Arbeitsvertragsbedingungen gerechtfertigt?

triple1

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16.06.2010
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Guten Tag,

ich habe einen Arbeitsvertrag (TVÖD-K) bekommen, der ohne sachlichen Grund befristet ist. Jedoch habe ich heute im Internet gelesen, dass bei solchen befristeten Arbeitsverhältnissen eine Probezeit von nur sechs Wochen gewährt wird. Und in meinem Vertrag steht eine Probezeit von sechs Monaten. Dummerweise habe ich den Vertrag schon unterschrieben, ohne intensiv nachzurecherchieren.

Sind diese Vertragsbedingungen überhaupt gerechtfertigt? Und kann man solche noch nachverhandeln?

Ich danke schon mal
 
Wielange ist die Laufzeit des Vertrages?
 
Alles richtig. Du kannst bis zu 2 Jahren ohne sachlichen Grund befristet werden. Spricht nichts explizit dagegen.
Und für die Probezeit sind 6 Monate die Regel...
 
Alles richtig. Du kannst bis zu 2 Jahren ohne sachlichen Grund befristet werden. Spricht nichts explizit dagegen.
Und für die Probezeit sind 6 Monate die Regel...


Vielen Dank für die Antwort. Die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis gesetzlich ohne Angabe eines sachlichen Grundes bis zu 2 Jahre befristet werden darf steht ja im §14 Absatz 2 des TzBfG. Bis dahin stimmt mein Vertrag ja. Aber mir geht es darum, dass ich 6 Monate Probezeit bekommen habe, obwohl mein Vertrag ohne Nennung eines sachlichen Grundes befristet ist.

Im Tarifvertrag § 30 Absatz 4 steht nämlich folgendes:
Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit.
Kann mich jemand, der in diesem Bereich aufgeklärt ist, schlau machen?

Vielen Dank!
 
Im Tarifvertrag § 30 Absatz 4 steht nämlich folgendes:
Kann mich jemand, der in diesem Bereich aufgeklärt ist, schlau machen?
Ist es DEIN tarifvertrag?

Ist aber auch egal, denn:
Es wird nirgendwo einen Passus geben, der es untersagt trotzdem eine Probezeit zu vereinbaren...
Du kannst ja aufbauend auf dem tarifvertrag noch Änderungen vereinbaren...
 
ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber der AG kann die probezeit selber festlegen. worum es aber im gesetzestext geht, hat was mit der art der event. kündigung zutun. es geht darum ob ein AG mit oder ohne begründigung kündigen kann, aber sonst kann der AG auch eine ein jährige probezeit festlegen.
 
Sind diese Vertragsbedingungen überhaupt gerechtfertigt? Und kann man solche noch nachverhandeln?
Wie wäre es mit dem Anruf in der Personalabteilung?
Wenn es ein Formfehler ist, wird man dir vielleicht entgegenkommen, andererseits sollte man sich informieren bevor man etwas unterschreibt.

6 Monate Probezeit bei einer 2 jährigen Laufzeit sind im TVÖD nicht unüblich. Es steht auch im TVÖD, dass die Probezeit im ermessen des AG ist, wenn ich mich nicht irre.
 
Guten Tag,

ich habe einen Arbeitsvertrag (TVÖD-K) bekommen, der ohne sachlichen Grund befristet ist. Jedoch habe ich heute im Internet gelesen, dass bei solchen befristeten Arbeitsverhältnissen eine Probezeit von nur sechs Wochen gewährt wird. Und in meinem Vertrag steht eine Probezeit von sechs Monaten. Dummerweise habe ich den Vertrag schon unterschrieben, ohne intensiv nachzurecherchieren.

Sind diese Vertragsbedingungen überhaupt gerechtfertigt? Und kann man solche noch nachverhandeln?

Ich danke schon mal

Hallo,
grundsätzlich gibt es von Seiten des Gesetzgebers keine "Probezeit" bei befristeten Arbeitsverträgen, außer, sie werden ausdrücklich vereinbart.
In deinem Fall hast du eine Probezeit von 6 Monaten im Arbeitsvertrag einzelvertraglich vereinbart, die damit natürlich erstmal gültig ist.
Wenn dein Arbeitgeber tariflich an den TVÖD gebunden ist, kann es aber tatsächlich sein, daß dieser Vertragspassus gegen § 30, Abs 4 TVÖD verstößt, der eigentlich nur 6 Wochen Probezeit vorsieht.

An deiner Stelle würde ich allerdings keine Nachverhandlung versuchen, denn wenn du Pech hast, hast du danach auch die Stelle verloren.
Du solltest nur dann reagieren, wenn du tatsächlich deinen Job in der Probezeit nach Ablauf der 6 Wochen verlierst. Dann lohnt sich wahrscheinlich der Gang zum Anwalt oder zu deiner Gewerkschaft!

Gruß

medsonet.1
 
Guten Tag,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten, mit denen ich jetzt schlauer geworden bin. Besonderen Dank an medsonic für die hilfreiche Antwort.
Ich bin erst mal Froh, dass ich ne Stelle bekommen habe und werde diese auch antreten.

wünsche euch ein schönes WE!
und viel Glück an die 11
 

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