Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin. Unser Kurs hat vor kurzem ( 3wochen vor der Prüfung) erfahren das wir eine mündliche Zwischenprüfung ablegen müssen und dies von allen Lernbreichen des 1. Ausbildungsjahres (6 dicke Ordner, kla muss man das eh schon alles können). Meine Frage ist jetzt : Ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt den Auszubildenden Bescheid zu geben? Da 3 wochen eindeutig zuwenig Zeit ist um strukturiert zu lernen.