W
Winston Smith
Gast
Jemand arbeitet in einem Altenheim (Kirchlicher Träger, Bezahlung nach AVR Caritas) lt. Arbeitsvertrag 12 Wochenstunden. Er arbeitet aber real viel mehr und bekommt die Überstunden extra vergütet. Bekommt er für die Überstunden die gleichen Zuschläge wie für die Regelarbeitszeit, oder bekommt er in den Überstunden überhaupt keine Zuschläge? In der mir vorliegenden Lohnabrechnung scheint nur die Regelarbeitszeit mit Zeitzuschlägen bedacht worden zu sein, nicht aber die Überstunden. Ist das so rechtens?