Arbeitsunfall oder nicht?

zelis

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03.07.2008
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hallo ich arbeite als nachtschwester.ich arbeite alleine.
bei meinem letzten dienst ist mir ein unfall passiert und ich würde gerne wissen ob dies als arbeitsunfall gilt folgendes ist passiert:
Beim lagern eines patienten knackste mein rücken im LWS bereich. am nächsten morgen kribbelte es am bein und ich hatte schmerzen.
hoffe diese frage kann mir jemand beantworten.danke im voraus.
zelis
 
Hallo zelis,

ich hoffe, du hast mittlerweile einen Arzt aufgesucht, wenn nicht, dann unbedingt sofort tun! Damit spasst man nicht, und verzögert auch den Arztbesuch nicht!
Melde diesen Unfall auch unbedingt deinem Vorgesetzten!
Ob es rechtlich ein Arbeitsunfall ist, werden die Versicherungen zu klären haben, so lange wird es, so denke ich, erst mal als Arbeitsunfall laufen.
Zur Definition lies hier: Arbeitsunfall Wikipedia
 
Erstmal : Gute Besserung!

Kann man so etwas denn auch nachträglich beim Durchgangsarzt melden?
Das Ereignis liegt ja schon ein paar Stunden zurück, wenn nicht gar schon Tage!? Oder ist das unerheblich?
 
Hallo.Leider geht das nicht als Arbeitsunfall durch. Pat. die mit so einem Trauma zu mir in die Rettungsstelle kommen, werden als 1 Hilfe Pat. behandelt.BOBBELE
 
Hallo.Leider geht das nicht als Arbeitsunfall durch. Pat. die mit so einem Trauma zu mir in die Rettungsstelle kommen, werden als 1 Hilfe Pat. behandelt.BOBBELE


Blöde Frage : Was ist denn ein 1 Hilfe Pat?

Für mich hört sich das nach einem Bandscheibenvorfall mit neurologischen Ausfällen an - also ein Fall für den Neurochirurgen mit einem relativ klaren "Unfallhergang".
 
Hallo sassi,

ohne Bobbele vorzugreifen, es ist kein Unfall im versicherungsrechtlichem Sinn, siehe auch im o.a. Definitionslink:
Ein zeitlich begrenztes (innerhalb einer Arbeitsschicht), von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

1. Hilfe-Pat = Patient, der zur Erstversorgung in der Notaufnahme eintrifft
 
Ah okay, Danke!

Also, wenn mir was auf den Rücken draufgeknallt wäre, dann wäre es ein "herkömmlicher Unfall" - aber beim Lagern eines schweren Patienten, was die gleiche Symptomatik auslösen kann - das ist dann "eigenes Verschulden" bzw. persönliches Pech...und bedeutet, dass Rückenprobleme kein anerkanntes Berufs- bzw Unfallrisiko einer Krankenschwester darstellt!?
 
Also, wenn mir was auf den Rücken draufgeknallt wäre, dann wäre es ein "herkömmlicher Unfall" - aber beim Lagern eines schweren Patienten, was die gleiche Symptomatik auslösen kann - das ist dann "eigenes Verschulden" bzw. persönliches Pech...
Versicherungsrechtlich wird die Behandlung dann von der Krankenversicherung zu leisten sein und nicht von der Unfallversicherung.
und bedeutet, dass Rückenprobleme kein anerkanntes Berufs- bzw Unfallrisiko einer Krankenschwester darstellt!?
Darüber entscheiden zu späterem Zeitpunkt Gutachter!
 
Das Rückenprobleme tatsächlich NICHT anerkanntes Berufsrisiko einer KS ist, haben wir so in Berufskunde gelernt.
Kommt wohl daher dass in sämtlichen Berufen Rückenprobleme "gängig" sind :knockin:
 
Hallo also ich kann dazu nur so viel beitragen das ich letztes Jahr auch beim Patienten verhoben habe im LWS Bereich ( Pat. ist gestürzt beim hochheben hat es knack gemacht) und es ging NICHT als Arbeitsunfall durch......

Flowerpower
 
also erst mal danke für die antworten.. leider weiss ich ja immer noch nicht ob es nun ein arbeitsunfall ist oder nicht.. deswegen mal eine andere frage:wo könnte ich mich informieren um dies nun herauszufinden?
also an wen genau muss ich mich wenden?
danke im voraus zelis
 
Warum fragst du, ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht? Was erwartest du?

Elisabeth
 
Als Arbeitsunfall gilt es wirklich definitiv nicht.
Wie von einem anderen Mitglied bereits erwähnt, gelten nur direkte Traumen. Wenn Dir z. B etwas auch den Rücken gefallen wäre oder Du ausgerutscht wärst und auf den Rücken gefallen wärst.
Ähnlich ist es bei "verrissenen" HWS, Latissimus, ...

Er wird zwar bei uns in der NA erstmals als DA aufgenommen, es werden "vorsorglich" gleich mal 10 Euro Praxisgebühr fällig, es wird auch an die BG geschickt und kommt nach 2 Tagen als "abgelehnter DA" zurück und wird über Kasse abgerechnet.

Sonja
 

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