Auflösungsvertrag / Kündigung?

ANNI 05

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14.05.2009
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Hallo,
ich brauche einen Rat.
Bin seit ca.9 Jahren in der ambl. Pflege und habe habe die Möglichkeit in ein Krankenhaus zu wechseln. Mein Vorstellungsgespräch ist in 2 Wochen.
Sollte ich die Stelle bekommen ,wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus ?
Oder welchem Zeitraum gibt man für einen Auflösungsvertrag an?
Wie stehen die Chancen aus dem Vertrag zu kommen?
Ich bin ziemlich unsicher was ich im Vorstellunggepräch angeben soll,wann ich anfangen könnte.
Habe aber bereits gesagt ,das ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe.
Wäre toll,wenn ihr mir helfen könntet.
LG ANI
 
Sollte ich die Stelle bekommen ,wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus ?
Oder welchem Zeitraum gibt man für einen Auflösungsvertrag an?
Wie stehen die Chancen aus dem Vertrag zu kommen?


- Deine Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag
- Bei einem Auflösungsvertrag mußt du dich mit deinem jetzigen Arbeitgeber
auf einen Austrittstermin einigen
- Wie die Chancen stehen kann dir nur dein Arbeitgeber sagen
 
meiner erfahrung nach ist es kein problem einen auflösungsvertrag zu bekommen. sprich ganz aufrichtig mit deinem jetzigen arbeitgeber und bitte ihn um einen auflösungsvertrag. ihr könnt ja auch zusammen schauen welche frist gut wäre, so daß im dienstplan keine lücke entsteht, heißt daß dein arbeitgeber keine gravierenden nachteile von deinem weggang hat.
warum sollte dich dein arbeitgeber zwanghaft halten wollen, wenn er sieht, daß es dir wichtig ist zu wechseln und, so lange er sich auch geachtet sieht, macht er bestimmt mit
 
Hi, bin in einer ähnlichen Situation, kann ab August einen Job anfangen:), hab 4 Wochen Kündigungsfrist. Wollte eigentlich "normal kündigen". Wäre denn ein Aufhebungsvertrag besser?

LG
 
Hi, bin in einer ähnlichen Situation, kann ab August einen Job anfangen:), hab 4 Wochen Kündigungsfrist. Wollte eigentlich "normal kündigen". Wäre denn ein Aufhebungsvertrag besser?
Ein Aufhebungsvertrag ist für den Fall gedacht, dass man die Kündigungszeit nicht einhalten kann um rechtzeitig die neue Stelle anzutreten.
Kann man die Kündigungszeit einhalten ist die Kündigung des alten Arbeitsplatzes der richtige Weg.
Es ist also keine Frage was besser oder schlechter ist.
 
Hallo, sollte in deinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist stehen, gilt die gesetzliche Frist. Diese beträgt bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Monatsende, wäre also jetzt der 30.8. als letzter Arbeitstag. Gilt keine gesetzliche Frist, bzw. dein Vertrag schreibt nichts vor gelten üblicherweise 4 Wochen zum Monatsende, also der 30.6. als letzter Arbeitstag. Hoffe das war verständlich. LG Kätchen:nurse:
 

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