Wieviele Arbeitszeugnisse darf der Arbeitgeber verlangen?

rinchen78

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hallo:-)

ich wollt mal fragen, wieviele zeugnisse der Ag verlangen darf...
ich hab mal gehört, er darf nur die letzten 2 verlangen..stimmt das?

lg.
 
Ich würde alle Arbeitszeugnisse in Kopie beilegen.

lg
Narde
 
das will ich ja grad nicht...
deshalb meine frage: wieviele darf er verlangen?:anmachen:
 
Meines Wissens gibt es dafür keine Regel. Aber die Arbeitszeugnisse belegen den Lebenslauf. Von daher kann ich mir vorstellen, dass ein AG alle sehen möchte.
Wenn Du alte Arbeitszeugnisse hast, in denen Du schlechter bewertet wurdest und die aktuellen gut sind, ist es doch kein Problem auch ältere mit beizulegen. Es zeigt ja, dass Du Dich verbessert hast.
 
ich kenne auch keine Regel die besagt wie viele Arbeitszeugnisse du beilegen darfst ???
ich würde auch sagen wenn die alten etwas schlechter sind und die neusten besser dann hast du noch nichts zu befürchten das würde mir auch zeigen das du dich verbessert hast.

obwohl ich sagen muss das manche AG die Zeugnisse nicht wirklich nach Arbeitsleistung schreiben sondern nur nach der Nase !:-(( deshalb lesen sich viele AG diese Zeugnisse gar nicht mehr so wirklich durch !

LG !Moni
 
Hallo,

grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen deiner Berwerbung alle Unterlagen verlangen, die deinen bisherigen beruflichen Lebenslauf belegen.

Wenn du ein gewisses Zeugnis aus gewissen Gründen nicht vorlegen möchtest, dann würde ich dies erst mal "vergessen", bei meiner Bewerbung beizulegen:
- wenn du Glück hast, fällt es garnicht auf, bzw. ist für dieses Unternehmen nicht wichtig
- wenn es auffällt und du danach gefragt wirst, kannst du immer noch die "Ausrede" versuchen, du hättest dort nie ein Zeugnis erhalten
- wenn du allerdings auf einen "erfahrenen und professionellen" Personalleiter triffst, hast du wahrscheinlich sowieso verloren, egal, ob das Zeugnis vorgelegen hat oder nicht

Gruß

medsonet.1
 
Als Personalerin verlange ich immer alle Zeugnisse, schon alleine um zu überprüfen, ob Sie mit dem Lebenslauf übereinstimmen.

Selbst wenn es eine Beschränkung gäbe (was mir auch nicht bekannt ist) und du sagst: "Ich brauche nur die letzten zwei Zeugnisse vorlegen!", dann kann dein AG immer noch sagen: "Ich mus Sie aber auch nicht einstellen."

Von daher gesehen, würde ich immer alle Zeugnisse mit reinlegen. Und wenn eins wirklich unterirdisch ist, dann wissen auch Personaler, das manche Zeugnisse mehr subjektiv als objektiv geschrieben sind.
 
Also "verlangen" darf man viel, mann MUSS sie ja nicht vorlegen. Allerdings werden die Chancen auf die beworbene Stelle dann unter Umständen schlechter... und man kann den Eindruck hinterlassen, dass man was zu verbergen hat. Ich persönlich würde nur das Letzte oder die letzten Beiden dabei legen. Und ein offenes Gespräch mit dem neuen AG kann auch sehr hilfreich sein, falls dieser nach den Anderen fragt...
 
Fehlende Arbeitszeugnisse sind doch eine offene Einladung sich bei diesem ehemaligen Arbeitgeber einmal nach dir zu erkundigen. :anmachen:
 
Hallo,

da ich Arbeitgeber bin, kann ich folgendes bestätigen:

Es gibt keine Beschränkung, welche Unterlagen der Arbeitgeber sehen will. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, sämtliche Informationsquellen zu nutzen, welche den beruflichen Werdegang beziehungsweise die notwendigen Erfahrungen darstellen.

Natürlich ist es eine andere Frage, welche Unterlagen der Bewerber wirklich vorlegt. Zwingen
zur Vorlage kann dich niemand. Aber fehlende Unterlagen machen die Einstellung nicht wahrscheinlicher.

Ein guter Arbeitgeber erkennt subjektive Zeugnisse, insbesondere im Vergleich mit anderen Zeugnissen.

Die Vorlage eines schlechten Zeugnisses belegt, dass man nichts zu verbergen hat. Bei fehlenden Zeugnissen wird man auch einen früheren Arbeitgeber kontaktieren, und was dort gesprochen wird, ist sicher nicht objektiv. Das nicht so gute Zeugnis ist nach außen mit Sicherheit objektiviert.

Darüber hinaus bevorzuge ich - als Arbeitgeber - auch Mitarbeiter, die zu ihren früheren Fehlern stehen und aus diesen gelernt haben. Das verschweigen solcher Zeugnisse werte ich immer
dahingehend, dass der Mitarbeiter seine Fehler lieber vertuscht, statt daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.:wut:

Wie gesagt, meine persönliche Meinung.

Dirk
 
Hallo,

da ich Arbeitgeber bin, kann ich folgendes bestätigen:

Es gibt keine Beschränkung, welche Unterlagen der Arbeitgeber sehen will. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, sämtliche Informationsquellen zu nutzen, welche den beruflichen Werdegang beziehungsweise die notwendigen Erfahrungen darstellen.



Dirk

Hallo,

es mag jetzt noch am Rande "legal" sein, aber zukünftig nach dem vorliegenden Gesetzentwurf "Beschäftigtendatenschutzgesetz" wird es verboten werden, daß sich Arbeitgeber über das Internet (z.B. Facebook) über Bewerber informieren!

Gruß

medsonet.1
 
Wobei ich mich frage, wie man dies kontrollieren möchte. :roll:
 
Bitte bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, es handelt sich um ein Entwurf.

Nach diesem Entwurf ist der Arbeitgeber - nach wie vor - berechtigt, jede Quelle
auszuwerten, die Auskunft über die fachliche Eignung des Bewerbers gibt.
Auch das Internet ist eine zulässige Quelle.

Davon ausgenommen sind private Netzwerke, wie beispielsweise Facebook.
Der Schutz gilt jedoch ausschließlich für soziale Netzwerke, die ausschließlich
der privaten Darstellung dienen.

Der Zugriff auf Netzwerke, die beispielsweise
der beruflichen Kontakte dienen (XING), ist auch nach dem neuen
Gesetzentwurf zulässig.
Und warum auch nicht? Welcher Bewerber googelt nicht nach dem
neuen Betrieb?

Viele Grüße

Dirk
 
Hallo,

der "Entwurf" ist bereits ein fertiger Gesetzesentwurf, man kann momentan davon ausgehen, daß er ohne größere Widerstände so verabschiedet wird.

Wie bereits einige anmerkten, in der Praxis wird sich hierdurch jedoch nichts ändern. Netzwerke wie z.B. Facebook werden auch weiterhin von Arbeitgebern dazu genutzt werden, um sich über Bewerber zu informieren, deshalb sollte man immer darauf achten, welche Informationen und welches Erscheinungsbild man im Internet über sich preisgibt. Dies gilt auch für Foren wie dieses, deshalb melden wir uns doch mit einem "abweichenden" Benutzernamen an.

Gruß

medsonet.1
 

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