Erst einmal vorneweg, hier wird vom BEM geschrieben, es ist jedoch die normale Wiedereingliederung nach Krankheit gemeint. Das sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist was vollkommen anderes. Der Arbeitgeber ist bei allen Mitarbeitern die in 12 Monaten mehr als 6 Wochen krank sind (zusammenhängen oder immer wieder kurz) nach §84 SGB IX verpflichtet ein BEM anzubieten um, Zitat: "um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.".
Ihr redet hier von der Wiedereingliederung, in der es darum geht zu gucken in wieweit ich mit den Belastungen des Arbeitsalltags nach langer Erkrankung wieder klar komme. Die Wiedereingliederung kann der Arbeitgeber ablehnen, ein BEM nicht.
Bei der Wiedereingliederung geht es also nicht darum, möglichst schonend durch den Arbetsalltag zu kommen, sondern normal mitzuarbeiten und sich zu testen. Der Vorteil ist, man kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen, da man ja zu dieser Zeit weiterhin im Krankenstand ist. Das ist auch eines der wenigen Dinge die der AG beachten muss. Natürlich kann er zwei 3-jährig Examinierte (wovon eine in der Wiedereingliederung ist) plus ein Schüler planen. Selbst wenn die Wiedereingliederung sofort abgebrochen wird, wäre eine rechtliche Mindestbesetzung gewährleistet, egal wie sinnvoll und/oder (grob) fahrlässig das Ganze ist.
Wenn wir mal von der Pflege weg gehen und in den Verwaltungsbereich gucken, da muss nicht einmal eine zweite Person mit an dem Arbeitsplatz sein. Wenn ein Mitarbeiter in der Verwaltung eine Wiedereingliederung abbricht passiert ja auch erstmal nichts, außer dass die Arbeit liegen bleibt.
Natürlich macht eine Wiedereingliederung im Früh- oder Spätdienst unter der Woche mehr Sinn als am Wochenende. Wie hier schon richtig geschrieben wurde ist der Samstag ein Werktag und somit nicht ausgenommen wenn im Wiedereingliederungsplan was von Werktagen steht. In der Regel gibt es für Samstage ja auch keine gesonderten finanziellen Zuschläge, so das auch dieses Argument wegfällt.
Ich wollte das nur mal anmerken, dass es nicht zu Verwirrungen kommt, wenn mal jemand zum BEM eingeladen wird, obwohl er normal im Dienst ist.
Ein wichtigen Hinweis zum BEM will ich aber noch loswerden. Zum einen MUSS das BEM freiwillig sein und Ihr solltet Euch, wenn Ihr vom AG zu einem BEM eingeladen werdet, unbedingt versichern, ob es in Eurerm Betrieb auch eine gültige Betriebs- / Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und BR/PR/MAV zum BEM gibt. Gibt es diese nicht, so rate ich Euch dringend das BEM mit der Begründung der fehlenden Vereinbarung abzulehnen! In diesem Fall seid Ihr im Fall des Ultimo Ratio, nämlich das der AG krankheitsbedingt kündigen will, auf der sicheren Seite. Ein ordnungsgemäßes BEM ist in diesem Fall Voraussetzung. Ein BEM kann aber nicht ohne Betriebs- oder Dienstvereinbarung durchgeführt werden.
Gibt es eine entsprechende Vereinbarung, solltet Ihr ein BEM annehmen, da der Schuss sonst nach hinten losgehen kann und Ihr vor einem Arbeitsgericht hinten runterfallen könntet, das der AG seine gesetzliche Pflicht erfüllt hat.