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Eine solche Verordnung (bestimmte Operationen oder Behandlungen dürfen nur von bestimmten Anbietern durchgeführt werden) muss eingehalten werden und wird es auch.
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1.5.4
Es müssen bei einer halbjährlichen Betrachtung im Durchschnitt aller
Schichten examinierte Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeri
nnen oder
Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger mit mindestens dem fol
genden
Verhältnis zur Verfügung gestellt werden:
a)
ab 1. Juli 2018 eine Pflegekraft je 2,5 Patientinnen oder Patienten,
b)
ab 1. Januar
2019 eine
Pflegkraft je
2,25 Patientinnen oder
Patienten,
c)
ab 1. Juli 2019 eine Pflegekraft je 2,0 Patientinnen oder Patienten
Du hast vergessen einzufügen, dass das (ab 1.7.18!) "nur" auf ITS gilt.
Wenn ich nun den Kontrollzeitraum (nach 6 Monaten) addiere, dann gibt es die ersten (!) Ergebnisse im Januar 2019.
Dennoch, Danke für den link - ein Schimmer am Horizont.
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