Betriebsrat-Entscheidung bei Ablehnung einsehbar?

Nutella Woman

Poweruser
Registriert
25.06.2004
Beiträge
546
Ort
Ruhrgebiet
Beruf
GuKP; B.A. Pflege- & Gesundheitsmanagement, QMB, M.A. Sozialmanagement
Akt. Einsatzbereich
QM, Chefin für FSJler
Hallo!

Mein befristeter Arbeitsvertrag in der ambulanten Pflege läuft heute aus. Ab morgen sollte ich eine Stelle im benachbarten Klinikum antreten - diese Absichtserklärung der DRK Schwesternschaft habe ich auch schriftlich. Nur noch der Betriebsarzt & der Betriebsrat mussten zustimmen. Beim Betriebsarzt war ich, alles kein Problem. Nun habe ich aber leider am Donnerstag erfahren müssen, dass der Betriebsrat des Klinikums meine Einstellung abgelehnt hat. Die Sachbearbeiterin in der Verwaltung konnte mir am Telefon auch nicht sagen, warum der Betriebsrat meine Einstellung abgelehnt hat.

Nun meine Frage: Kann ich eine Begründung verlangen, warum der BR meine Einstellung abgelehnt hat oder muss ich das so einfach hinnehmen? Beziehungsweise kann man Einsicht in die Beschlussfassung nehmen?

Bei meiner Freundin haben die vor ein paar Monaten nämlich dasselbe gemacht & mich würde einfach mal interessieren ob das Vorgehen Methode hat oder es einfach Zufall ist... :weissnix: (Denn in meinem befristeten Vertrag steht, "dass sie sich um eine Stelle nach dem Ende meiner Befristung bemühen")


Vielen Dank im voraus,
Nutella
 
Hallo Nutelle Woman,
ich weiß es zwar nicht ganz genau, aber ich glaube nicht, dass du als Betriebsfremde was über Betriebsinterna erfahren kannst oder dir das zusteht.
MfG
rudi09
 
Hallo Nutella Woman,
Du kannst in die Beschlussfassung des BR's nicht reinschauen. Das ist eine Interne Angegenheit.
In der Regel werden aber Einstellungen nur abgelehnt, wenn es für die Stelle, die der AG nun (z.B. durch Dich) extern besetzen will, eine interne Bewerbung gibt, die geht vor. Weiterhin würde der BR ablehnen, bzw. die Unterlagen zum AG zurückgeben, wenn die Eingruppierung nicht stimmen wollte. Du entweder zu hoch aber auf jeden Fall wenn Du zu niedrig eingruppiert werden würdest. In diesem Fall ist dann aber keine Ablehnung, sondern wird nur zur Prüfung zurückgegeben und bei Korrektur von Seiten des AG dann auch zugestimmt, es sei denn der AG weigert sich die Gruppierung anzupassen, dass kann der BR einfach nicht zustimmen.
Nachlesen kannst Du das Ganze im Betriebsverfassungsgesetz in Abschnitt 5 "Peronelle Angelegenheiten" und dort ab §92.
 
Danke für Eure Mühe, da kann man wohl nichts machen. :sbaseballs:

Viele Grüße,
Nutella
 

Ähnliche Themen