B
Brady
Gast
Hallo zusammen,
bei uns in der Psychiatrie bekommt jeder Patient vom Arzt eine Aufklärung über Wirkung und Nebenwirkung seiner Medikamente. Es wird dann auch von beiden unterschrieben, dass eine Aufklärung stattgefunden hat.
Zudem wird er auch aufgeklärt über die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und dies wird auch schriftlich dokumentiert, bzw. vom Patienten unterschrieben....
Wir empfehlen auch manchen Patienten bei längerer Einnahme von Antidepressiva einige Fahrstunden bei einer Fahrschule zu absolvieren und sich bescheinigen zu lassen, dass keine Beeinträchtigung vorliegt. Habe auch schon gehört, dass man einen Reaktionstest bei der Verkehrswacht machen lassen kann...
Nun ist es aber so, dass ja nicht nur Psychopharmaka eine Beeinträchtigung im Strassenverkehr auslösen können, sondern auch Analgetika, Antidiabetika, Blutdrucksenkende Medikamente, usw....
Wird der Patient in der Somatik auch auf diese Beeinträchtigungen hingewiesen? Oder wie weit wird er auch aufgeklärt?
Habe dazu eine interessante Seite über Drogen und Medikamente im Strassenverkehr gefunden.
Denn die strafrechtliche Seite wäre dann auch interessant in dem Zusammenhang. Ist immer von einer Mitschuld auszugehen?
http://www.dvr.de/download/e0da88b8-88d8-401f-a28b-62df98b7b1d9.pdf#search="bast und medikament "
Liebe Grüße Brady
bei uns in der Psychiatrie bekommt jeder Patient vom Arzt eine Aufklärung über Wirkung und Nebenwirkung seiner Medikamente. Es wird dann auch von beiden unterschrieben, dass eine Aufklärung stattgefunden hat.
Zudem wird er auch aufgeklärt über die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und dies wird auch schriftlich dokumentiert, bzw. vom Patienten unterschrieben....
Wir empfehlen auch manchen Patienten bei längerer Einnahme von Antidepressiva einige Fahrstunden bei einer Fahrschule zu absolvieren und sich bescheinigen zu lassen, dass keine Beeinträchtigung vorliegt. Habe auch schon gehört, dass man einen Reaktionstest bei der Verkehrswacht machen lassen kann...
Nun ist es aber so, dass ja nicht nur Psychopharmaka eine Beeinträchtigung im Strassenverkehr auslösen können, sondern auch Analgetika, Antidiabetika, Blutdrucksenkende Medikamente, usw....
Wird der Patient in der Somatik auch auf diese Beeinträchtigungen hingewiesen? Oder wie weit wird er auch aufgeklärt?
Habe dazu eine interessante Seite über Drogen und Medikamente im Strassenverkehr gefunden.
Denn die strafrechtliche Seite wäre dann auch interessant in dem Zusammenhang. Ist immer von einer Mitschuld auszugehen?
http://www.dvr.de/download/e0da88b8-88d8-401f-a28b-62df98b7b1d9.pdf#search="bast und medikament "
Liebe Grüße Brady