Wo steht das mit den 10% Sollanleitungsstunden in der praktischen Ausbildung?

Justine

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Ruhrpott
Beruf
Stationsleitung, PDL für ambulante Dienste, Praxisanleitung
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Bachelor bestanden!
Funktion
Schulassistentin in einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wohl zu heiß, jetzt finde ich noch nichtmal die Stelle, an der steht, dass wir 10% der praktischen Ausbildungszeit als Anleitung nachweisen müssen, hilft mir schnell jemand? Habe gerade die Ausbildungsrichtlinien und das Gesetz angeschaut, hab ichs übersehen??

Hitzige Grüße Justine
(der jetzt schon viiiiiel zu heiß für heute ist :-) )
 
Was hat denn deine Ausbildungsstätte im Ausbildungsvertrag zu stehen?

Wo liegt dein Problem genau? Musst du außerhalb deines Bereiches zusätzliche Stunden geben? Schafft ihr die Stunden nicht, weil zuwenig Freistellung durch den AG?

Elisabeth
 
Die Ausbildungsstätte macht den Pflegedirektoren der an der Schule angeschlossenen Krankenhäuser Druck, weil ja die Übergangsfrist seit Beginn 2009 abgelaufen ist und es nun sein kann, dass Überprüfungen ergeben, dass die Arbeitgeber es nicht geschafft haben, 10% der praktischen Ausbildungszeit nachzuweisen, bzw. abzuleisten. ich habe das auch wo gelesen, nicht im Vertag der Bildungseinrichtung, sondern im Gesetz oder den Ausbildungsrichtlinien NRW meine ich.... ich finde es nur grad nicht.
Mir ist klar, dass die hauptverantwortung dafür seitens der bildungseinrichtung liegt, aber möchte auch den Azubis diese Zeit gewähren bei uns im Haus. Wir arbeiten grad an Anleitungsbausteinen, die evtl. die Dokumentation erleichtern könnten, so meine Idee.

es ging mir nur grad nochmal grundsätzlich um die "Order" seitens des Gesetzes über den Nachweis dieser Stunden...
Grüße
Justine
 
Mit wieviel Stunden stellt der AG dich für die Anleitungen frei. Das limitiert alles- auch dein Engagement.

Elisabeth
 
Elisabeth, ich bin komplett freigestellt!

Es geht mir auch nciht um meine Funktion an sich oder die Zeit, die ich mit den Azubis verbringe mit Anleitungen, sondern um die gesetzliche Vorgabe, wo steht das?

Ich rechne die Stunden Ist gegen Soll (was uns jeweils von der bildungseinrichtung vorgegeben wird, je nach Länge des Einsatzes)

Es ist eine von den Geschehnissen hier unabhängige Frage, die ich gern beantwortet hätte...

Irgendwoher kam doch mit dem neuen Gesetz die order, dass 10% praktische Ausbildung als Anleitung nachzuweisen sind.

Bärbel
 
http://www.dkgev.de/pdf/1137.pdf Seite 4... ist aber nur eine Empfehlung und kann jederzeit von der Ausbildungseinrichtung als soche auch abgelehnt werden. Stichwort: Kosten, Personalmangel

Elisabeth
 
Danke,

ich hatte das Posotionspapier zwar gelesen, aber nirgendwo abgeheftet oder gespeichert...

Justine
 
Gern geschehen... hattest mich neugierig gemacht. Ich war davon ausgegangen, dass dies eher nicht angedacht ist und man sich deshalb in allen offiziellen Papieren sehr diffus zur Anzahl äußert.
Gemäß der Tatsache: Pflegekenntnise sind angeboren und werden sozusagen mit der Muttermilch aufgenommen. Der Rest läßt sich über Checklisten und Drehbuchstandards richten.

Viel Glück beim Durchsetzen der DKG- Empfehlung.

Elisabeth
 
Interessantes Thema.

Also ich glaube, die DKG-Empfehlung ist und bleibt nur eine Empfehlung. Der Umfang der Praxisanleitung kann von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. In NRW gibt es anscheinend sowas.

Und auch in Niedersachsen (unter dem Punkt 2.2 steht das mit den 10%):


Dieses Jahr gabs anscheinend bei den Budgetverhandlungen sogar einen Entscheid über die Finanzierung:



Ob es noch in anderen Bundesländern solche Festlegungen gibt, weiß ich nicht. Bei mir in Bayern gibts sowas anscheinend nicht. Darum läuft auch so gut wie nichts in richtung Praxisanleitung.

 
Danke Elisabeth,
ich versuche viel dafür zu tun, mir ist es weniger wichtig die Rechtslage zu erfüllen (ok. ganz so stimmt das nicht, ist Vorraussetzung für Reibungslosen Ausbildungsverlauf irgendwie, ne? ) als den Azubis das zu geben, was ihnen definitiv zusteht, ich sehe in diesem nachweis eine große Chance, den Azubis qualifizierte Ausbildung zu gönnen. Was in den Pflegebereichen sonst so passiert, ist heutzutage ja eher ein Funktionieren der Azubis, sie kriegen son etlichen Pflegekräften Aufträge, die sie einfach abarbeiten sollen in der Schicht. Wo bleibt da Ausbildung von Handlungskompetenz? So wird das nie was und die Pflegekräfte werden sich immer wieder mehr beschweren, was sie für Frischlinge auf die Stationen gebracht kriegen..... denen müssen sie das Leben in der Pflege dann erst mal beibhringen, Entscheidungen treffen, selbständig handeln können, Gespräche führen zu können.... was nützen da Handlings wie Katheter legen und eine Spritze setzen zu können? Das macht die gute Pflegekraft nu echt nicht aus, so meine Meinung....
Mit diesesn 10% haben wir die Möglichkeit, gezielte Anleitung nachzuweisen, die bezieht sich dann nämlich nicht mehr nur auf Handlings, wir machen Lernaufgaben, von denen ich super begeisert bin, wir machen Übungen in Gesprächsführung, aben so wie es uns das neue Gesetz ermöglicht...
Am Mittwoch werde ich in der Bereichsleitungskonferenz meine Anleitungsstandards präsentieren, das wird eine Hilfestellung zur Dokumentation sein können. mal sehen, wie es wird
Nochmals danke für das Positionspapier,
Justine
 

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