- Registriert
- 21.06.2012
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Guten Morgen,
ich habe oft den Eindruck, dass viele angehende Schüler Sorgen und Ängste mit sich herumtragen bzgl. der Einstellungsuntersuchung. Viele haben ja schon länger einen Vertrag und stolpern über Klauseln wie "Der Vertrag kommt nur zustande bei erfüllen der Zugangsvoraussetzungen ((Pol.Zeugnis, Gesundheitliche Eignung) .
Was denkt Ihr sind wirkliche K.O.-Kriterien, hier besonders das Thema Gesundheitliche Eignung? Gut apperArm ist schlecht. Aber was ist z.B. mit Augenfehlstellung? Dicke Narbe im Gesicht (kosmetisch nicht so schön?)o.ä?
Gruß
Hypo
ich habe oft den Eindruck, dass viele angehende Schüler Sorgen und Ängste mit sich herumtragen bzgl. der Einstellungsuntersuchung. Viele haben ja schon länger einen Vertrag und stolpern über Klauseln wie "Der Vertrag kommt nur zustande bei erfüllen der Zugangsvoraussetzungen ((Pol.Zeugnis, Gesundheitliche Eignung) .
Was denkt Ihr sind wirkliche K.O.-Kriterien, hier besonders das Thema Gesundheitliche Eignung? Gut apperArm ist schlecht. Aber was ist z.B. mit Augenfehlstellung? Dicke Narbe im Gesicht (kosmetisch nicht so schön?)o.ä?
Gruß
Hypo

Aber trotzdem denke ich, dass man diese Thematik gar nicht verallgemeinern kann. Man sieht es allein schon an den verschiedensten Vorgehensweisen der Untersuchungen bei den Betriebsärzten (wie du in dem anderen Faden nachlesen kannst) Sicher wird es bestimmte Auswahlkriterien geben, die jeder Betriebsarzt klar kennt. Doch ich kann mir gut vorstellen, dass vllt sogar eine Art Absprache mit der Krankenpflegeschule gehalten wird. 