- Registriert
- 09.03.2006
- Beiträge
- 2.521
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Betriebsrat
- Funktion
- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Auch wenn sich das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Thüringen nicht direkt auf Kliniken, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste etc. bezieht, ist es doch äußerst interessant.
Eine sehr gute Entscheidung, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Arbeitgeber ja davon ausgehen, dass ihre MitarbeiterInnen immer und überall Gewehr bei Fuß stehen.
Ich freue mich schon auf den Volltext des Urteils.
http://www.thueringen.de/mam/th4/arbeitsgericht/content/mi_urteil_16_05_2018.pdf
Eine sehr gute Entscheidung, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Arbeitgeber ja davon ausgehen, dass ihre MitarbeiterInnen immer und überall Gewehr bei Fuß stehen.
Ich freue mich schon auf den Volltext des Urteils.
http://www.thueringen.de/mam/th4/arbeitsgericht/content/mi_urteil_16_05_2018.pdf
Und da wird dann auch zurückverfolgt ob ich die Nachricht abgerufen habe, wenn ich diese Funktion nicht ausgeschaltet habe. Bei SMS siehts man zwar nicht aber bei Whatsapp müsste ich diese Funktion dann am Besten auf nicht sichtbar schalten.
