@hypurg
Nein, kriegst nicht
...Berechnungszeitraum...in normalen (nicht 2-3-Schicht) Betrieben 12 Monate
...BRZ in Betrieben mit ständiger Wechselschicht/Schichtarbeit zählt der (nicht definierte) längere Zeitraum (>12 Monate, <?)...
sowie die für diese (nicht definierte) Zeit errechnete Durchschnittsarbeitszeit
ggfs. bei Festlegung eines Arbeitszeitkorridors - gelten erst >45h/ Woche...im (nicht definierten) Zeitraum als Ü-stunden
sofern sie - niemals - ausgeglichen werden
d.h. da ist auch nix mit Überstunden...weil du müsstest einen definierten Zeitraum für die Berechnung haben, für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit.
Zwar kann jeder rückwirkend seine durchschnittliche Arbeitszeit, z.B. für 2011 errechnen und dem AG wütend auf den Tisch knallen - muss den AG aber nicht stören.
Das ist das gleiche wie mit den Mehrarbeitsstunden - was den (nicht definierten) Zeitraum anbelangt
bislang komm ich zu keinem anderen Ergebnis, lass mich aber gerne eines besseren belehren..
...manchmal muss man Abschnitte des TVöD öfters lesen, bis man versteht, was gemeint ist.
Manches erschließt sich mir - weiter nicht.
Manche Vereinbarungen versteh ich auch nicht...
Zum Bleistift, warum man...den Berechnungszeitraum nicht definiert, für Betriebe mit Schicht/Wechselschicht,
warum man nicht per se die Mehrarbeitstunden begrenzt, evtl. pro Jahr, irgendwas halt
um den AG Einhalt zu gebieten - ggfs. auch um MA zu schützen - vor sich selbst, ihrer Gutmütigkeit, die permanent ausgenutzt wird, bekannt sein dürfte das ja hinlänglich.
Überstunden. Wer bekommt überhaupt welche...meine Kollegen jedenfalls nicht.