Aufgaben der Pflegekammer... wo sind sie geblieben?

Elisabeth Dinse

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29.05.2002
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19.809
Beruf
Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
Akt. Einsatzbereich
Intensivüberwachung
Das finde ich bei der Nationalen Konferenz:
Die Hauptaufgabe einer Kammer für Pflegeberufe wird es sein, zum Wohle der Allgemeinheit die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Nachteilen und Schäden durch unsachgemäße Pflege zu schützen. Weitere Zuständigkeitsbereiche sind:
>> Beratung des Gesetzes- und Verordnungsgebers; Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren; Kooperation mit der öffentlich-rechtlichen Verwaltung;
>> Gutachtertätigkeit; Benennung von Sachverständigen;
>> Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben;
>> Implementierung und Durchsetzung einer für alle Angehörigen der Pflegeberufe gültigen Berufsethik;
>> Förderung, Regelung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen;
>> Abnahme von Prüfungen;
>> Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe im entsprechenden Bundesland; Vergabe von Lizenzen; und
>> Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitswesen
http://www.pflegekammer.de/Aufgaben.htm
in Rheinland Pfalz blieb ff. übrig:
•Serviceorientierte Informations-/ Beratungs- und Anlaufstelle für alle Pflegekräfte
•Kommunikation mit Pflegenden
•Registrierung der Kammermitglieder
•Ansprechpartner der Politik bei allen Fragen der Pflege (außer Tarifangelegenheit)
•Berufsordnung
•Angebote zur Fort- und Weiterbildung
•Zusammenarbeit mit den anderen Heilberufekammern
http://msagd.rlp.de/fileadmin/masgff/Bilder_Pressemeldungen/Pflege/PK_Pflegekammer_2013_03_28.pdf

Zum Vergleich: Aufgaben des DBfK-SW
1. Vertretung der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Pfl ege und der Pfl egeberufe.
2. Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Berufsbelange der Pflegenden u. a. bei Ministerien, Behörden, Verbänden, Organisationen, Gerichten etc.
3. Kooperation mit sich der Pflege widmenden Verbänden oder sonstigen Vereinigungen, insbesondere dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
4. Qualitätssicherung der Pflege z. B. durch Fort- und Weiterbildung
5. Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pfl egeforschung.
6. Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen.
7. Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung.
8. Beratung der Berufsangehörigen in Fragen der Karriereplanung, des Arbeits-, Haftungs-, Straf- und Versicherungsrechts.
9. Förderung der Einführung und Etablierung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen im Hochschulbereich.
10. Herausgabe einer Zeitschrift zur Unterrichtung der Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit über Stand und
Fortentwicklung der Alten-,Gesundheits- und Kinder-/ Krankenpflege.
http://www.dbfk.de/baw//ueberuns/images/Satzung DBfK Suedwest.pdf
In meinen Augen gibt es zu den Verbandsaufgaben nur einen Unterschied: die Pflichtmitgliedschaft, die am meisten in der Kritik steht.

Elisabeth
 
Pflichtmitgliedschaft: Die aber genau eines der Merkmale einer Profession darstellt.
 
Wieso ist die Pflichtmitgliedschaft das Merkmal einer Profession? Das ist doch Quatsch.

Elisabeth
 
Pflichtmitgliedschaft: Die aber genau eines der Merkmale einer Profession darstellt.

Hmm, ich vergleiche jetzt mal mit dem Handwerk. Du wirst mir sicher zustimmen, dass jeder Handwerksberuf eine Profession ist, oder?
Wieso muss der angestellte Handwerker nicht in die Handwerkskammer, sondern nur der Betrieb als Einrichtung, bzw. der Chef des Betriebes? Wollte man das 1:1 umsetzen, müsste eigentlich nur das Krankenhaus, das Heim oder die Sozialstation, bzw. ihre Chefs, in die Pflegekammer.
 
Ich auch.


Wobei das wahrscheinlich auf der Hand liegt. Auch diese Leute müssen, inklusive Verwaltungswasserkopf, bezahlt werden und sie werden sicher kein Krankenschwesterngehalt bekommen.
 
Wobei das wahrscheinlich auf der Hand liegt. Auch diese Leute müssen, inklusive Verwaltungswasserkopf, bezahlt werden und sie werden sicher kein Krankenschwesterngehalt bekommen.

:daumen:
Mehr muss man dazu nicht sagen.
 
Hmm, ich vergleiche jetzt mal mit dem Handwerk. Du wirst mir sicher zustimmen, dass jeder Handwerksberuf eine Profession ist, oder?


Der Handwerksberuf ist durchaus als einfache Übersetzung genauso ein Beruf (Profession einfach übersetzt) , wie unserer. Allerdings in wie weit er mittlerweile die Merkmale einer "ernstzunehmenden" Profession erfüllt ? Ja ich würde Dir dahingehend zustimmen, aber hab diesbezüglich keinerlei Quellen gefunden, die das belegen.

Wieso muss der angestellte Handwerker nicht in die Handwerkskammer, sondern nur der Betrieb als Einrichtung, bzw. der Chef des Betriebes? Wollte man das 1:1 umsetzen, müsste eigentlich nur das Krankenhaus, das Heim oder die Sozialstation, bzw. ihre Chefs, in die Pflegekammer.


Natürlich muss der angestellte Handwerker in eine Handwerkskammer. Dafür muss er allerdings nicht in die IHK, da diese die Interessen aller Betriebe vertritt. Es gibt eine Handwerkskammer und es gibt eine Industrie- und Handelskammer.

Das Beispiel mit der Handwerksammer/IHK und Co ist ganz speziell und daher nicht gut vergleichbar.
 
Wieso ist die Pflichtmitgliedschaft das Merkmal einer Profession? Das ist doch Quatsch.

Elisabeth

Nein kein Quatsch! Eine Pflichtmitgliedschaft wird im Sinne einer Profession nicht mit Geld verbunden, sondern mit der Registrierung einer Pflegekraft und dies ist eines der Merkmale einer Profession.
 
Profession... welches Professionsmodell legst du deiner Aussage zugrunde?

Zum Kammerwesen- nur mal so eine kleine Aufzählung, die die Unterschiede deutlich macht: Kammergesetze - Institut für Kammerrecht oder Berufsständische Körperschaft

Ein Merkmal der Selbstverwaltung ist die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung. Subsidiarität . Wie soll das mit der "Pflegekammer light" in RP erreicht werden?

Die Aufgaben der Kammer in RP entsprechen eindeutig denen des Berufsverbandes. Will man hier durch die Hintertür einen größeren Organisationsgrad der Pflege erreichen?
Warum nicht. Aber dann sollte man sich wenigsten die Mühe machen, dem Kind einen neuen Namen zu geben und nicht einfach eine gute Idee bis zur Unkenntlichkeit verdrehen.

Elisabeth
 
Profession... welches Professionsmodell legst du deiner Aussage zugrunde?

Zum Kammerwesen- nur mal so eine kleine Aufzählung, die die Unterschiede deutlich macht: Kammergesetze - Institut für Kammerrecht oder Berufsständische Körperschaft

Ein Merkmal der Selbstverwaltung ist die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung. Subsidiarität . Wie soll das mit der "Pflegekammer light" in RP erreicht werden?

Die Aufgaben der Kammer in RP entsprechen eindeutig denen des Berufsverbandes. Will man hier durch die Hintertür einen größeren Organisationsgrad der Pflege erreichen?
Warum nicht. Aber dann sollte man sich wenigsten die Mühe machen, dem Kind einen neuen Namen zu geben und nicht einfach eine gute Idee bis zur Unkenntlichkeit verdrehen.

Elisabeth

Die Links sind ja keinen Unbekannten. Mittlerweile sollte die jeder kennen!

Das Attributemodell!
 
Ich habe die Frage beantwortet. Du hast nach einem Modell gefragt, ich hab Dir eins genannt. Vielleicht hast Du das überlesen: Attributemodell !
 
Tatsächlich übersehen...
1.Wissenschaftlich fundiertes Sonderwissen, spezielle Fachterminologie ... Pflegeprozess mit Wortbausteinen orientiert an dem, was der MDK fordert
2.langandauernde, theoretisch fundierte Ausbildungsgänge auf akademischem Niveau (staatl. Lizenz) ... dreihjährige Ausbildung mit Schwerpunkt Handwerkliche Fähigkeiten
3.berufständische Normen (code of ethics), Eigeninteressen gesetzlich beschränkt (non-profit)... Drehbücher und Checklisten
4.exklusives Handlungskompetenzmonopol... "alle machen alles" bis hin zu haushälterischen Tätigkeiten
5.Tätigkeitsbereich besteht aus gemeinnützigen Funktionen, Aufgaben von grundlegender Bedeutung ... Überstunden lassen sich damit gut begründen
6.Autonomie bei der Berufsausübung (Fach- und Sachautorität) ... steht die Hierarchie entgegen
7.Selbstkontrolle durch Berufsverbände, Interessenvertretung ... Warum dann eine Kammer?

Elisabeth
 

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