Ablehnung des Antrags auf Pflegestufe 2!

jassi22

Newbie
Registriert
21.03.2006
Beiträge
20
Ort
Velen
Beruf
Azubi Krankenpflege
Hallo ,

ich pflege seit 9 Jahren meinen Ehemann der querschnittsgelähmt c5/6 ist.
seit 2001 bekommen wir Pflegegeld Stufe 1 ,aber damals wusste ich nicht Bescheid. Nun hat mir eine Schwester gesagt ,das mir Pflegestufe 2 zustehen muss . Nun ja das reicht auch alles aus. Dann ´kam die Gutachterin und heute der Bescheid die haben abgelehnt obwohl alle Dinge dafür erfüllt werden ,nun werde ich Wiederspruch einlegen und das nicht auf mich sitzen lassen!!
Ich mach selber ab 1.4 eine Ausbildung als KS und wenn sie den nicht stattgeben können die einen Pfegedienst beauftragen und gucken ob sie günstiger dabei weg kommen.Ich mach mich echt kaputt bei der Pflege..das darf nicht wahrsein ...... Was denkt ihr darüber????
danke
JAsmin:weissnix:
 
Hallo Jassi22

Also ich pflege jetzt seit 5 Jahren meinen Mann Querschnitt C5 (Tetraplegiker),
Ich weiß zwar nicht wie dein Mann sonst noch so beieinander ist, aber mein Mann hat Pflegestufe 3 (entspricht bei der BG 100%).
Mit welcher Begründung hast du nur Pflegestufe 1 ist mir unverständlich.
Mein Mann konnte übrigens bis vor 1Jahr noch selbst essen und trinken(Wenn man es im Mundgerecht hergerichtet hat)
Bei der Höhe des QS steht dir meines Erachtens nach Pflegestufe 3 zu.

Daumendrückende Grüße
Manu
 
Hallo jassi22,

wenn Du Deinen Mann schon 9 Jahre pflegst, muss doch auch eine Pflegefachkraft regelmäßig die gesicherte Pflege dokumentiert haben, d.h. 1 x im Jahr muß ein 37,3 SGB XI-Beratungsgespräch laufen.
Und diese Pflegefachkraft müte Dich über eine Höherstufung informiert haben.

Bist Du denn ganz alleine davor?

Bei uns läuft es so, dass wir eine Pflegefachkraft haben, die hauptsächlich solche Beratungsgespräche macht und über den Berufsverband haben unsere Pat. Unterstützung bei Widersprüche.
 
Hallo jassi22,

du bist 23 Jahre alt und pflegst deinen Mann schon 9 Jahre? Verstehe ich das so richtig?

Liebe Grüße Brady
 
Hallo jassi22,

Hallo ,

ich pflege seit 9 Jahren meinen Ehemann der querschnittsgelähmt c5/6 ist.
seit 2001 bekommen wir Pflegegeld Stufe 1 ,aber damals wusste ich nicht
JAsmin:weissnix:

hmmmm, "kopfkratz", weil Brady das mal so aufgefallen ist. Ebenfalls wundere ich mich, daß dein Mann nach deiner Beschreibung vor 2001 gar keine Pflegestufe hatte. Vieleicht solltest du mal etwas näher beschreiben.

Ich persönlich kenne keinen Tetraplegiker der nicht Pflegestufe 3 hätte(ausnahmen best. die Regel).

Vielleicht ist ja alles ein Mißverständnis meinerseits. Helfen tut hier jeder jedem gerne, aber ehrlich sollte man schon sein.

Trotzdem liebe Grüße
Manu
 
Hallo jassi!

Mir ist das ganze auch total unverständlich.Mit einer Querschnittslähmung C5/6 steht deinem Mann in jedem fall Pflegestufe 3 zu wenn nicht sogar 3 a was eine erweiterung ist.
Ich würde mich an deiner stelle schnellstens an den MDK(medizinischen Dienst der Krankenkassen) wenden und eine sofortige Überprüfung anforden.
Ich kann mir gut vorstellen das es sehr belastend für dich ist wenn du alles alleine machen musst.Ein Tipp von mir wäre:Hole dir Hilfe von einem Pflegedienst,ihr könt euch ja einiges aufteilen.
Du brauchst auch zeit für dich,eure Kinder und deine Ausbildung(da die Ausbildung auch nicht immer einfach sein wird und du auch lernen musst)
Ich wünsche dir bei allem viel Erfolg.
Ich arbeite selber in einem ambulanten Pflegedienst und wir haben auch einen Patienten der Querschnittsgelähmt ist ab C2 und er hat auch Pflegestufe 3.
Gib nicht auf!!Viel Erfolg und Spaß in deiner Ausbildung.
Ich habe größten Respekt vor dir das du dass alles(Kinder,Mann;Pflege und Ausbildung)gemanaget bekommst.

Liebe grüße Maybell :daumen:
 
Hi ,
danke für die Antworten !! Ja ihr habt richtig gelesen ich bin mit meinem Mann zusammen bekommen da war ich 14 seit her pflege ich Ihn....Vor 2001 hat uns kein Mensch gesagt das es sowas wie Pflegegeld überhaupt gibt...Ja er hat Pflegestufe 1 und ich bekomm 205 euro mtl. Ich versteh es nicht ...Naja kan ich nicht glauben ,dass du Stufe 3 hast mein Mann ist auch Tedraplegiker..was soll ich nun machen ....Unsere Schwester kommt jedes halbe Jahr und hat uns das ja auch gesagt wir sollen einen Antrag stellen auf eine höhere Pflegestufe das haben wir ja deswegen auch gemacht ..Ich werde nun widerspruch einlegen und dan mal sehen ....Hast du deinen Mann so kennengelernt oder war er schon im Rollstuhl??
 
Hallo, bitte lege nicht unbegründet einen Widerspruch ein....
Lege ein Schreiben bei, indem alle Verrichtungen analog zum
Pflegekassenkatalog aus der Häufigkeit und Dauer zu ersehen ist.
Umso massiver der Hilfebedarf dargelegt wird umso einsichtiger wird der
Sachbearbeiter der Kasse und eine Neubegutachtung wird zum Erfolg führen.
Ich drück dir die Daumen.... berichte weiter ob der Widerspruch erfolgreich war !

mfg

Hotte
 
Hallo Jassi22,

natürlich helf ich dir gern. Ich weiß auch sehr gut was du da jeden Tag vollbringst.
Als dein Mann pflegebedürftig wurde, muß doch ein Gutachten erstellt worden sein(wars ein Unfall?), Eigentlich ein chirurgisches, ein urologisches, eins der Krankengymnastik und eins der Ergo, sowie ein riesen Brief an den weiterbehandelnden Arzt.
Lege dir soviel Info, wie du nur kannst über das QSS insbesondere über die Tetraplegie. Du mußt alles BEGRÜNDEN können.
Und ich kanns ja echt kaum glauben, dir steht auf jeden Fall mind. Pflegestufe 3 zu.
Eigentlich eine absolute Frechheit des MDK und der Kasse die leichtgläubigkeit medizinischer Laien auszunutzen,die so gut wie keine Argumente dagegensetzen können. Mit den anderen könnens das nähml. nicht machen:twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
Privates sollten wir per Postnachricht austauschen, ich brauch ein paar Infos , ich kann dann mal nachhaken und dir gegebenenfalls helfen.

Liebe Grüße
Manu
 
Wie habt ihr denn argumentiert in dem Gespräch mit dem Gutachter?

6.1.1 Stufen der Pflegebedürftigkeit
Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind pflegebedürftige Personen einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen:
1. Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
2. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
3. Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
...

Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt
1. in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege
mehr als 45 Minuten entfallen,
2. in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
3. in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.
http://www.mds-ev.org/download/BRiLi-220801.pdf

Vielleicht arbeitest du dich in Vorbereitung auf den Widerspruch durch die "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" . Führt ihr ein Pflegetagebuch in Vorbereitung auf den Widerspruch?

jassi22 schrieb:
Nun hat mir eine Schwester gesagt ,das mir Pflegestufe 2 zustehen muss .
Was war das für eine Schwester?

Elisabeth
 
Naja..wir haben alles super agumentiert ,ich habe ein Pflegetagebuch geführt und das ausgehändigt ...
die schwester führt mit uns alle halbe jahre die beratungen durch und die sagte das dann und ja wir haben damals ein gutachten machen lassen ,es war ein unfall.....
muss nun mal sehen was wird lass mich da jetzt nicht mehr abwimmeln ..bin nicht mehr so dumm...
 
Wie wird den die Ablehnung begründet?

Elisabeth
 

Ähnliche Themen