BEM auch am Wochenende?

Tiffy1970

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Krankenschwester
Hallo,ich habe mich eben zum Thema Wiedereingliedrung hier belesen,konnte aber nirgends erkennen,ob das auch am Wochenende gilt.Ich bin seit 7 Wochen krank,würde aber in absehbarer Zeit gerne mit 4h/Tag wieder eingliedern.Da ich in dieser Zeit krank geschrieben bin stellt sich mir dir Frage,ob ich auch am Wochenende arbeiten muß,da dort i.d.R.deutlich weniger Personal da ist,also mehr Arbeit anliegt.Danke für eine Info.
 
Du wirst doch während der Wiedereingliederung doch eh zusätzlich geplant, mit 4 Stunden machst du doch keine volle Schicht. Erhälst du Krankengeld oder bist du in der Lohnfortzahlung. Wenn du Krankengeld bekommst, sind da keine Zuschläge für besondere Dienste enthalten, dann würde ich auch nur von Mo-Fr. arbeiten wollen.
 
Theoretisch schon,aber praktisch?Gibt es eine rechtliche Grundlage ,während dieser Zeit nur von Mo - Fr zu arbeiten?
 
Moin Tiffy1970

Habe das gerade hinter mir, mit der Wiedereingliederung. Wird doch ein Formular , Vertrag - bei mir mit dem Hausarzt -ausgefüllt. Da steht dann so etwas wie WE oder Nachtdienst drin.Wenn da drin steht nur an Werktagen gibt es da auch keine Diskussion. Dort werden auch Einschränkungen beim z.B. heben und tragen notiert. Arbeitgeber , Arbeitnehmer und Arzt unterschreiben - oder auch nicht. Ich habe übrigens mit 2 Stunden angefangen !

Ach ja, man ist übrigens auch weiter krankgeschrieben! Das sollte allen Beteiligten klar sein.
 
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Ein Samstag ist ein Werktag.
 
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Ein Samstag ist ein Werktag.
Ja das ist so, dennoch kann ich gut verstehen, dass man seine Wiedereingliederung nicht unbedingt an den Tagen machen möchte, wo sowieso schon nur eine reduzierte Besetzung ist. Man erhält meist nur Krankengeld in der BEM und keine Zuschläge für die Dienste zu ungünstigen Zeiten. Man ist krankgeschrieben! Ich fände es mehr als fragwürdig den Kollegen in der Wiedereingleiderung ohne entsprechende Entlohnung (ich meine hier die ohnehin schon geringen Zuschläge) arbeiten zu lassen.

Ich habe in meinem ganzen Arbeitsleben noch nie jemand am Wochenende in der Wiedereingliederung arbeiten sehen und fände das auch nicht in Ordnung.
 
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Da habe ich schon Verständnis für. Ich habe das nur aufgrund der Aussage von Dirk Jahnke geschrieben, der meinte, dass man das Problem mit dem Wochenende löst, indem man das in der Wiedereingliederung mit Ausschluß von Werktagen in Griff bekommen will.

Das gilt dann explizit nur für den Sonntag.
 
Erst einmal vorneweg, hier wird vom BEM geschrieben, es ist jedoch die normale Wiedereingliederung nach Krankheit gemeint. Das sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist was vollkommen anderes. Der Arbeitgeber ist bei allen Mitarbeitern die in 12 Monaten mehr als 6 Wochen krank sind (zusammenhängen oder immer wieder kurz) nach §84 SGB IX verpflichtet ein BEM anzubieten um, Zitat: "um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.".

Ihr redet hier von der Wiedereingliederung, in der es darum geht zu gucken in wieweit ich mit den Belastungen des Arbeitsalltags nach langer Erkrankung wieder klar komme. Die Wiedereingliederung kann der Arbeitgeber ablehnen, ein BEM nicht.
Bei der Wiedereingliederung geht es also nicht darum, möglichst schonend durch den Arbetsalltag zu kommen, sondern normal mitzuarbeiten und sich zu testen. Der Vorteil ist, man kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen, da man ja zu dieser Zeit weiterhin im Krankenstand ist. Das ist auch eines der wenigen Dinge die der AG beachten muss. Natürlich kann er zwei 3-jährig Examinierte (wovon eine in der Wiedereingliederung ist) plus ein Schüler planen. Selbst wenn die Wiedereingliederung sofort abgebrochen wird, wäre eine rechtliche Mindestbesetzung gewährleistet, egal wie sinnvoll und/oder (grob) fahrlässig das Ganze ist.
Wenn wir mal von der Pflege weg gehen und in den Verwaltungsbereich gucken, da muss nicht einmal eine zweite Person mit an dem Arbeitsplatz sein. Wenn ein Mitarbeiter in der Verwaltung eine Wiedereingliederung abbricht passiert ja auch erstmal nichts, außer dass die Arbeit liegen bleibt.
Natürlich macht eine Wiedereingliederung im Früh- oder Spätdienst unter der Woche mehr Sinn als am Wochenende. Wie hier schon richtig geschrieben wurde ist der Samstag ein Werktag und somit nicht ausgenommen wenn im Wiedereingliederungsplan was von Werktagen steht. In der Regel gibt es für Samstage ja auch keine gesonderten finanziellen Zuschläge, so das auch dieses Argument wegfällt.

Ich wollte das nur mal anmerken, dass es nicht zu Verwirrungen kommt, wenn mal jemand zum BEM eingeladen wird, obwohl er normal im Dienst ist.
Ein wichtigen Hinweis zum BEM will ich aber noch loswerden. Zum einen MUSS das BEM freiwillig sein und Ihr solltet Euch, wenn Ihr vom AG zu einem BEM eingeladen werdet, unbedingt versichern, ob es in Eurerm Betrieb auch eine gültige Betriebs- / Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und BR/PR/MAV zum BEM gibt. Gibt es diese nicht, so rate ich Euch dringend das BEM mit der Begründung der fehlenden Vereinbarung abzulehnen! In diesem Fall seid Ihr im Fall des Ultimo Ratio, nämlich das der AG krankheitsbedingt kündigen will, auf der sicheren Seite. Ein ordnungsgemäßes BEM ist in diesem Fall Voraussetzung. Ein BEM kann aber nicht ohne Betriebs- oder Dienstvereinbarung durchgeführt werden.
Gibt es eine entsprechende Vereinbarung, solltet Ihr ein BEM annehmen, da der Schuss sonst nach hinten losgehen kann und Ihr vor einem Arbeitsgericht hinten runterfallen könntet, das der AG seine gesetzliche Pflicht erfüllt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Ich hatte mich wohl blöd ausgedrückt.In meinem Fall handelt es sich um BEM nach § 84,welches bei uns seit 2007 besteht.Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor wurde mir schriftlich mitgeteilt.
 
Eine Wiedereingliederung am Wochenende macht so viel oder wenig Sinn, wie IN der Woche.

Du musst ja keine reduzierte Belastung haben, deine Wiedereingliederung hat eine reduzierte (halbierte?) Stundenzahl, die du pro Tag arbeitest. Das ist der Test.
 
Hallo,ich muss noch mal was fragen bezüglich BEM. Ich bin seit dem 12.12.im BEM. Während dieser Zeit bin ich krank geschrieben und habe auch sofort diese Eingliederungspapiere beim AG und der Krankenkasse abgegeben. Jetzt erfahr ich,ich hätte eine separate AU mit abgeben müssen,die hab ich aber nicht vom Arzt bekommen, dachte die anderen Papiere beinhalten das. Erstellt der Arzt das rückwirkend,ist ja eigentlich sein Verschulden ? Und entstehen mir bei meinem AG dadurch irgendwelche Nachteile, mal abgesehen davon,dass ich jetzt bei der Krankenkasse hinter meinem Geld her renne? Danke.
 
Deine erste Anlaufstelle wäre doch jetzt der Arzt. Konfrontiere ihn damit das er das eigentlich hätte wissen müssen.
 

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