Arbeitsunfall oder nicht?

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Niedersachsen
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Altenpflegehelferin
Akt. Einsatzbereich
Alten u. Pflegeheim
Hallo
Habe da ein Problem.Bin in der Altenpflege tätig und habe daher schon viele Krankheiten gehabt die man sich dort zuziehen kann. Unter anderem jetzt im Oktober einen Leistenbruch der im Krankenhaus reponiert werden musste. Mein Fehler war wohl, das ich bis Dienstende gewartet habe und dann erst ins Krankenhaus gefahren bin. Ich hatte Dienst mit einem Kollegen aus einer Leasingfirma. Der kannte sich ja nun garnicht aus auf Station.Habe mir auch den Bruch den Nachmittag bei einer Bewohnerin geholt,habe sie nur im Bett hochgezogen.Da war es passiert. Kämpfte mich den ganzen Dienst mit tierischen Schmerzen durch, erledigte meine Arbeit unter starken Schmerzen. Bin dann nach Dienstende sofort in die Notaufnahme unseres Krankenhauses gefahren. Dort wurde der Darm reponiert und mir gesagt das ich das operieren lassen muss und ich wohl das nächste Mal notfallmässig eingeliefert werden muss.
Jetzt hatte ich an der Seite letztes Jahr auch schon einen Bruch und der wurde im April 07 operiert. Bei der Aufnahme im Krankenhaus wurde mir aber gleich gesagt das man das als Arbeitsunfall nicht schreiben könnte. Warum nicht, ist doch dort passiert !!!! Und das der Bruch an der gleichen Seite war ,da kann ich doch auch nichts zu ?!
Ende Oktober hatte ich dann Termin zur Op, dort wurde dann ein doppelter Leistenbruch operiert.
Und das gilt nicht als Arbeitsunfall ????????????????
Hatte bis Op-Termin einen 5kg Schein, war aber nicht krankgeschrieben.Bin nach der Op nach fünf Wochen wieder arbeiten auf Station und habe bis Ende Januar noch den 5 kg Schein.
Hatte dann in den letzten 5 Jahren 4 Leistenbrüche die ich mir alle bei der Arbeit geholt habe. Der letzte war war jetzt im Oktober der sich als doppelter rausgestellt hat.
kann ich es im nachhinein noch als Arbeitsunfall schreiben lassen ?
 
Hallo Nette Schwester,

der Leistenbruch wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt, genauso wie der Bandscheibenvorfall.

Frohes Fest
Narde
 
Hallo nette Schwester,

vielleicht sollten Deine Überlegungen an anderer Stelle ansetzen: "Wie kann ich einen erneuten Leistenbruch verhindern?"
Analysier doch einmal, wie es die letzen 4 mal passiert ist!
Waren es immer ruckartige Hebe- und Trageaktionen?

Was kannst/willst Du tun, um sowas in Zukunft zu verhindern?
 
Hallo, nette Schwester!

Eine Hernie gilt deshalb nicht als Arbeitsunfall, weil es nicht durch unmittelbare Krafteinwirkung passiert ist.
Fällt Dir ein Schrank auf den Bauch -> Arbeitsunfall -> BG zahlt,
reißt Dir ein Band, Muskel oder Du bekommst beim Heben einen Prolaps oder eine Hernie -> kein Arbeitsunfall -> BG lehnt ab.

War das verständlich???

Sonja
 
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Von einem Unfall spricht man, wenn etwas von aussen auf dich einbricht.

Wenn du dich beim mobilisieren, deines Patienten verhebst, sind das normale Tätigkeiten in deinem Pflege Alltag.

Wenn dein Pat. Dir aber beim mobilisieren droht aus dem Rollstuhl zu fallen und du greifst beherzt zudamit ihm nichts passiert und brichst dir den Arm, dann ist es ein Arbeitsunfall. Weil etwas von aussen in dem Fall dein Pat. Auf dich eingewirkt HST.

Das ist wie im normalen leben. Fällst du die Treppe runter weil du nicht aufgepassst hast. Pech für dich. Bezahlt keine Unfall Versicherung. Stolperst du ûber dein Kind ,Hund oder einen Ball den dein Kind dir vor die füsse schmeißt ist es ein Unfall.
 
Hier die gesetzliche Definition

Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Absatz 2, Satz 2 VVG wie folgt definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
 
Ist 9 Jahre her.
 
Bei einer Kollegin von mir lief der während der Arbeit zugezogene Bandscheibenvorfall über die BG.
Allerdings ging sie direkt in die Ambulanz und hat es aufnehmen lassen.
 
Hallo.

Die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherungen sind im SGB VII geregelt.

Per Definitiion ist sowas kein Unfall und dem nach auch kein Arbeitsunfall.

Ein Unfall setzt eine plötzliche, für den Körper schädigende bis hin zum Tod, Krafteinwirkung die von AUßEN kommen muß, voraus.

Alles andere sind ggf. anerkannte Berufskrankheiten die im Katalog der BG stehen müssen um von der BG übernommen werden zu können.

Berufskrankheiten-Liste - BG RCI

https://www.bgw-online.de/SharedDoc...ankheiten_Download.pdf?__blob=publicationFile

Im oben genannten Fall ist es nicht versichert da diese Erkrankung nicht typisch für den Beruf ist, bzw diese Krankheit nicht ausschließlich durch die Berufliche Tätigkeit hervorgerufen wird. Ein Leistenbruch kann man sich schlichtweg überall zu ziehen. Das hätte genauso am gleichen Tag im Garten beim Kübel schleppen passieren können. Die Gesamtbevölkerung hat das gleichen Risiko einen Leistenbruch zu bekommen, das ist kein Monopol für bestimmte Berufsgruppen. Würde das verhäuft in einer oder mehreren Berufsgruppen vorkommen, als im Rest der Bevölkerung, kann man davon ausgehen das wer in Berufsgruppe X ein höheres Risiko hat an Krankheit X zu erkranken und dann wir vorgeschlagen diese Krankheit X auch in den Katalog aufzunehmen.

Personen in der Berufsgruppe der Pflege sind z.B. einem erhöhtem Risiko zum Bandscheibenvorfall ausgesetzt und dieser ist auch im Kataloge drin. Lumbago wiederum nicht. Einen Hexenschuß kann jeder bekommen, egal was er Beruflich macht oder eben nicht.

Zudem sind die Krankheiten die ich jetzt beim überfliegen gesehen habe chronisch. Anders würde das auch keinen Sinn machen.
 
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