Wird man als Fachkrankenpfleger in E9 im TVöD eingruppiert?

frittenbude93

Newbie
Registriert
29.07.2012
Beiträge
10
z.b als fachkrankenschwester psychiatrie
und wie sind die Chancen das die Weiterbildung vom Träger finanziert wird?
 
Wenn Du im jeweiligen Bereich arbeitest, kletterst Du mit der passenden zweijährigen Fachweiterbildung im TVÖD-K auf EG 9a.

Ob Dein AG die Weiterbildung finanziert, musst Du ihn selbst fragen. Plätze und Budget sind begrenzt; ich kenne jahrelange Wartelisten für Weiterbildungen.
 
und wie ist die Vergütung wenn man als Altenpfleger in der Psychiatrie anfängt? Oder ist dies überhaupt möglich? Habe es nur in einer Stellenausschreibung gesehen das man einer der 3 Ausbildung braucht(GuK,Ap,Fachkrankenpfleger)
 
Wenn das in der Stellenausschreibung so steht, wird es wohl stimmen. ;-)
Eingruppierung würde ich E7a vermuten, im Zeifel fragen!
 
In der Gerontopsychiatrie sind Altenpfleger sicher nicht fehl am Platz. Das Gehalt dürfte dem der Krankenpfleger gleichgestellt sein. Also EG 7a oder 8a, ohne Fachweiterbildung.
 
In der Gerontopsychiatrie sind Altenpfleger sicher nicht fehl am Platz. Das Gehalt dürfte dem der Krankenpfleger gleichgestellt sein. Also EG 7a oder 8a, ohne Fachweiterbildung.

Wieso sollte in der Gerontopsychiatrie in die EG 8a eingruppiert werden? Ohne den Text des BAT vor mir zu haben, würde ich glatt behaupten, dass sich da nichts findet um die 8a zu rechtfertigen.
 
Wenn ich davon ausgehe, dass es sich um ein "Intensivstation" handelt... warum sollte da ein AP schlechter gestellt sein als ein GuK.

Ich finde es viel spannender, ob die Fachweiterbildung in einer peripheren Station tatsächlich die 8a überspringen kann? Hier ist ja die Entgeltgruppe 7a die Grundlage.

Elisabeth
 
Wenn ich davon ausgehe, dass es sich um ein "Intensivstation" handelt... warum sollte da ein AP schlechter gestellt sein als ein GuK.

Ich finde es viel spannender, ob die Fachweiterbildung in einer peripheren Station tatsächlich die 8a überspringen kann? Hier ist ja die Entgeltgruppe 7a die Grundlage.

Elisabeth

Auf Intensiv erhältst Du mit Fachweiterbildung die EG 9a ohne FB die EG 8a.
Auf einer peripheren Stations erhältst Du als 3 jährig examinierte Kraft (egal ob Kranken- oder Altenpflegeausbildung) (wenn nicht in Leitungsposition) immer die EG 7a. Da kommt man nicht drüber raus, egal welche Fachweiterbildung man hat.
 
Und was ist mit dem Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, oder für Tumorkranke? Die arbeiten doch in der Regel auch auf Normalstation. Meines Wissens werden die höher gestuft.
 
@Jörg- das würde bedeuten, dass nachweisbares Fachwissen sich außerhalb der Anästhesie- und Intensivbereiche nicht rechnet. Ist auch wieder was, wo verdi versagt.

Elisabeth
 
@Jörg- das würde bedeuten, dass nachweisbares Fachwissen sich außerhalb der Anästhesie- und Intensivbereiche nicht rechnet. Ist auch wieder was, wo verdi versagt.

Elisabeth

Deine ver.di-Komplexe sind schon ganz schön ausgeprägt. Aber, ehe Du Dich total lächerlich machst, das ist kein Versagen von ver.di, sondern war schon zu Zeiten des BAT, also der guten alten ÖTV so.
Und nochmal was. Wenn ein TV entsprechend angepasst werden soll braucht es Kampfkraft. Leider ist diese mit der Pflege nicht schaffen. Die meckern lieber, oder hetzen gegen die blöde Gewerkschaft. Das ist ja viel einfacher als den A... zu bewegen und gemeinsam was erreichen zu wollen.

Andererseits, liebe Elisabeth, wenn es Deinem Seelenheil gut tut, ver.di als Versagerin für alles mögliche (auch für Dinge für die sie nichts kann) hinzustellen, auch gut. Vieleicht ist ver.di ja auch an der Eurokrise, dem Afganistan-Konflikt, dem Sturz von Florian Hambüchen bei Olympia, dem schleichenden Untergang von Opel, der Schleckerpleite, dem 11. Speptember und am 2. Weltkrieg schuld und hat da versagt.
Vieleicht hat, auch das ist ja immer wieder eines Deiner Lieblingsargumente, ver.di einfach nur pychischen Problem und eine schwere Kindheit gehabt und kommt deswegen im Leben nicht klar.
 
Wieso sollte in der Gerontopsychiatrie in die EG 8a eingruppiert werden? Ohne den Text des BAT vor mir zu haben, würde ich glatt behaupten, dass sich da nichts findet um die 8a zu rechtfertigen.
Wenn ich in einer Psychiatrischen Einrichtung arbeite und die FWB Psychiatrie habe werde ich in 9a eingruppiert, warum soll das dann in der Geronto eigentlich nicht so sein?
 
Wenn ich in einer Psychiatrischen Einrichtung arbeite und die FWB Psychiatrie habe werde ich in 9a eingruppiert, warum soll das dann in der Geronto eigentlich nicht so sein?

Eben, EG 9a, aber nicht EG 8a.
 
@Jörg- verdi piept mich im Moment aus einem ganz anderen Grund an. Gehört aber nicht in diesen Thread.

Und um über den letzten Abschluss das letzte Wort zu verlieren... es wird schon seine Gründe gehabt haben, dass einige Gewerkschafter sich als Gewerkschafter verstehehen und ihre Zustimmung verweigert haben. Waren halt nur zu wenige. Und das lag da net an der Mitgliederzahl sondern wohl eher an den Interessenkonflikten der Gewerkschaftsbosse.

Und nun zum Thema. An dem aktuellen Tarif lässt sich ja nix ändern... es sei denn, man strebt eine Klage an.

Elisabeth
 
Na ja, aber das war doch die Frage ob er/sie/es in die 9 kommt...
Ob die Psych ingesamt in der 8 eingruppiert - keine Ahnung
 
Und was ist mit dem Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, oder für Tumorkranke? Die arbeiten doch in der Regel auch auf Normalstation. Meines Wissens werden die höher gestuft.

Ich muss mich selbst korrigieren, was die Fachkraft für Tumorkranke angeht. Die muss wohl nicht höhergestuft werden; ich kenne Häuser, die das tun. Welche EG ist mir allerdings nicht bekannt - kann man die EG 8a überspringen und von der 7a gleich in die 9a kommen? Müsste in der Psychiatrie ja der Fall sein.
 
Ich muss mich selbst korrigieren, was die Fachkraft für Tumorkranke angeht. Die muss wohl nicht höhergestuft werden; ich kenne Häuser, die das tun. Welche EG ist mir allerdings nicht bekannt - kann man die EG 8a überspringen und von der 7a gleich in die 9a kommen? Müsste in der Psychiatrie ja der Fall sein.

Da der TVöD keine EG-Steigerungen kennt, kann man auch die EG 8a nicht überspringen. Wenn ich in der EG 7a bin und eine Fachweiterbildung mache, komme ich ggf. direkt in die EG 9a. Wie genau das in den einzelnen Bereichen aussieht, kann ich jedoch nicht sagen, da ich hier keinen BAT rumliegen habe.
Was die Eingruppierung im öffentlichen Dienst z.Z. so schwer macht (wobei es in der Pflege noch recht einfach ist) ist die Tatsache, dass ich erst die Eingruppierung nach BAT machen muss und dann gucken muss, welche EG dies im TVöD ist. Hinzu kommt, dass viele neue Berufe und Berufszweige im BAT einfach noch nicht drin sind. Man wird im BAT kaum einen Wundmanager oder Diabetesberater finden, ebenso bin ich mir da bei Fachkräften für Onkologie oder Psychiatrie sicher. Das gab es damals in den 60er Jahren einfach nicht und genau aus dieser Zeit stammt aber die Eingruppierungstabelle. Genau diese Tatsache macht es den AG so leicht und den Betriebs- und Personalräten so schwer die korrekte Eingruppierung zu bestimmen. Da wird viel gemauschelt und getrickst. Genau das ist auch der Grund, warum die AG sich bislang weigern, die Eingruppierungsmerkmale neu zu erstellen und endlich in den TVöD aufzunehmen.
 
Gegen was soll denn jemand klagen? Wo verstößt denn der Tarifabschluss gegen geltendes Recht?
Wie war das nochmal mit dem Gleichstellungsgesetz und der Staffelung nach Alter? Und wie verhält es sich mit dem Teilzeitgesetz und den Mehrarbeitsstunden?

Was sagt verdi selbst zum Verhältnis zu Gesetzen....
Verhältnis
Gesetz (+ Verordnung) – Tarifvertrag
Tarifvertragliche Normen dürfen von gesetzlichen Regelungen abweichen, wenn sie für die Beschäftigten günstiger sind (sog.
Günstigkeitsprinzip gem. § 4 Abs. 3 TVG).
Ungünstiger dürfen sie nur sein, wen das Gesetz eine Verschlechterung ausdrücklich zulässt (z.B. § 622 Abs. 3 BGB: Durch Tarifvertrag ist eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich). Diese Ausnahmen haben aber wenig praktische Bedeutung.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...hcYANlDH1XEP8BBIA&sig2=8oiRQLUB6p2g9VD6_s8TkA
Fragt sich, wer hier was unter dem Aspekt günstiger beurteilt.

Elisabeth
 
Was haben denn Mehrarbeitsstunden mit der Eingruppierung nach einer Fachweiterbildung zu tun?
 

Ähnliche Themen