3. Lehrjahr wiederholen/neue Schule?

CatsEye

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Hallo ihr Lieben! Ich habe ein etwas komplizierteres Problem... Meine Ausbildung zur GKP war nicht gerade leicht, zum Ende des zweiten Lehrjahres habe ich familär viel mitgemacht, was im 3. Lehrjahr zu einem schweren Schicksalschlag führte. Aufgrund psychischer Probleme, brach ich meine Lehre ab. Natürlich war es in gewisser Hinsicht ein Fehler so kurz vor´m Ziel aber wie gesagt, es war zu viel und ich konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht weitermachen. Jetzt meine Fragen: Kann ich das 3. Lehrjahr wiederholen, auch in einer anderen Schule? Wenn ja, wie viel Zeit bleibt mir noch?
Wäre super, wenn jmd. helfen könnte, möchte den Berufsweg so kurz vor´m Ziel nicht kappen...

Liebe Grüße, Lisa
 
Hallo Lisa

Also mir wäre es neu, dass man nach einer abgerochenen Ausbildung dann im 3. Jahr wieder anfangen kann. Ich kenne es so, dass du dann halt ganz von vorne beginnst in einer anderen Schule. Es wäre was anderes wenn du jetzt z.b. lang krank gewesen wärst oder man dich aufgrund von Elternzeit für 1 Jahr beurlaubt hätte. Eine Kurskollegin von mir hat es so gemacht. Im 2. Jahr ihr Kind bekommen, hat sich dann beurlauben lassen und hat nach einem Jahr genau an der Stelle wieder angefangen.
Aber du hast die Ausbildung komplett beendet auf eigenen Wunsch. Von demher kann ich mir nicht vorstellen, dass du so einfach dort wieder beginnen kannst. Zudem sollte dir bewusst sein, dass ein AG wohl eher ungern jemand wie dich einstellt (ohne dir jetzt zu Nahe zu treten oder dich zu verurteilen).
Denn der AG sieht nur: Aha, Ausbildung im 3. Jahr abgebrochen und jetzt will sie plötzlich wieder anfangen. Wer garantiert mir, dass sie nicht wieder plötzlich abbricht und ich dann Arbeit damit habe.
Den meisten AG ist es in so einem Fall egal, warum du die Ausbildung abgebrochen hast.
Wie die rechtliche Seite aussieht, weiss ich nicht. Aber ich glaube dass es nicht geht.
 
Nein das geht nicht.

Nur wenn ein Ausbildungsvertrag besteht, dann muss die Ausb. innerhalb von 5 jahren abgeschlossen sein.

Wie lange hast du denn pausiert?

Neue Schule - neuer Ausb.vertrag.

Schulaufsichtsbehörde - Verkürzung beantragen, je nachdem was die evtl. Genehmigen kannst du Verkürzen, dann mußt du noch ne Schule finden die dich aufnimmt und die der selben Meinung ist die Schaufsbeh., denn die BFS muss dich nicht aufnehmen und schon gar nicht verkürzen lassen.

Geh mal davon aus, je nachdem wie lange du raus bist und was du für Noten hattest, mehr wie ein/eineinhalb Jahre wirds nicht werden.
 

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