Hi Leute,
ich habe in 2005 meine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung beendet und habe vorher als Zivi ca. 20 Monate als Hilfskraft im Altenheim gearbeitet, in der Grundpflege! Danach war ich nicht in dem Beruf tätig. Nun nach meiner Rückreise nach Deutschland in 2012 möchte ich in dem Beruf wieder tätig sein.
Mir wurde mündlich ein Gutschein zugesagt, für die Fortbildung zur Gerontopsychatrischen Pflege und Betreuung.
Nun wurde leider doch die Fortbildung erst mündlich und dann schriftlich abgewiesen. Ich möchte Wiederspruch einlegen, möchte diesen aber korrekt begründen und Euch um ein paar Ideen bitten.
Was meint Ihr, was sollte erwähnt werden bzw. was könnte mir helfen den Widerspruch zu begründen?
Vielen Dank Euch allen,
Bernd
ich habe in 2005 meine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung beendet und habe vorher als Zivi ca. 20 Monate als Hilfskraft im Altenheim gearbeitet, in der Grundpflege! Danach war ich nicht in dem Beruf tätig. Nun nach meiner Rückreise nach Deutschland in 2012 möchte ich in dem Beruf wieder tätig sein.
Mir wurde mündlich ein Gutschein zugesagt, für die Fortbildung zur Gerontopsychatrischen Pflege und Betreuung.
Nun wurde leider doch die Fortbildung erst mündlich und dann schriftlich abgewiesen. Ich möchte Wiederspruch einlegen, möchte diesen aber korrekt begründen und Euch um ein paar Ideen bitten.
Was meint Ihr, was sollte erwähnt werden bzw. was könnte mir helfen den Widerspruch zu begründen?
- Rechtliche Konsequenzen durch mangelnde Fortbildung
- In der Pflege hat sich seit 2005 vieles grundlegend geändert. (Pflegedokumentation, Pflegeplanung...?)
- Medikamente
- Erste Hilfemaßnahmen
- Pflegegesetze
Vielen Dank Euch allen,
Bernd
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