Zeitzuschläge bei Überstunden? (AVR-Caritas)

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Winston Smith

Gast
Jemand arbeitet in einem Altenheim (Kirchlicher Träger, Bezahlung nach AVR Caritas) lt. Arbeitsvertrag 12 Wochenstunden. Er arbeitet aber real viel mehr und bekommt die Überstunden extra vergütet. Bekommt er für die Überstunden die gleichen Zuschläge wie für die Regelarbeitszeit, oder bekommt er in den Überstunden überhaupt keine Zuschläge? In der mir vorliegenden Lohnabrechnung scheint nur die Regelarbeitszeit mit Zeitzuschlägen bedacht worden zu sein, nicht aber die Überstunden. Ist das so rechtens?
 
Sieh mal in den AVR Caritas Anlage 6 nach, da behandelt § 3 die Abgeltung von Überstunden.
 
Hallo,

Zeitzuschläge (Sonntags, Nacht Feiertags), die einen Aufschlag auf den Stundenlohn vorsehen, müssen grundsätzlich in allen Tarifverträgen auf die tatsächlich geleisteten Stunden in diesen Zeiten gewährt werden, unabhängig, ob diese Stunden Regelarbeitszeit, Mehrarbeitszeit oder Überstunden heißen. Da diese Zuschläge in der Regel steuerfrei sind, geht es schon aus rechtlichen Gründen nicht anders.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

Zeitzuschläge (Sonntags, Nacht Feiertags), die einen Aufschlag auf den Stundenlohn vorsehen, müssen grundsätzlich in allen Tarifverträgen auf die tatsächlich geleisteten Stunden in diesen Zeiten gewährt werden, unabhängig, ob diese Stunden Regelarbeitszeit, Mehrarbeitszeit oder Überstunden heißen. Da diese Zuschläge in der Regel steuerfrei sind, geht es schon aus rechtlichen Gründen nicht anders.

Gruß

medsonet.1

Ich werde aus der AVR nicht schlau. Werden die Zeitzuschläge wirklich auch auf Überstunden gezahlt, die extra vergütet werden?
 

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