Arbeitsplatzbrille beantragen beim Arbeitgeber möglich?

muki_bln

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Seit 04/10 OTA-Azubi an der Charité - Seit 04/13 OTA bei Vivantes
Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine knifflige Frage bzgl. der Arbeitsplatzbrille. Ich arbeite als OTA bei Vivantes und habe heute beim Augenarzt festellen dürfen, dass sich meine Sehfähigkeit verschlechtert hat. Da ich sonst im OP nur Kontaktlinsen trage und ich aus diesem Grund in letzter Zeit häufig eine Keratitis entwickelt habe, bin ich zum Entschluss gekommen häufiger vor allem im BD/RD eine Brille zu tragen (jaja ich weiss ist besser-blöde Eitelkeit :) ). Daher habe ich meinen Arzt gefragt ob und inwiefern der AG mich bei einer Sehhilfenanordnung und Verschlechterung der Augen eine Sehbrille finanziell unterstützen kann. Leider konnte er mir nicht weiterhelfen.

Hat jemand von Euch Erfahrungen diesbezüglich schon machen dürfen? Weiss einer wie ich da vorgehen kann/Was ich beachten muss?
Bevor ich die Leitung frage wollte ich erstmal hier paar infos bekommen.

Danke im voraus und allen einen angenehmen Arbeitstag...
 
brauchst du die Sehhilfe nur im Arbeitsleben?
 
Sagen wir's mal so: hautsächlich (Bin kurzsichtig). Denn Privat würde ich weiterhin Kontaktlinsen tragen und nur in bestimmten Situationen würde die Brille zum Einsatz kommen. Ansonsten würde ich nämlich keine Brille anfertigen lassen, denke ich.
 
Ich denke darauf wird sich dein AG nicht einlassen - du kannst ja auch deine Kontaktlinsen im Dienst tragen, oder sind diese verboten?

Im Zweifelsfall den Betriebsarzt fragen, ansonsten es gibt preiswerte Optiker mit günstigen oder kostenlosen Brillengestellen, dazu noch preiswerte Gläser.

Du gehst ja nicht auf eine Modenschau, sondern arbeitest
 
Manche Arbeitgeber geben Beihilfen zu solchen "Sonderausgaben". Einfach mal nachfragen.
 
Also ich pers. denke schon, dass du da eine Übernahme durchbekommen könntest. Allerdings nicht wenn du sagst "Ich möchte mir meine Kontaktlinsen für den privatbereich aufsparen" ;)

Betriebsarzt und Augenarzt müssten dir das beschenigen.

Das Ding ist: Vermutlich wird dein AG nur die einfachsten Gläser und das einfachste Modell übernehmen.

Und da ich mir letzten für zu Hause (zum auf der Couch rumliegen usw) eine Brille im Intenet bestellt habe, kann ich dir sagen, dass es die für 20 Euro inkl. Versand gibt...
 
Ich denke nicht, dass dein AG dich im Rahmen der Anschaffung deiner Brille unterstützt.
Er ist ja nicht für deine Sehschwäche verantwortlich. Und ob du nun mit Kontaktlinsen oder mit Brille deiner Arbeit nachkommst, wird ihm egal sein. Hauptsache du siehst was.:verwirrt:!

Frag doch mal in eurer Einkaufsabteilung oder beim BR nach, ob es über deinen AG die Möglichkeit gibt, bei bestimmten Geschäften Rabatte zu bekommen und vielleicht ist ein Optikfachgeschäft dabei. Da kannst du dann ein paar Euro sparen.

Ich trage auch seit mehreren Jahren eine Brille, altersbedingte Sehschwäche. Aber auf die Idee, dass mein AG mir die Brille bezuschussen soll, bin ich nie gekommen. Ich habe auch mit einer Arbeitsplatzbrille angefangen, bin aber nach einem Jahr auf eine Gleitsichtbrille umgestiegen, weil das bequemer war.
Allerdings bekommen wir AN unserer Klinik bei den Optikern in unserem Stadtteil Nachlässe, die zwischen 10 und 25% (auf die Fassung) liegen.

LG opjutti
 
Hallo, bei einem Bildschirmarbbeitsplatz gibt es eine solche Regelung Bildschirmbrille - Wann bezahlt der Arbeitgeber?. Dieses setzt allerdings voraus, dass Du eben für die Arbeit mit Texten und dem PC eine spezielle Brille benötigst, die sonst in dieser Stärke nicht getragen wird! So wie Du Deine Situation schilderst, handelt es sich bei Dir ja um eine Sehhilfe, die sowieso in dieser Stärke erforderlich ist...dem AG ist es ziemlich egal, ob Du Kontaktlinsen oder eine Brille trägst. Die Anschaffung der Brille wird also Dein "Privatvergnügen" bleiben...allerdings kannst Du die Kosten bei der Steuererklärung angeben. Wenn die Brille ständig getragen werden muss, lohnt sich übrigens die Anschaffung eines hochwertigen Modells - gilt nicht nur für das Gestell, sondern auch für die Gläser!
 
Ich trage auch seit mehreren Jahren eine Brille, altersbedingte Sehschwäche. Aber auf die Idee, dass mein AG mir die Brille bezuschussen soll, bin ich nie gekommen.
Ich auch nicht!!!! Fällt für mich unter "Vollkasko-Mentalität" ...*Ironie an* Für besondere Anlässe in der internen und externen Öffentlichkeit meiner Einrichtung benötige ich entsprechende Kleidung. Vielleicht kann ich nächstes mal auf dessen Rechnung bei Hilfiger einkaufen- ich ziehe mich ja schließlich aus dienstlichem Anlass gut an *Ironie off*
 
Ich auch nicht!!!! Fällt für mich unter "Vollkasko-Mentalität" ...

Guten Morgen und hallo Lilibrit und opjutti,

das hat mit Vollkaskomentalität rein gar nichts zutun. Der Treadstarter trägt Kontaktlinsen, kann damit aber nicht arbeiten bei langen Diensten und bei trockener Klimaanlagenluft.
Von daher ist es schon auch ein Problem des AG. Ich habe in 2 Kliniken gearbeitet, in denen zwar keine Brillen für die Sehschwachen mit Kontaktlinsen bezahlt wurden, aber es wurde wegen der vom Arbeitsschutz festgestellten extrem niedrgen Luftfeuchtigkeit allen Mitarbeiter kostenlos Wasser zum Trinken und Augentropfen zum Befeuchten der Augen zur Verfügung gestellt.

Früher gab es durch die Beihilfe für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten immer Zuschüsse für Brillen und auch für Zahnersatz. Das war einfach Bestandteil der AG-Leistung für den Mitarbeiter. Wenn ein AG heute ein Jobticket mitfinanziert, dann spricht man doch auch nicht von Vollkaskomentalität, wenn man dies in Anspruch nimmt. Vor 20 Jahren hat es sich immer finanziell gelohnt, sich durch die Anträge für die Beihilfen zu arbeiten....! Die ein oder andere Zahnkrone oder Brille hat mein damaliger AG mitfinanziert. Ob es das heute noch gibt, ich weiß nicht, würde mich aber erkundigen.
Wahrscheinlich sind zumindest die Zuschüsse niedriger geworden....


Schönen Tag noch
Ludmilla

Habe ich gerade noch gefunden, villeicht findet man da noch einen entsprechenden Hinweis....ich habe jetzt nicht alles durchgelesen.....
http://www.oeffentlichen-dienst.de/zulagen/beihilfe.html
 
das hat mit Vollkaskomentalität rein gar nichts zutun. Der Treadstarter trägt Kontaktlinsen, kann damit aber nicht arbeiten bei langen Diensten und bei trockener Klimaanlagenluft.
Von daher ist es schon auch ein Problem des AG.
Das sehe ich anders. Der AN stellt dem AG seine Arbeitskraft gegen Zahlung eines Entgeltes für eine definierte Tätigkeit und für einen festgelegten Stundenumfang zur Verfügung. Der AG kann erwarten, dass der AN aufgrund seiner physischen Verfassung in der Lage ist, seinen Vertrag zu erfüllen. Hierfür hat imho in besonderem Maße der AN dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine vertraglichen Pflichten erfüllen kann. Die Verschlechterung der Sehleistung gehört zu den persönlichen Risiken- die Sehhilfe des TE muss ja grundsätzlich erstmal angepasst werden und wird im Alltag benötigt. Das der TE sich nun den "Luxus" von Kontaktlinsen im Privatleben leistet, ist das eigene "Problem"...ein Brillenträger besitzt ja i.d.R. auch 2 Brillen. Kontaktlinsen können übrigens in vielfacher Hinsicht Probleme bereiten- auch an einem Bildschirmarbeitsplatz kommt es zu Reizungen und Rötungen der Augen. Hieraus kann ich aber nicht schlussfolgern, dass ich Kontaktlinsen privat finanziere und der AG für den Dienst eine Brille in meiner Gläserstärke "sponsorn" soll...die Sehhilfe wird ja schliesslich "rund um die Uhr" getragen.
Früher gab es durch die Beihilfe für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten immer Zuschüsse für Brillen und auch für Zahnersatz. Das war einfach Bestandteil der AG-Leistung für den Mitarbeiter. Wenn ein AG heute ein Jobticket mitfinanziert, dann spricht man doch auch nicht von Vollkaskomentalität, wenn man dies in Anspruch nimmt. Vor 20 Jahren hat es sich immer finanziell gelohnt, sich durch die Anträge für die Beihilfen zu arbeiten....! Die ein oder andere Zahnkrone oder Brille hat mein damaliger AG mitfinanziert. Ob es das heute noch gibt, ich weiß nicht, würde mich aber erkundigen.
Die Zeiten sind lange vorbei bzw. betreffen nur "alte Vertragskonstellationen", die vor 1998 abgeschlossen worden sind.

Habe ich gerade noch gefunden, villeicht findet man da noch einen entsprechenden Hinweis....ich habe jetzt nicht alles durchgelesen.....
Beihilfe Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) - Formulare
Hier werden genau die Anwendungsbereiche definiert...der TE arbeitet als neu angestellter bei einem privaten Träger! Somit finden diese alten Regelungen keine Anwendung.
 

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