frage. wir haben unsere letzten urlaubstage für dieses jahr auch nach den mündlichen, also unseren letzten prüfungen. nun habe ich gehört, dass wir gesetzesmäßig für diese zeit entweder frei haben müssen (also nicht urlaub, denn das ist ja als wenn man arbeitet) oder dass wir das gehalt einer examinierten gezahlt bekommen müssen, da wir ja mit der bestandenen prüfung keine schüler mehr sind. stimmt das so? oder gibt es für uns im krankenhaus mal wieder ne ausnahmeregelung??

sorry, dass ich abweiche...:knockin:

liebe grüße und danke schon mal für die antworten!
 
Hallo Tina,

ich verstehe deine Frage überhaupt nicht...

Im grunde kannst du doch nach dem mündlichen Examen deine Urlaubstage normal nehmen, die stehen dir ja auch zu.

Nur was meinst du denn mit dem exam. Gehalt? Was hat das mit deinem Urlaub zu tun?

LG :gruebel:
 
ok, ich versuchs mal:

also erstmal: im urlaub bekomme ich ja die arbeitsstunden gutgeschrieben, das bedeutet es ist, als wenn ich arbeiten würde. oder nicht?
dann ist es ja so, dass ich mit abgeschlossener prüfung (mein diplom hab ich ja am 19. september in der tasche) eine voll examinierte gesundheits und krankenpflegerin bin. oder bin ich das erst ab 1. oktober? das bedeutet in meinem urlaub bin ich eine examinierte und müsste diesen auch so bezahlt bekommen.
ich hoffe du verstehst, wie ich das meine?

bei einer freundin von mir ist es nämlich so (die ist mitte juni mit der ausbildung zur bürokauffrau fertig geworden), dass sie direkt nach der bestandenen prüfung auch ein volles gehalt bekommen hat und nicht das ausbildungsgehalt.
 
Na ich vermute mal wenn du übernommen wirst dann beginnt dein Arbeitsvertrag doch ab dem 1.10 oder nicht?

Und falls du eventuell schon Ende Sept. anfängst, dann natürlich für das Gehalt einer examninierten Kraft. Dann muss das Personalbüro halt anteilig die paar Tage dir ein exam. Gehalt zahlen. Du bist quasi ab 20.09. examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin.

Und dein Urlaub, ist ja noch dein Urlaubsanspruch als Schüler!

LG

P.S. Viel Erfolg für die mündliche
 
Hallo Tina,
ich kenne es so, dass man bis 30. 09. Auszubildende ist und auch das "Schüler"-Gehalt gezahlt kriegt. Auf meiner "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung", die auf den 1. Oktober 2003 datiert ist (obwohl die mündliche Prüfung Ende August war und wir da auch unser Zeugnis gekriegt haben) steht, dass ich ab "dem heutigen Tage" die Bezeichnung Krankenschwester führen darf. Das bedeutet für mich, dass die Ausbildung bis 30. 09. geht. Und deshalb ist es auch ok, wenn Du bis zum 30. 09. Urlaub hast und nicht das Gehalt einer examinierten GuK bekommst.
Ob sich da mit dem neuen Ausbildungsgesetz was geändert hat, weiß ich nicht, aber ich denke, Du kriegst Dein volles Gehalt erst ab 1. Oktober.
 
ja ich werde übernommen, ab 15. oktober. aber das is ne andere geschichte...:mrgreen:

müsste ich denn meinen urlaub nciht dann in anspruch nehmen, wenn ich auch schüler bin? wie du schon sagst, ab 20. september bin ich das nicht mehr. ich find es alles ein bisschen verwirrend....

p.s.: danke :)
 
@susi_sonnenschein:
ok, dann hört es sich logisch an. hab noch nie so ein schrieb gesehen...:mrgreen:
die finden aber auch immer nen weg um geld zu sparen....

(unser KH erstrecht. hauptsache nicht ab 1.10. einstellen, dann brauch man den neuen ja kein weihnachtsgeld zahlen.... :knockin:)
 
Nun sei mal nicht so engstirnig :mrgreen:

Auf die 2 Euro kommt es auch nicht drauf an! Im grunde auch egal weil du eh erst mitte Oktober anfängst.

Aber wenn es dir so wichtig ist, dann geh doch zum Peronalbüro und frage dort nach! :mrgreen::mrgreen::mrgreen:

LG
 
ich werd denen keinen cent schenken, tun sie ja schließlich auch nciht. und denen würd's nicht mal weh tun.....:mrgreen:
 
Ne klar, dem Haus würd ich auch nichts schenken :mrgreen: Aber ich stelle mir grad so vor wie du zum Personalbüro gehst und dort nachfragst. Würde ich echt gut finden, nur ich vermute sie würden dich belächeln.

LG
 
Huhu,

Was würdest du nie wieder tun? Urlaub machen??? :mrgreen:

Müsste ich versuchen, ich hatte seit 7 Jahren keinen mehr (mit Wegfahren oder so) :mrgreen:

Und, nicht mehr so witzig:

Diese Ausbildung unter den aktuellen Umständen und nach dem neuen Gesetz. Ich bete, dass es auf die letzten Meter klappt (Praktisches am Dienstag, Mitte/Ende September mündlich) und dass ich mein Arbeitsangebot annehmen kann - und dieses dann wirklich so traumhaft ist, wie es derzeit scheint.

Aber diesen Mist nochmal? Ohne mich. Bei aller Liebe und allem Spaß - ein bisschen sollte man halt auch auf sich selbst gucken - nicht nur auf andere... *seufz*

@Tina:
In meinem Falle finde ich es völlig in Ordnung, dass es Azubigehälter gibt. Nicht umsonst gibts einen Arbeitsvertrag und zumindest bei mir ist das Gehalt nicht an die Berufsbezeichnung, sondern an die Dauer des Arbeitsverhältnisses gebunden.
So wird es wohl meist sein... Bei uns läuft aber auch jeder "examinierte Schüler" in Schülerkitteln rum, wenn man das Thema schon anspricht ;-)

Die 12 Tage reißen es eh nicht raus - und ich hätte dann ja noch mehr ver*****, nur weil ich 80 Überstunden habe und die am Schluss bekomme, weil ich sonst Terror machen würde... So weit kommts noch.

LG,
Gizmo
*die denen mit Sicherheit auch keine nicht genommene Überstunde gönnen wird*
 

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