Wie vollständig sind Erhebungen (Medikamente u.ä.) bei Patienten mit Kleinstleistungen?

L.Li

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liebes forum,

vor einigen tagen bin ich ins grübeln gekommen, ob wir unsere patientenakten "richtig" aufrüsten - habe aber bisher noch keine erschöpfenden antworten erhalten.

ereignis: ein alzheimer patient wird vollumfänglich von seiner frau versorgt, seit vielen jahren. erst als er harn - und stuhlinkontinent wird zieht sie einen PD hinzu - dieser kommt mittags und am abend nur für inkowechsel.
sämtliche andere "leistungen" , wie medis, verbandswechsel, pflege, erbringt die ehefrau.
während des inko-wechsels am morgen stürzt die ehefrau, bewußtlos, PK ruft NA, ehefrau in klinik, hirnblutung. es kommt zur mitaufnahme des ehemannes, da keine angehörigen.

so, nun der knackpunkt: wir konnten NICHTS zu den medis unseres klienten sagen, nichts zum VW (UC) und auch sonst nichts über fachärzte, krankenhausaufenthalte usw.
karfreitag, kein hausarzt erreichbar.

die verantwortliche ärztin hat mich ausreichend am telefon beschimpft, wie es sein kann, daß der PD den patienten pflegt aber sonst nichts über ihn weiß....:eek1:....fein war das....

dazu muß ich sagen, daß wir fast 400 klienten haben, viele bekommen nur jeweils sonntag eine mahlzeit zubereitet, zwei essenlieferung pro woche, einmal hauswirtschaft pro monat usw.
wie kann ich sicherstellen, ausreichend über klienten mit winz-leistungen aus dem SGB XI zu wissen?
wie weit "darf" da eigentlich mein interresse gehen?

oder heißt es "kunde ist kunde, egal wie viele leistungen, es wird immer das gleiche abgefragt?"

wie handhabt ihr das?

L.Li
 
hallo !!!!!!!!
also ich kenne das so mit den Medis aus der ambulanz !!!!!!
die leistungen die du nicht machst so wie die SGB5 brauchst du auch nicht in der Akte aufführen , da du sie ja nicht ausführst !!!!!!zbs medigabe keine Verordung keine Medigabenblatt , Vw keine Verordung keine wunddoku , nur den Vermerk das das alles die Ehefrau übernimmt (ggf. von Ehefrau abzeichnen lassen ) dann seit ihr schön raus , wenn was kommen sollte zbs eine Infektion oder falsche Medigabe
also klar aus der Sicht der Ärztin seit ihr schuld , aber die kennt die ganzen rechtlichen hintergründe ja nicht !!!!!
Kleiner Tip für das nächste mal die Angehörigen , sollen euch für den Notfall zeigen wo sie die Sachen von dem Arzt sowie Mediplan ist .Arggument weil man weiss ja nie was passiert und ihr hatten ja nun schon so ein fall und wollt euch einfach nur absichern !< - - - zieht immer :knockin:

LG S:MOni
 
wir haben z. B. Pat bei denen wir nur ATS an- und ausziehen und trotzdem haben wir alles ganz normal wie bei allen anderen in den Mappen. selbstverständlich auch Mediplan,
 
also das hatten wir bei den meisten auch vorher immer gehabt wo wir nur Behandlungspflege hatten , aber da wir keine Verordung hatten für zbs Medgabe sollte auch kein Mediplan rein , sonst heißt es für die Krankenkasse ihr macht Medigabe ohne Verordung obwohl das gar nicht so ist !!Also haben wir immer nur noch das rein gemacht wo für wir auch eine AVO hatten !Ich kann dir aber leider nicht mehr genau sagen von wem die Anordung kam , ob das der MDK bemängelte oder meine Chefin das von einer Fortbildung mitgebacht hatte ?? Sorry , aber rechtlich gesehen finde ich diese Version schon oki !
aber eins versteh eh nicht warum die Ehefrau den VW gemacht hat und die Medigabe ??? und ihr habt ihr noch was vom Pflegegeld abgezogen ??? ich hätte das eher andersrum gemacht , hätte sie mehr von gehabt :knockin:
LG S.Moni
 
@ S. Moni, deine letzte antwort verstehe nun ich nicht?! in der ambulanz geht es doch wohl darum, was kllienten und angehörige möchten und nicht darum, wovon irgendwer am meisten hat :gruebel:

aber zur erklärung: der klient ist mitte 70 und hat fortgeschrittene alzheimer demenz. seine frau ist erst ende 50 und fit wie du und ich - keine ahnung warum sie nicht die medigabe und den VW selbst machen soll - sie pflegt ihren mann doch schon jahrelang. also wie gesagt, das ist hier auch nicht die frage.

sie bekommt unterstützende hilfe in der grundpflege und dafür wird nun einmal "etwas vom pflegegeld abgezogen" wie du es nennst. so will es das gesetz :)

ich hoffe nicht, daß deine antwort meint, daß wir uns die VO für medi und VW hätten vom HA geben lassen sollen und "dafür" dann die grundpflege durchführen lassen können - das ist betrug.#

@ sonnenschein: die variante, alle unterlagen auf gleichem level zu halten bin ich im kopf auch schon durchgegangen - aber es funktioniert nicht.
wer pflegt die (für uns völlig irrelevanten!) medipläne? wer ordnet, kopiert und diskutiert nötigenfalls die briefe an den HA aus der klinik, vom facharzt usw.? wer fragt die angehörigen, z.b. nach dem hausbesuch des HA ob etwas neues angeordent wurde?
das dürfen bei uns weder PHK noch mitarbeiter der hauswirtschaft oder des fahrdienstes.

und wenn keine SGB V leistungen - dann auch keine fachkraft!

es wäre zwar möglich, gerade beim erstbesuch oder bei der pflegevisite die mappe vollständig auch für leute anzulegen die nur HW haben - aber wie aktuell ist das noch nach einem jahr oder länger? wenn es zu einem notfall kommen sollte möchte ich mal sehen, wie die ärztin in der aufnahme schaut wenn sie einen mediplan von 2005 gezeigt bekommt :eek1::mrgreen:

L. Li
 
In genanntem Fall liegt mit Sicherheit auch keine Verordnung zur Medigabe bei. Muß der Hausarzt in solchen Fällen überhaupt einen Medikamentenplan herausgeben?

Wir handhaben das Problem ganz einfach. Anstelle des Medikamentenplanes befindet sich der Hinweis in der Mappe, dass Pat. bzw. Angehörige die Verabreichung der Medikamente eigenständig durchführen und uns keine Unterlagen darüber vorliegen.

Ärzte in den KHs meckern dann zwar auch schonmal. Aber wir müssen uns den Schuh nicht anziehen. Da wo kein Auftrag vorliegt kann auch keine Leistung erbracht werden, in dem Fall Bereitstellen de Mediplans.
 
stormrider -> genau kenne ich auch so !die ärzte meckern gerne mal , aber es soll nicht so sein und gut , ich darf im Altenheim noch nicht mal die chipkarten herrausgeben , da wir sie sonst nicht wieder bekommen !also selbst schuld !!!!

letzte Nachricht von S.Moni -> nein nein , ich glaube da habe ich mich falsch ausgedrückt , meinte bestimmt nicht das ihr falsch abrechnen sollt :knockin:natürlich darf die ehefrau alles machen , bloss Medigabe und VW sollte doch lieber in hand einer Fachkraft bleiben , weil wozu habe ich 3 Jahre gelernt wenn es dann doch von einem Leihen durchgeführt wird ,Megabe und Vw ist Behandlungspflege wo schon etwas Wissen gefragt ist oder???da sieht es bei Kompressionsstrümpfe anziehen schon etwas anders aus !:nurse: das meinte ich damit nur :knockin:Aber Angehörige können in der Hinsicht sehr eigen sein,

Ich spreche da aus Erfahrung , aus schlechten Erfahrung !Ehefrau pflegte Mann , dabei entstand ein Dekubitus 3 , zuerst versorgte Ehehfrau den Dekubitus dabei wurde er immer grösser und tiefer , daher haben wir ihn dann genommen , Mann war Diabetiker - Spritzschema wurde von Ehefrau nicht eingehalten daher immer hohe Werte !!!!!!!!!!Ehefrau liess sich auch nur schwer was sagen !!!grrrr Und daher finde ich ,sollte Behandlungspflege in Hand einer Fachkraft liegen !!!!!!!!!!!

LG S.Moni:nurse:
 
lieber in hand einer Fachkraft bleiben , weil wozu habe ich 3 Jahre gelernt wenn es dann doch von einem Leihen durchgeführt wird ,Megabe und Vw ist Behandlungspflege wo schon etwas Wissen gefragt ist oder???da sieht es

S.Moni, hast du irgendwie das prinzip der krankenversicherung falsch verstanden? :) es kann doch nicht jeder angehöriger aus der eigenverantwortung genommen werden nur weil es pflegedienste mit ex. kräften gibt - wir bezahlen doch die leistungen ALLE die erbracht werden. diese leistungen werden aus der allgemeinheit finanziert - obwohl doch angehörige noch ganz gut diese leistungen wie z.b. tablettengabe erbringen können.

diese angehörigen willst du die verantwortung für ihre familienmitglieder abnehmen und uns alle dafür bezahlen lassen - nämlich mit den krankenkassenbeiträgen.

nein, ich habe dich schon richtig verstanden, aber wenn alle pflegedienste so denken wie du - was nicht geht, da die hausärzte einschätzen ob die leistungen vom pflegedienst oder von angehörigen erbracht werden - wär unser gesundheitssystem schon längst pleite denn noch einmal: wenn herr müller seine tabletten ab heute von einer schwester vom PD bekommt statt von seiner ehefrau bezahlst auch DU das mit und ICH und alle anderen die in die KK einzahlen - nicht wirklich das, was sinnvoll ist, oder?

L.Li
 

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