Altenpflegeausbildung trotz Anzeige ?

Eytsch

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19.04.2010
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Hi hab mal eine frage,

Ich bin 19 jahre alt, ein sehr netter und Lieber Mensch und seit über einen halben Jahr nun schon in der Altenpflege Ausbildung und hab die Probezeit bestanden, alles schön und gut gäb es jetzt nicht ein Problem.
Ich habe aus Dummheit gehandelt und wurde bei einem Ladendiebstahl den ich selbst begangen habe erwischt und bekomme nun eine Anzeige wegen Ladendiebstahl. Da ich ja in 2 1/2 Jahren ja meine Abschlussprüfung habe muss ich ja dieses staatliche Führungszeugnis/ besser gesagt das Behördenführungszeugnis abgeben und dort steht ja der Ladendiebstahl drin, könnte ich deswegen nicht zur Prüfung zugelassen werden ? Oder werde Ich zugelassen ?

Was soll ich jetzt tun? Mit dem Chef sprechen oder wie muss ich weiter- verfahren? Oder muss ich mir keine Gedanken machen ?

Und in meinem Arbeitsvertrag finde ich leider nichts dadrüber, oder etwas ähnliches =(
 
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Entschuldige, wenn ich jetzt wenig Mitleid habe. Du bist 19 Jahre alt, beschreibst dich als nett und lieb und gehst klauen. Meine Güte, echt. Wahrscheinlich willst du jetzt noch sagen, das es das allererste Mal war und sie dich dann auch noch erwischt haben...mir kommen die Tränen. Vielleicht bin ich ein Spießer, aber ich habe dafür keinerlei Verständnis. Ob das Konsequenzen hat und wenn ja, in welcher Form, kann ich dir nicht sagen. Bevor man "Dummheiten" macht sollte man vielleicht darüber nachdenken ob sie sich lohnen und man bereit ist dafür die Konsequenzen auch zu tragen. Das hätte dir die nachträglichen Sorgen jetzt erspart.
 
Hy,

ich muß mich leider der Meinung von midsommer anschließen. Du willst einen Beruf erlernen in den sehr viel Verantwortung abverlangt wird. Du gehst mit Menschen um und mit deren Angehörigen, die Dir vertauen müssen.
Aber dennoch Hut ab davor, das Du es hier angesprochen hast. Ich an Deiner Stelle würde zur KrPfl-Schule gehen und mich erkundigen. Gestehe dort genauso Deinen Fehler ein, wie Du es hier getan hast. Total verkehrt wäre es, wenn Du bis zur Prüfungszeit abwartest und die Schule dann erst liest was los ist.das wäre der tole Vertrauensbruch! Probleme vor sich hinschieben ist noch nie gut gewesen.
Versuche jetzt noch zu retten was zu retten ist, und zeige das Du es wirklich bereust. Und es gleich zu klären, wäre die beste Möglichkeit.
Du mußt natürlich auch davon ausgehen, das Du dann unter besonderer Beobachtung stehst. Also noch mal so ein Ding ( und ist es nur die kleinzte Kleinigkeit) bist Du wohl weg vom Fenster, und dann mußt Du wahrscheinlich nicht mal mehr bis zur Prüfung warten.

Kabolmaus
 
Hallo Eytsch,

ohne irgendetwas gutbeten zu wollen:

Deinen Arbeitgeber und sonstige Beteiligte geht dein Diebstahl solange nix an, bis du rechtskräftig verurteilt bist. Lass dich da einschlägig von deinem Rechtsanwalt beraten!
Im Führungszeugnis taucht es erst dann auf, wenn du zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wirst, siehe auch mein Link oben!
 
Entschuldige, wenn ich jetzt wenig Mitleid habe. Du bist 19 Jahre alt, beschreibst dich als nett und lieb und gehst klauen. Meine Güte, echt. Wahrscheinlich willst du jetzt noch sagen, das es das allererste Mal war und sie dich dann auch noch erwischt haben...mir kommen die Tränen. Vielleicht bin ich ein Spießer, aber ich habe dafür keinerlei Verständnis. Ob das Konsequenzen hat und wenn ja, in welcher Form, kann ich dir nicht sagen. Bevor man "Dummheiten" macht sollte man vielleicht darüber nachdenken ob sie sich lohnen und man bereit ist dafür die Konsequenzen auch zu tragen. Das hätte dir die nachträglichen Sorgen jetzt erspart.
Gut das du den ersten Stein wirfst ... ich wüsste auf Anhieb keinen Kollegen, der nicht mal was von Station mitgenommen hat.
Uns seien es nur 2 Tbl Ibuprofen.
Diebstahl ist Diebstahl ...

Was ich nur sagen will: Spielt es nicht so hoch. Wir sind alle keine Heiligen, oder?
(Oder meinetwegen nicht "alle", sondern 50%, wie ihr wollt ;)
 
Hallo,

also bitte, das geht niemand was an. Obwohl auch ich kein Verständnis dafür habe.

Wieso sollte ich jetzt damit hausieren gehen und "die Schule" informieren? Ich glaube das interessiert die herzlich wenig. Frühestens, wenn überhaupt kommt das 3Mon. vor dem Examen raus!

Bei einer Ersttat kommst du sicher nicht über 90 Tagessätze, damit kein Eintrag.

Und Vertrauensbruch, na ja - das Ganze nicht so hoch aufhängen. Wenn ich es meinem Partner nicht anvertraue ja - aber doch nicht bei einer Ausbildungsstätte (AG), das geht die gar nix an.

Als ruhig Blut und vor allem keine schlafenden Hunde wecken.

Gruß renje
 
Liest die Schule überhaupt das behördliche Führungszeugnis? Meines Wissens gehen die geschlossen ans Regierungspräsidium. Die Schule ist der AG und der hat nur Anspruch auf das einfache Führungszeugnis; das dürften sie inzwischen ohnehin schon erhalten haben.
 
Guten Morgen...Danke maniac...:-) wie recht Du hast! So viel ich weiß, steht nur das im Führungszeugnis, was rechtskräftig verurteilt wurde und eine Strafe von über 2000 Euro mit sich zieht, bzw, Haft.Sollte sich, die Strafe darunter befinden, erscheint es meines Erachtens nicht im Führungszeugnis...
Schön, das Du hier so ehrlich bist, aber in Zukunft...Finger weg von dem Eigentum anderer! Lieben Gruß, Claudia ( ich schau noch mal nach...)
 
Also...Kleine Erstverurteilungen mit einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsentzug von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt. Auch Bewährungsstrafen bei Jugendlichen ( bis 21 Gilst Du vor´m Gesetz als Jugendliche) von bis zu 2 Jahren werden meist nicht aufgeführt. Also, nur Mut und weiter lernen! Claudia:flowerpower:
 
Hallo Claudia,

( bis 21 Gilst Du vor´m Gesetz als Jugendliche)
Das wäre mir aber Neu?

Ab 18 gilt jeder als Erwachsener - Grundsätzlich.

Bei Reifverzögerung steht es im Ermessen des Gerichts das Jungendstrafrecht anzuwenden. Damit wird aus einem Erwachsenen aber auch keine Jugendlicher.

Gruß
 
Liebe Eytsch...! Ich habe mich natürlich falsch ausgedrückt, sorry!Alles stimmt, außer das was ich mit dem Alter in Klammern ausdrücken wollte!Natürlich ist jeder mit 18 erwachsen, dennoch kann noch einige Jahre darüber nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, so getz aber...! Einen ganz lieben Gruß an Dich!Claudia:flowerpower:
 

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