Fahrtkosten beantragen?

mel86

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hallo
ich hab jetzt am 1.september meine ausbildung angefangen.
jeden tag muss ich 60 km zur arbeit fahren (hin und zurück). vom krankenhaus bekomm ich kein fahrgeld....
wo bekomm ich welches her??? hab schon soviel gehört, aber niemand weiß es richtig...
man kann was über die steuer machen, dann hab ich was von pendlerpauschale gehört, jemand anders hat gesagt ich bekomm etwas über die gemeinde und andere sagen ich soll zum arbeitsamt...???
was stimmt jetzt? wo bekomm ich wirklich was???
melanie
 
Hallo,

Du kannst es entweder bei der Stuererklärung ansetzen...oder aber ein Zimmer im Wohnheim des Kh nehmen.

Wenn Du ein Zimmer im KH nimmst, dann bekommst Du - soweit ich informiert bin- 2 x im Monat eine Heimfahrt finanziert.......(zumindestens im öffentlichen Dienst).
 
wenn ich das über die steuer absetze, ist dass das dann mit der pendelerpauschale oder muss ich ein fahrtenbuch führen???
 
Also ich ziehe auch ins Wohnheim udn bekomme nicht 2x/Monat ne Heimfahrt...:weissnix: höchstens nen kleinen zuschuss für eine Fahrt im Monat...ich wohne aber leider mehr als 600km weg von meinem Ausbildungsort und da komm ich schon bei einer Fahrt hin und rück auf rund 180€ (ohne Bahncard)...

Hätte ich eventuell Anspruch auf mehr Zuschuss???
Gruß,Engel
 
Hallo,

ich glaube du hast schon ein Anspruch auf eine freie Fahrt..
Bei uns bekkommt man die Fahrt oder auch den Flug bezahlt,aber eine bestimmte Kilometerzahl , es kommt ja darauf an was billiger ist.... und 600 km ist schon ne große strecke... finde ich irgendwie komisch...


Liebe Grüße
anne
 
Sorry, aber du kannst überhaupt nichts machen!!!

Wenn du Zuschuss bekommst, dann ist das von deiner Schule freiwillig soi geregelt. gesetzlich geht da garnichts!

Du könntest natürlich die fahrtkosten von der Steuer absetzen, nur ist da folgendes Problem - du zahlst keine Steuer ;-) Zumindest nicht in den ersten 2 Jahren. hab den genauen Betrag auch nicht im Kopf, musste mal suchen...

Der einzige trick der funktioniert: fahrtkosten beim kindergeld mit anrechnen, dann bekommste da in den ersten 2 oder jetzt nach den neuen regelungen auch 3 Jahren noch...
 
Hallo mel86,
Der Tarifvertrag auf der Basis des BAT (andere sicher ähnlich, ggf nachfragen!)sieht für die KPS Familienheimfahrten vor. Information aus einer gewerkschaftl. Broschüre:
Familienheimfahrten
Nicht alle haben das Glück, einen Ausbildungsplatz am Wohnort zu finden.
Wenn es zu weit ist, kannst du nicht jeden Tag pendeln. Um Eltern, Ehepartnerin oder Ehepartner regelmäßig zu besuchen, bezahlt dir der Arbeitgeber einmal im Monat eine Familienheimfahrt in Höhe der Fahrtkosten mit dem günstigsten Verkehrsmittel. Das ist meist die Bahn. Hier gibt es eine Reihe von Ermäßigungen.
Wenn es sich rechnet, finanziert dein Arbeitgeber eine Bahncard.
Dafür muss man jedoch den Wohnort nur unter unzumutbaren Bedingungen regelmässig erreichen können. Die Frage der Zumutbarbeit wird mit dem Erstattungsantrag von deiner Personalabteilung geprüft und entschieden.
Fahrtkostenzuschüsse seitens des Arbeitgebers sind dessen individuellen Leistung, und nur noch wenige zahlen solche, ggf. nur nach tariflichen Vorgaben.
Die Gemeinde zahlt dir nix, das Arbeitsamt nur in besonderen Fällen (nachfragen)und ansonsten musst du von deiner Ausbildungsvergütung wohl ein paar cent opfern.
 
Hallo,

ich bin auch Azubi und fahre jeden Tag 55km (hin und zurück). Du kannst das über die Steuer absetzen. Man bekommt jedoch nur eine Fahrt (hin oder zurück) bezahlt.
Einfach die Arbeitstage pro Monat zählen und die Kilometer für eine Strecke. Ich muß sogar noch 85Cent pro Tag Parkplatzgebühr bezahlen, auch das bekomm ich über die Steuer wieder.
Wohnt man weiter weg, z.B. 600km bezahlt das Finanzamt eine Heimfahrt pro Monat, wenn du der Hauptwohnsitz das Wohnheim ist, und dein Zuhause als 2 Wohnsitz eingetragen ist gibt es 2 oder 3 Jahre die Monatliche Heimfahrt vom Finanzamt.

Gruß Mandy
 
hallo,
bei uns ist es so, mache in in münchen meine ausbildung, dass jeder, egal woher er kommt, 1 mal im monat eine familienheimfahrt erstattet bekommt, viele kommen aus sachsen, eine aus dortmund, manche wohnen auch in bayern zb rosenheim, es ist egal wie weit weg, die müssen einfach ihre fahrkarte abgeben und kriegen dass zurück was, sie gezahlt haben oder eben die benzinrechnung.

also das gilt für die die im wohnheim wohnen,
zusätzl bekommt jeder in meinem kurs 20 euro fahrtkostenzuschuss, von der schule überwiesen, informier dich einfach mal, das ist von schule zu schule unterschiedlich.
 
Geld für Heimfahrten

Hallo,

wie ja bekannt ist bekommt ein Krankenpflegeschüler normalerweise eine Heimfahrt mit der Bahn bezahlt, wenn er im Wohnheim wohnt. Ich müsste jetzt wissen ab welcher Entfernung eine ICE-Verbindung gezahlt wird und ob die Grenze für nur eine Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt gilt, weil generell ist das möglich in Kombination mit einer Bahncard 25 wie mir bestätigt wurde. Gibt es vielleicht eine Seite wo ich das nachlesen könnte, weil habe durch googlen leider nix gefunden.

Gruß
Benny
 
Hallo Benny,
hättest du bei uns mit Suche "Familienheimfahrt" geschaut, wärst du auf diesen Thread gestossen, an den ich dich angehängt hab.
 
Na ja aber genaues steht da auch nicht drin, z.B. ab wieviel KM der ICE genommen werden kann. Also mein Heimatort ist ca. 350 km von hier weg, also ICE ja oder nein?
 
Hier der Passus aus dem
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005
§ 10a
Familienheimfahrten
1Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte zum Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen.
2
Satz 1 gilt nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte weniger als vier Wochen beträgt.
Dieser Passus steht meines Wissens nach gleichaussagend auch in an deren anzuwendenden Tarifverträgen.
Genauere Informationen gibt dir deine Schulleitung oder auch die Personalstelle, denn die bearbeiten den Antrag.
 
Erstattung der Fahrkosten während der Ausbildung?

Schönen guten Tag,

ich fange am 01.10 meine Ausbildung in einem KH an, dieses ist knapp 30 km von meinem Wohnort entfernt. Beim Einladungsschreiben hatte mein zukünftiger Arbeitgeber im Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen dass die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden.

Meine Frage ist nun ob ich eventuell einen Anspruch auf eine Erstattung oder zumindest einen Teil der Fahrtkosten während der Ausbildung habe? Bekommt vielleicht jemand von euch diese Kosten vom Arbeitsamt erstattet?


liebe Grüße:daumen:

Nina
 
Hallo Nekskorpio,

lies mal den Thread an den ich dich drangehängt habe, da findest Erklärungen.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hallo zusammen,

netskorpio meint glaube nicht die Familienheimfahrten, sondern eher die Kosten für die Fahrten zur Ausbildung.
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer für den Weg zur und von der Firma selbst aufkommen. Ggf. gibt es evtl. (Firmen-)-Abo-Vergünstigungen bei den Öffi`s. Bitte also vor Ort nachfragen!
Für die Ausbildung in der Pflege hat der TVöD (sofern Vertragsgrundlage) noch eine besondere Vereinbarung getroffen:
(TVAöD)- Besonderer Teil Pflege - schrieb:
§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb
der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte sowie zur Teilnahme
an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen werden die
entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten für die Fahrkarte
der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
(im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung
von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten,
BahnCard) sind auszunutzen.
Diese Regelung ist nur zutreffend für einige externe Einsätze.

Selbsterbrachte Fahrkosten sind von der Steuer absetzbar und auch bei der Berechnug des Bruttoverdienstes für den evtl. Kindergeldantrag anrechenbar.
 
N´abend,

das die Kosten für Externe Einsätze erstattet werden ist schonmal gut zu wissen. Laut Aussage meines Arbeitgeber muss ich schon früh damit rechenen in andere KH eingesetzt zu werden, da dass Krankenhaus indem ich meine Ausbildung mache sehr klein ist und gerade mal 4 Stationen hat.

Was die Frage nach der Erstattung der Fahrtksten angeht, eine Freundin hatte mir erzählt man könne vom Amt die Fahrtkosten für zumindest die ersten 6 Monate erstattet bekommen...*grübel* ich werde nächste Woche mal da auflaufen und gucken was zu holen ist, sollte ein Anspruch bestehen, gebe ich euch bescheid.
Es gibt hier ja sicher einige die da auch einen Bedarf zu verzeichnen hätten

liebe grüße
 

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