Hallo,
da ich Arbeitgeber bin, kann ich folgendes bestätigen:
Es gibt keine Beschränkung, welche Unterlagen der Arbeitgeber sehen will. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, sämtliche Informationsquellen zu nutzen, welche den beruflichen Werdegang beziehungsweise die notwendigen Erfahrungen darstellen.
Natürlich ist es eine andere Frage, welche Unterlagen der Bewerber wirklich vorlegt. Zwingen
zur Vorlage kann dich niemand. Aber fehlende Unterlagen machen die Einstellung nicht wahrscheinlicher.
Ein guter Arbeitgeber erkennt subjektive Zeugnisse, insbesondere im Vergleich mit anderen Zeugnissen.
Die Vorlage eines schlechten Zeugnisses belegt, dass man nichts zu verbergen hat. Bei fehlenden Zeugnissen wird man auch einen früheren Arbeitgeber kontaktieren, und was dort gesprochen wird, ist sicher nicht objektiv. Das nicht so gute Zeugnis ist nach außen mit Sicherheit objektiviert.
Darüber hinaus bevorzuge ich - als Arbeitgeber - auch Mitarbeiter, die zu ihren früheren Fehlern stehen und aus diesen gelernt haben. Das verschweigen solcher Zeugnisse werte ich immer
dahingehend, dass der Mitarbeiter seine Fehler lieber vertuscht, statt daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Wie gesagt, meine persönliche Meinung.
Dirk