Auflösungsvertrag - Was muss ich beachten?

Mayo-Hegar

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Krankenpfleger
Hallo!

Ich werde demnächst im gegenseitigen Einverständnis mein Arbeitsverhältnis bei meinem jetzigen AG beenden.
Durch eine laufende Arbeitsrechtssache sind die Fronten auf beiden Seiten verhärtet, weshalb keine andere Lösung bleibt. Deshalb ist der AG auch bereit, mir eine Abfindung zu zahlen.

Worauf muss ich unbedingt achten? Was kann man falsch machen beim Unterschreiben so eines Vertrages?

Danke schonmal im Voraus - Mayo-Hegar
 
achte darauf, daß deine überstunden abgegolten werden und bis zum zeitpunkt des vertragsendes also dein letzter tag in dem du in der firma bist auch dein lohn gezahlt wird, auch daß mit deinem urlaub alles geregelt ist
 
wie bereits geschrieben, deine überstunden, außer ihr habt vertragsrechtlich anderes vereinbart
was den urlaub anfgeht, ist es auch möglich den zum neuen AG mitzunehmen ..... ganz wichtig deine sozialabgaben bis zum ablauf deines vertrages, habe es schon oft erlebt im bekanntenkreis, dass gerade die nicht mehr entrichtet werden und somit dein versicherungsschutz verlischt ohne deine schuldhaftes zutun.

weiterhin schaue nach klauseln im bereich auf wettbewerb, nicht dass er dir irgendwo unterschiebt das du nicht in konkurenz mit deinem AG tretten darfst für eine gewisse zeit .... kommt natürlich darauf an was du hinterher machen möchtest.
 
Wenn du keine Konkurenztätigkeit ausüben darfst, falls dies so vertraglich vereinbart wird, müsste dir dein AG für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Karenzentschädigung bezahlen.
 
Ich habe noch den ganzen Jahresurlaub. Da ich schon lange krank bin, weiß ich allerdings nicht, wie mein Zeitkonto aussieht.

Ist es üblich, im Gegenzug für die Abfindung auf z.B. Urlaubsauszahlung usw. zu verzichten?
Inwieweit kann man pokern, was die Höhe der Abfindung betrifft? Die Höhe stellt sich die AG-Seite in etwa auf Tarifvertragsniveau vor, so die Vorankündigung.

Ich möchte natürlich gern so viel wie möglich rausholen, allerdings nicht unangemessene Forderungen stellen. Habe leider keinerlei Vorstellungen, was drin wäre...


Von Konkurrenzvereinbarungen wird wohl nicht die Rede sein, da ich aus der Pflege aussteige.
 
was abfindungen angeht, gibt es keine gesetzlichen regelungen und und müssen muß man sie auch nicht zahlen, ... wenn es dein AG macht, ist es dein verhandlungsgeschick :-) als richtlinie sollte man sich den durchschnitt nehmen, welcher bei verhandlungen vor dem arbeitsgericht genommen werden, also ca pro jahr der betriebszugehörige keit, je nach position usw. 0,5 - 1 Monatsgehalt
 
Hallo, da es eine arbeitsrechtliche Sache ist, wie Du schreibst, würde ich mich dabei mit meinem Rechtsanwalt beraten. ich persönlich habe vor einigen Jahren in einem Vergleich für jedes Jahr im Betrieb ein Monatsgehalt erhalten. Das lief aber alles vor dem Arbeitsgericht ab.
Wichtig ist auch, das Du alle Deine Ansprüche erhälst oder ausgezahlt bekommst (Überstunden Resturlaub etc.). Kontroliere auch Deine Sozialversicherungsdaten genau. Nicht zuletzt achte auf das Zeugnis, das man Dir zum Ende der Beschäftigung ausstellen wird.
Unterschreibe den Auflösungsvertrag nicht direkt und vor allem nicht unter Druck. Im Zweifelsfall immer von einer kompetenten Person (Rechtsanwalt, einer fitten MAV, Gewerkschaftsvertreter) gegen lesen lassen und dann erst abgeben.
Viel Glück !
Katermann
 
ich persönlich habe vor einigen Jahren in einem Vergleich für jedes Jahr im Betrieb ein Monatsgehalt erhalten.

:| Naja, so viel wird's wohl nicht werden. Aber ich glaube, ich kann froh sein, wenn ich überhaupt was kriege...

Wichtig ist auch, das Du alle Deine Ansprüche erhälst oder ausgezahlt bekommst (Überstunden Resturlaub etc.). Kontroliere auch Deine Sozialversicherungsdaten genau. Nicht zuletzt achte auf das Zeugnis, das man Dir zum Ende der Beschäftigung ausstellen wird.

Muss das schon im Aufhebungsvertrag stehen, oder ist es selbstverständlich, dass das generell ausgeglichen werden muss?
Was genau soll ich denn bei den Sozialversicherungsdaten kontrollieren???
 
Hallo,

mal einige Tips zum Thema Aufhebungsvertrag:

1.) Konkurenzklausel
- wie schon erwähnt, sollte nicht im Aufhebungsvertrag stehen, ist auch grundsätzlich unüblich bei normalen Arbeitnehmern (wird gerne bei leitenden Angestellten verwendet).

2.) Urlaub/Krankheit
- dein Urlaubsanspruch verfällt wegen Krankheit nicht, dein Arbeitgeber muß dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommenen Urlaub auszahlen, deshalb darauf achten, daß dieser Punkt geregelt ist (kann natürlich auch in die Abfindung einbezogen werden).

3.) Verfallsklausel
- jeder Aufhebungsvertrag hat eine Klausel "alle gegenseitigen Ansprüche sind mit diesem Vertrag abgegolten", oder so ähnlich. Also darauf achten, daß man die Themen Überstunden, Sonderzahlungen oder ähnliches geregelt bekommt

4.) Abfindung
- hierzu gibt es keine festgelegten Spielregeln, es ist vom Grundsatz frei vereinbar, also einfach gesagt, der "bessere Pokerspieler" setzt sich durch.
Wie schon gesagt, als untere Verhandlungsgrenze ist üblicherweise 0,5 Monatsgehälter pro Betriebszugehörigkeit, damit arbeiten die Arbeitgerichte bei Vergleichsvorschlägen. Nach oben gibt es, wie gesagt, keine Grenzen, je mehr der Arbeitgeber ein Interesse hat, einen loszuwerden, desto höher kann die Summe sein, im "Normalfall" verhandelt man oft auf einer Basis von 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

5.) Zeugnis
- laß dir unbedingt vor Vertragsabschluß ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen oder verhandle dieses Thema im Aufhebungsvertrag. Oft wird dies nämlich vergessen und der Arbeitgeber nutzt diese Gelegenheit, um nochmal "nachtzutreten". Kein Rechtsanwalt führt gerne reine Zeugnisprozesse, da er hier fast kein Geld verdienen kann!

Gruß

medsonet.1
 
Vielen Dank für die sehr ausführlichen und tippreichen Antworten!!!



2.) Urlaub/Krankheit
- dein Urlaubsanspruch verfällt wegen Krankheit nicht, dein Arbeitgeber muß dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommenen Urlaub auszahlen, deshalb darauf achten, daß dieser Punkt geregelt ist (kann natürlich auch in die Abfindung einbezogen werden).

3.) Verfallsklausel
- jeder Aufhebungsvertrag hat eine Klausel "alle gegenseitigen Ansprüche sind mit diesem Vertrag abgegolten", oder so ähnlich. Also darauf achten, daß man die Themen Überstunden, Sonderzahlungen oder ähnliches geregelt bekommt

Das heißt, ich verzichte automatisch auf Urlaubs- und Mehrstundenauszahlung bei der rot markierten Formulierung? Um dem vorzubeugen, muss ich diese Ausgleichung also zusätzlich zur Abfindung fordern? (Bzw. die Abfindung so hoch errechnen, dass es sie beinhaltet)

4.) Abfindung
- hierzu gibt es keine festgelegten Spielregeln, es ist vom Grundsatz frei vereinbar, also einfach gesagt, der "bessere Pokerspieler" setzt sich durch.
Wie schon gesagt, als untere Verhandlungsgrenze ist üblicherweise 0,5 Monatsgehälter pro Betriebszugehörigkeit, damit arbeiten die Arbeitgerichte bei Vergleichsvorschlägen. Nach oben gibt es, wie gesagt, keine Grenzen, je mehr der Arbeitgeber ein Interesse hat, einen loszuwerden, desto höher kann die Summe sein, im "Normalfall" verhandelt man oft auf einer Basis von 1 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

Wie hoch sind die Verhandlungsspielräume bei tarifvertraglich gebundenen Unternehmen? Wenn dort im Tarif eine vorgegebene Abfindungssumme pro Beschäftigungsjahr besteht, kann der Geschäftsführer trotzdem im Einzelfall erhöhen? Bedeutet es für Unternehmen wie große KHer einen extrem relevanten Unterschied, einen Betrag von 5.000 € oder 10.000 € zu zahlen? Müssen die sich hinterher wegen ihrer "Großzügigkeit" vielleicht schwer verantworten?
 
Hallo,

mit den Urlaubs- oder Überstundenansprüchen siehst du es richtig, du must dieses Thema im Auslösungsvertrag klären, entweder als "normale" Abrechnung oder auf die Abfindung obendrauf.

Über Abfindungen gibt es "normalerweise" keine tariflichen Regelungen, sollte hier eine Ausnahme vorliegen, so sollte man wissen, daß ein Tarifvertrag immer nur sogenannte "Mindestarbeitsbedingungen" regelt, d.h, es kann jederzeit mit dem Arbeitgeber über höhere Beträge eine Vereinbarung geschlossen werden, ohne daß dies einen Regelung eines Tarifvertrages verletzen würde.
Welchen möglichen Verhandlungsspielraum dein Arbeitgeber hat, kann ich dir natürlich nicht beantworten, die Tarifbindung hat jedenfalls nichts damit zu tun.

Gruß

medsonet.1
 

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