Anforderungen Praxisanleiter in der Krankenpflege

aurora3107

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Hallo,

ich bin Altenpflegerin und arbeite in einem Krankenhaus. Ich habe eine Weiterbildung als Praxisanleiterin. Nun bin ich jedoch noch nicht anerkannt, da man sich nicht einig ist...ob ich die Anforderungen erfülle.

Nach eigenen Recherchen musste ich tatsächlich feststellen, das es in der Ausbildungs- und Prüfungsverordung heißt: "Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, die über eine
Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang
von mindestens 200 Stunden verfügen. Die zuständige Behörde kann bis zu fünf Jahre nach Inkrafttreten
...."

Die Erlaubnis nach § 1 im Krankenpflegegesetz, meint die Berufsbezeichnungen :" (1) Wer eine der Berufsbezeichnungen
1. "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" oder
2. "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger"
führen will, bedarf der Erlaubnis.
"

Ich arbeite auf einer Stroke Unik - eine Kinderkrankenschwester wäre hier als Praxisanleiterin anerkannt - eine Altenpflegerin jedoch nicht. Kann das sein? Das Gesetz ist noch von 2003. Seit 2003 erst ist die Altenpflegeausbildung überall in Deutschland angepasst - kann es sein, das dies einfach noch nicht in dem Gesetz berücksichtig wurde?

Mein Ziel ist es eigentlich Pflegepädagogik zu studieren. Mir wurmt es ohne Ende, das ich als Praxisanleiterin jetzt evtl. nicht anerkannt werden soll! Wer kann mir helfen?

Wie kann man denn Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bewirken? Soll ich einen Brief ans Regierungspräsidium schreiben?

Grüße
Aurora
 
Halte das Pendant der Altenpflege - Aus.uPrüf-Verordnung daneben.

(2) Die ausbildende Einrichtung stellt für die Zeit der praktischen Ausbildung die Praxisanleitung der Schülerinoder des Schülers durch eine geeignete Fachkraft (Praxisanleiterin oder Praxisanleiter) auf der Grundlage eines
Ausbildungsplans sicher. Geeignet ist
1. eine Altenpflegerin oder ein Altenpfleger oder
2. eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger
mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenpflege und der Fähigkeit zur Praxisanleitung, die
in der Regel durch eine berufspädagogische Fortbildung oder Weiterbildung nachzuweisen ist.

Insgesamt betrachtet müsste man dich also anerkennen. Du bist ja wie ich dich verstanden haben in der Altenpflege ausgebildet und hast eine Krankenpflege PA-Fortbildung gemacht.
Ein Hybrid ;)
 
Das Altenpflegegesetz findet im Krankenhaus aber keine Anwendung. Bzw: Altenpflegeschüler im Einsatz dürfte sie betreuen und die Prüfung abnehmen, Kranken- und Kinderkrankenpflegeschüler nicht. (Also: Betreuung und Anleitung geht natürlich so oder so, das darf jeder, dazu muss er nicht unbedingt die Fachweiterbildung haben.)

Es ist Käse, aber das Gesetz ist eindeutig. Altenpfleger dürfen bei Kranken- und Kinderkrankenpflegeschülern nicht als Praxisanleiter arbeiten. Die Reformierung des Krankenpflegegesetzes und des Altenpflegegesetzes erfolgten zeitgleich, daran liegt's nicht.

Es steht Dir zwar frei, einen Brief ans Regierungspräsidium zu schreiben, aber wir reden von einem Bundesgesetz, da haben die nichts zu melden. Du kannst eine Petition formulieren und versuchen, genügend Stimmen zusammenzubekommen. Aber noch steht die generalisierte Ausbildung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Ich glaub zwar nicht, dass die das wie geplant bis 2013 gebacken kriegen, aber wenn sie's wieder erwarten doch schaffen sollten, wird auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung geändert. Und dann gäbe es die Chance, die Altenpfleger gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Wobei ich nicht weiß, ob das generell eine gute Idee ist. Ich könnte jetzt auch nicht aus dem Stand im Altenpflegebereich eine Prüfung abnehmen, dazu kenn ich mich im Gebiet zu wenig aus. In Kopplung mit einer festgelegten Menge an Berufserfahrung im "fachfremden" Gebiet fände ich's okay, aber nicht einfach so. Dazu sind die Settings zu verschieden.
 
Aber sie müsste die Anerkennung (Urkunde) für die PA bekommen(?)
Ob sie dann offiziell als PA in ihrem Haus betitelt wird, ist ja nochmal was anderes...
 
Umgekehrt - in der Altenpflegeausbildung sind Gesundheits-und Krankenpfleger als Praxisanleiter zugelassen... das nützt aber nix.
Ich glaube, da muss auch kein Praxisanleiter mit im Prüfungsausschuss sein - oder ist das falsch?

Das Gesetz ist eindeutig - eben. Eine Petition forumlieren...und dann brauche ich 50000 Stimmen? So viele Menschen haben daran kein Interesse... es ist wahrscheinlich sowieso eher die Ausnahme, das eine Altenpflegerin als Praxisanleiterin im Krankenhaus tätig ist.

Ich fühle mich im meinem Arbeitsbereich durchaus zu den Kollegen 'gleichberechtigt'. Wir sind aber alle eher 'Fachidioten'. Dazu muss ich sagen, das ich auch die Krankenpflegeausbildung kenne.. diese jedoch aus familiären Gründen abgebrochen hatte. Dennoch - 12 Jahre nach dem Examen sind viele in anderen Fachbereichen 'fremd'.

Bei uns im Krankenhaus ist es aber sowieso üblich, das Praxisanleiter zum Examen grundsätzlich aus anderen Bereichen kommen... so sind wir eigentlich alle auf der Gyn oder Chirugie eher 'fachfremd'. Ob das sinnvoll ist...ist eine andere Frage und zu bezweifeln.
 
Den Beleg für die Weiterbildung als Praxisanleiterin bekommt sie selbstverständlich.

Bei mir saß ein Physiotherapeut mit in der Weiterbildung. Die PA-Weiterbildung ist nicht für ein bestimmte Berufsgruppe konzipiert; es geht ja ausschließlich um pädagogische und didaktische Fähigkeiten. Die kann man in fast jedem Berufsfeld gebrauchen. Nur sollte man halt auch in seinem Berufsfeld anleiten und prüfen.

Ausnahmen sind die KPH- und APH-Ausbildung. Die sind zwar Ländersache, aber zumindest in Ba-Wü sind da auch die Praxisanleiter mit der dreijährigen Ausbildung zuständig für Anleitung und praktische Prüfung.
 
Die Urkunde als Praxisanleiterin zur "praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen" habe ich natürlich. Nur meine Berufsbezeichnung wird in der Krankenpflegeausbildung nicht anerkannt...oder berücksichtigt. Ich möchte aber gern auch in meinem Haus anerkannt werden - und finde die Forumulierung in der KrPflAPrV auch nicht in Ordnung.
 
In Ordnung finde ich die Formulierung auch nicht. Wenn die GuKPs in der Altenpflege Praxisanleiter sein dürfen, müsste es umgekehrt auch möglich sein. Ich bezweifle auch nicht, dass Du genauso fit bist wie Deine Kollegen - ich hab schon mit Altenpflegern im Krankenhaus gearbeitet, mit einer adäquaten Einarbeitung kann das sehr gut klappen.

Ich fürchte nur, der Gesetzgeber schert sich einen Dreck drum, was wir beide von der Formulierung halten. Das steht da und das gilt - ob uns das nun passt oder nicht. Daran kann Dein Haus auch nichts ändern.
 
Ha...ich habe beim Regierungspräsidium in Stuttgart angerufen..und man sagte mir, wenn das so im Gesetz steht, dann steht das so im Gesetz - auch wenn man mich gut verstehen konnte....

Aber ich werde mich noch an die Prüfungsvorsitzende wenden, die ebenfalls im Regierungspräsidium sitzt.

Wie lässt sich das Gesetz ändern?
 
Achso, hatte dich dann falsch verstanden. ich dachte du hast die Fortbildung abgeschlossen und die Urkunde nicht bekommen - aus genannten Gründen :)
 
Wie lässt sich das Gesetz ändern?
Durch eine Petition beim Deutschen Bundestag. Wenn Du genug Stimmen zusammen bekommst, muss der Antrag auf die Tagesordnung.

Damit hast Du aber noch keine Änderung, sondern nur eine Debatte über die Änderung. Danach wird über den Änderungsvorschlag abgestimmt. Und wenn Dein Vorschlag dann mehr Ja- als Nein-Stimmen hat, ist die erste Hürde genommen.

Siehe auch: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40463/wie-ein-gesetz-entsteht

Wenn Du's tatsächlich durchziehen willst, würde ich die Sache nicht auf die Praxisanleitergeschichte beschränken, sondern allgemein darauf pochen, dass die Altenpfleger den Krankenpflegern gleichgestellt werden. Da gibt's nämlich noch viel haarsträubendere Geschichten. Ich weiß von der PDL eines Hospizes, die die Weiterbildung zur PDL sowie etliche Jahre Berufserfahrung als Leitung und außerdem die Palliative Care Weiterbildung vorzuweisen hat. Die Dame macht im Augenblick verkürzt die Ausbildung zur GuKP - denn alle ihre Qualifikationen nützen ihr nichts. Sie ist Altenpflegerin und die dürfen kein Hospiz leiten. Diese Regelung halte ich für vollkommen schwachsinnig - die fachlichen Kompetenzen haben mit Führungsqualitäten absolut gar nichts zu tun - aber so steht's in den Richtlinien. Dagegen kommst Du nicht an.
 
Hallo,

mit einem neuen Berufsgesetz - welches eine generalistische Ausbildung vorsieht- wird auch eine neue APrV herauskommen. Also: abwarten was in den nächsten 2-3 Jahren passieren wird :razz1:
 
Danke....

Abwarten liegt mir zwar nicht... aber ich finde auch, das es Zeit wird, für eine generalisierte Ausbildung und vermutlich lohnt es da nicht mehr, für Veränderungen der aktuellen Gesetze zu kämpfen.

Hach....
 
Wie gesagt: Die generalisierte Ausbildung hatte sich unsere augenblickliche Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen. Da wird die Zeit für die Änderung der jetzigen Gesetze recht knapp.

Was ist eigentlich so schlimm daran, dass Du nicht anerkannt bist? Anleiten dürfstest Du so oder so. Extra-Geld für PAs gibt's in den wenigsten Krankenhäusern. Und das praktische Examen nicht abnehmen zu dürfen - da sparste Dir ein paar stressige Arbeitstage, das ist kein allzu großer Verlust.

Oder darfst Du gar keine Schüler betreuen?
 
Nein ...Extra Geld gibts bei uns (leider) auch nicht... und leider auch kaum 'Extra-Zeit'. Doch...Schüler anleiten auf der Station darf ich auf jeden Fall..das dürfen ja alle. Ich mache es auch gern und die Schüler arbeiten gern mit mir zusammen.

Ich würde aber gern auch an den PA-Tagen u. Fobis teilnehmen... aber ich hab sowieso noch mal mit meiner Leitung ein Gespräch, wie wir das nun machen. Und das praktische Examen muss ich wirklich nicht unbedingt abnehmen... das ist mir nicht wichtig.
 
Dann versuch, eine Regelung bzgl. der Fortbildung zu erreichen. Kann mir nicht vorstellen, dass sich dort jemand an Deiner Anwesenheit stört. Fortbildungen werden hausintern geregelt. Dazu braucht's keine Gesetzesänderung.
 

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