- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Das finde ich bei der Nationalen Konferenz:
Zum Vergleich: Aufgaben des DBfK-SW
Elisabeth
in Rheinland Pfalz blieb ff. übrig:Die Hauptaufgabe einer Kammer für Pflegeberufe wird es sein, zum Wohle der Allgemeinheit die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Nachteilen und Schäden durch unsachgemäße Pflege zu schützen. Weitere Zuständigkeitsbereiche sind:
>> Beratung des Gesetzes- und Verordnungsgebers; Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren; Kooperation mit der öffentlich-rechtlichen Verwaltung;
>> Gutachtertätigkeit; Benennung von Sachverständigen;
>> Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben;
>> Implementierung und Durchsetzung einer für alle Angehörigen der Pflegeberufe gültigen Berufsethik;
>> Förderung, Regelung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen;
>> Abnahme von Prüfungen;
>> Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe im entsprechenden Bundesland; Vergabe von Lizenzen; und
>> Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitswesen
http://www.pflegekammer.de/Aufgaben.htm
•Serviceorientierte Informations-/ Beratungs- und Anlaufstelle für alle Pflegekräfte
•Kommunikation mit Pflegenden
•Registrierung der Kammermitglieder
•Ansprechpartner der Politik bei allen Fragen der Pflege (außer Tarifangelegenheit)
•Berufsordnung
•Angebote zur Fort- und Weiterbildung
•Zusammenarbeit mit den anderen Heilberufekammern
http://msagd.rlp.de/fileadmin/masgff/Bilder_Pressemeldungen/Pflege/PK_Pflegekammer_2013_03_28.pdf
Zum Vergleich: Aufgaben des DBfK-SW
In meinen Augen gibt es zu den Verbandsaufgaben nur einen Unterschied: die Pflichtmitgliedschaft, die am meisten in der Kritik steht.1. Vertretung der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Pfl ege und der Pfl egeberufe.
2. Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Berufsbelange der Pflegenden u. a. bei Ministerien, Behörden, Verbänden, Organisationen, Gerichten etc.
3. Kooperation mit sich der Pflege widmenden Verbänden oder sonstigen Vereinigungen, insbesondere dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
4. Qualitätssicherung der Pflege z. B. durch Fort- und Weiterbildung
5. Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pfl egeforschung.
6. Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen.
7. Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung.
8. Beratung der Berufsangehörigen in Fragen der Karriereplanung, des Arbeits-, Haftungs-, Straf- und Versicherungsrechts.
9. Förderung der Einführung und Etablierung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen im Hochschulbereich.
10. Herausgabe einer Zeitschrift zur Unterrichtung der Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit über Stand und
Fortentwicklung der Alten-,Gesundheits- und Kinder-/ Krankenpflege.
http://www.dbfk.de/baw//ueberuns/images/Satzung DBfK Suedwest.pdf
Elisabeth