Wochenende

Lina2903

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Azubi
Hallo liebe Schwestern :)
Ich habe ein kleines Problem mit meiner Chefin, sie versucht mich mit allen möglichen Mitteln zu sabotieren.
Ich arbeite als Altenpflegeazubi auf einer geschlossenen Geronto und bin mitten im Examen.
Sie hat mich 1 Jahr lang warten lassen bis ich endlich meinen Urlaub mit ihr planen konnte und auch das hat sie dann immer wieder verschoben. Jetzt hab ich meinen Urlaub geplant.
Und zwar so das ich am 18. und 19. August auf jeden Fall frei habe, ich habe ihr auch gesagt das das super wichtig ist und ich mir dort etwas gebucht habe.
Der 18. und 19. August sind ein Donnerstag und ein Freitag den Samstag und den Sonntag habe ich mein freies Wochenende! Ich wollte mir dort sogar noch sicherheitshalber extra Urlaub nehmen damit sie mir keinen Strich durch die Rechnung macht, das dürfte ich aber laut ihrer Aussage nicht.
Jetzt hat sie diese letzten Wochen die ich noch in diesem Betrieb arbeite ohne ein Wort an mich einfach meinen Wochenendrhythmus geändert so das ich
"SPÄT SPÄT SPÄT URLAUB URLAUB DIENST DIENST" habe. Jetzt ist meine Frage an euch ob sie das wirklich einfach so machen kann? Und was passiert mit meiner Buchung die ich bereits bezahlt habe? Muss ich das dann auch noch selber tragen?
Darauf angesprochen habe ich sie bereits aber sie vertröstet mich immer wieder oder ist nicht auffindbar...
 
Zuerst einmal: Spät auf Urlaub ist rechtens, ein Samstag als erster Arbeitstag ebenso.

Es klappt nunmal nicht immer mit den regelmäßigen freien Wochenenden, deshalb gibt es für ein Frei an einem bestimmten Wochenende keine Garantie, bevor der Dienstplan genehmigt ist. Hast Du Montag auch noch Urlaub? Damit würde sich ja praktisch von selbst erklären, dass Du den 20. & 21.8. frei haben möchtest.

Wende Dich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Falls es das bei Euch nicht geben sollte, wäre Mitarbeitervertretung, Personal- oder Betriebsrat ebenso zuständig.
Dann bittet Ihr gemeinsam um einen Gesprächstermin und handelt Dein freies Wochenende heraus. Alternativ könntest Du natürlich versuchen, mit jemandem das Wochenende zu tauschen, wenn dies möglich ist.
 
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Wenn es in dem Betrieb eine feste Wochenendplanung gibt, muss man sich darauf verlassen können. Eine Änderung dieses Rhythmus kann dann meines Erachtens nur in Abstimmung mit dem Mitarbeiter passieren. Ich würde mir da auch Hilfe beim Personalrat holem, wirklich gesprächsbereit scheint die Stationsleitung nicht zu sein!
 
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Der 18. und 19. August sind ein Donnerstag und ein Freitag den Samstag und den Sonntag habe ich mein freies Wochenende! Ich wollte mir dort sogar noch sicherheitshalber extra Urlaub nehmen damit sie mir keinen Strich durch die Rechnung macht, das dürfte ich aber laut ihrer Aussage nicht.
Für mich ist diese Aussage auch entscheidend, denn die Te wollte sich ja absichern, was man ihr untersagt hat.
 
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Wenn es in dem Betrieb eine feste Wochenendplanung gibt, muss man sich darauf verlassen können. Eine Änderung dieses Rhythmus kann dann meines Erachtens nur in Abstimmung mit dem Mitarbeiter passieren.

Dein Erachten in allen Ehren, aber mir ist kein Tarifvertrag bekannt, der dies vorschreibt. Ob es eine entsprechende hausinterne Vereinbarung gibt, kann die TE über die Mitarbeitervertretung herausfinden (wobei ich bezweifle, dass eine solche Richtlinie einen Wochenendtausch absolut untersagt). Insofern bleibt wohl nur zu verhandeln.
 
Geht dein Urlaub nach dem WE weiter?
 
Wenn mein freies Wochenende verplant wird, muss man mich fragen ob ich da Zeit und Lust habe.
Ich würde auch den Betriebsrat bzw. die MAV ins Boot holen.
 
Und da wundern sich die Einrichtungen, warum niemand bei ihnen arbeiten will…
 
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Wenn mein freies Wochenende verplant wird, muss man mich fragen ob ich da Zeit und Lust habe.
Und das hast Du schriftlich? Als verbindliche Dienstvereinbarung? Oder ist es eher ein ungeschriebenes Gesetz auf Deiner Station?
 
Hallo
Hat sie einen bereits bestehenden Dienstplan geändert? Wenn ja, dann darf sie das nicht ohne deine Zustimmung. Gibt es eine Vereinbarung in diesem Betrieb, der das frei vor bzw nach Urlaub regelt? Mach dich schlau. Hast du einen Zeugen für das Gespräch mit der Chefin ? Steht die Schule hinter den Azubis, dann hole sie mit ins Boot. Für alle Fälle, gibt es jemanden der mit dir Dienst tauscht, damit du frei bekommst?
Viel Glück Alesig
 
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Ich bin eine Arbeitnehmerin, die ihre Rechte kennt und der bewusst ist, dass der Arbeitgeber auch solche hat. Bei Behauptungen, die eine Rechtsgrundlage nahe legen ("man muss", "sie darf nicht"), verlange ich einen Beleg, gerade weil ich keine Chefin bin.

Dein Link passt nicht zur Sachlage: Hier wurde kein bereits genehmigter Dienstplan verändert, sondern der Dienstplan für August Ende Juli (möglicherweise auch schon früher im Monat) veröffentlicht.
 
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Dein Link passt nicht zur Sachlage: Hier wurde kein bereits genehmigter Dienstplan verändert, sondern der Dienstplan für August Ende Juli (möglicherweise auch schon früher im Monat) veröffentlicht.

Ist es nicht so, dass der Dienstplan 6 Wochen vor Monatsanfang stehen muss?
Damit wäre die SL hier ja schon im Unrecht....
Sie scheint den Dienstplan entweder nicht rechtzeitig freigegeben zu haben oder kurzfristig geändert zu haben....

Wo bleibt eigentlich die Menschlichkeit in diesem Beruf ???
Schikanen scheinen immer mehr an der Tagesordnung zu sei .... was bin ich froh, dem den Rücken gekehrt zu haben.... Und dann wundern sich die Häuser wirklich noch über den Mangel an Bewerbern...... Wo leben die eigentlich ?
 
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Ist es nicht so, dass der Dienstplan 6 Wochen vor Monatsanfang stehen muss?
Nein, dem ist nicht so, es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine hausinterne Vereinbarung regeln dies. Der Gesetzgeber verlangt lediglich, dass man vier Tage im Voraus erfährt, wann man arbeiten muss: http://www.tobiasmichel.schichtplanfibel.de/auk ankuendigfrist schichtplan 09-2008.pdf

Abgesehen davon wissen wir ja nicht, wann der Dienstplan veröffentlicht wurde. Das muss nicht mit dem Datum des ersten Eintrags übereinstimmen.
 
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Im Rahmen der Mitarbeiterzufriedenheit muss man aber doch von jedem Recht Gebrauch machen...
In Ausnahmefällen sehe ich das ja vollkommen ein, und mit einer vernünftigen Begründung sind die meisten doch auch bereit zu arbeiten. Aber wenn es scheinbar aus reiner Willkür geschieht, dass freie Wochenenden gestrichen werden, kommt doch sehr schnell Mißmut auf.
 
Im Rahmen der Mitarbeiterzufriedenheit muss man aber doch von jedem Recht Gebrauch machen...
Das einzige Recht, das ich hier erkennen kann, ist die Hilfe durch die Mitarbeitervertretung. Hier wurde kein freies Wochenende gestrichen, sondern der Rhythmus geändert; die TE hat freie Wochenenden, nur nicht da, wo sie sie gern hätte.

Was mir als Arbeitnehmer (oder Azubi) gefällt und was rechtlich gestattet ist, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
 
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In dem zitierten Satz fehlt ein " nicht" , also: im Rahmen der Mitarbeiterzufriedenheit muss man ja nicht von jedem Recht Gebrauch machen ( als AG)...

Liebe Claudia,
Ich finde deine loyale, gelassene Art wirklich gut.
Ich wünschte mir manchmal auch so eine Haltung, entweder hätte ich dann oft bessere, unemotionalere Agumente gehabt oder ich könnte von mir so empfundenes "Unrecht" besser akzeptieren können.
So hab ich leider die Reissleine ziehen müssen und gekündigt.
 
Die TE scheint schon seit ca. einem Jahr auf dieser Station zu sein....und da ist es ok, wenn ein.... seit einem Jahr.... bestehender Rhythmus einfach und ohne Absprache geändert wird? Planungssicherheit für den AN? Wird überbewertet....

Spät auf Urlaub ist zwar möglich, aber sicher nicht förderlich für die Personalbindung/-motivation...scheint der SL eh schnuppe zu sein.

Es war ihr eigentlich freies Wochenende, welches ihr kommentarlos geändert wurde (obwohl im direkten Anschluss an U). Sie hat doch alles richtig gemacht...hat sogar gefragt, ob sie U eintragen soll/darf...nun ist die SL nicht mehr ansprechbar...also ehrlich...rechtens hin oder her...so verfährt man nicht mit Kollegen.
Wenn für eigentlich selbstverständliche Dinge, wie gutes Benehmen oder Fairness stets und ständig verbindliche Dienstvereinbarungen nötig sind...stimmt in meinen Augen etwas nicht. Ob die SL wohl auch so mit ihrer PDL verfahren würde?

Das sich die gesetzlichen Grundlagen (bzw. die „Schlupflöcher) vornehmlich an den Bedürfnissen der Arbeitgeber orientieren zeigt sich hier einmal mehr. Als AN, noch dazu „kleiner“ Azubi sitzt man in so einer Situation ------ schon wieder ---- am kürzeren Hebel.

Die erwähnten 4 Tage (übrigens ohne Samstag oder Sonntag) gelten nur für Teilzeitkräfte in deren AV ausdrücklich „Arbeit auf Abruf“ vereinbart ist.....eigentlich...aber auch wie alle anderen Zeitangaben nur Empfehlungen

Der "gewöhnliche" Schichtplan ist wohl eher hier wiederzufinden
Die Schichtpläne werden zunächst spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag des jeweiligen Schichtplanturnus (vierwöchiger Planungszeitraum) …. offen ausgehängt. Zeitgleich.... der MAV als Kopie....Erhebt die MAV nicht bis vier Wochen vor dem Beginn eines Schichtplanturnus gegen einen Bereichsplan Einwendungen, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Die darin festgeschriebenen Arbeitszeiten werden.....für alle verbindlich....
VG lusche
 
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Wie immer mal wieder sind gefühlte Ungerechtigkeiten nicht per se auch Zuwiderhandlungen gg. bestehende Gesetze.
Leider ist es oftmals so, dass mdl. Absprachen/Versprechungen nicht gehalten werden. Im besten Falle passiert einem das einmal, und dann handelt man entsprechend. Auch AN haben Rechte, warum werden sie so wenig genutzt?
Nicht nur in der Pflege, auch in vielen anderen Betrieben gibt es entsprechende Vorgesetze, die einem das Leben schwer machen. Aber keiner der Chefs kann gg. bestehendes Recht handeln, wenn der entsprechende AN es nicht zulässt.
Und jedem AN steht es frei sein Recht durchzusetzen.
 

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