- Registriert
- 01.10.2017
- Beiträge
- 22
- Beruf
- GuK, Pflegepädagogin
Hallo,
ich habe eine Frage zur "stufengleichen Höhergruppierung". Und zwar ist es folgendermaßen bei mir: ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium Pflege und war für knapp drei Jahre in E 13 TVÖD zuletzt Stufe 2 eingruppiert (2 Monate vor der Höherstufung in Stufe 3) - dann Stellenwechsel beim neuen Arbeitgeber und Eingruppierung in E 7 Stufe 4 plus Zulage (ja, fragt nicht, die Zulage reißt die Differenz zur E13 rein rechnerisch schon raus, aber faktisch bin ich in E7/Stufe 4 eingruppiert).
Nun plane ich den Einstieg in die Lehre und frage mich, wie ich eingruppiert werde (gleicher Arbeitgeber, auch TVÖD):
Fange ich in der E 13/Stufe 1 an, weil das ein neuer Arbeitsbereich ist?
Oder nehme ich die "alten" Stufen von E13 mit -> dann also 13/Stufe 3)
Oder gilt sogar die stufengleiche Höhergruppierung in Stufe 4 -> dann also E13/Stufe 4?
Würde jemand hier aus dem Forum so nett sein und mir weiterhelfen?
LG + Danke!
ich habe eine Frage zur "stufengleichen Höhergruppierung". Und zwar ist es folgendermaßen bei mir: ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium Pflege und war für knapp drei Jahre in E 13 TVÖD zuletzt Stufe 2 eingruppiert (2 Monate vor der Höherstufung in Stufe 3) - dann Stellenwechsel beim neuen Arbeitgeber und Eingruppierung in E 7 Stufe 4 plus Zulage (ja, fragt nicht, die Zulage reißt die Differenz zur E13 rein rechnerisch schon raus, aber faktisch bin ich in E7/Stufe 4 eingruppiert).
Nun plane ich den Einstieg in die Lehre und frage mich, wie ich eingruppiert werde (gleicher Arbeitgeber, auch TVÖD):
Fange ich in der E 13/Stufe 1 an, weil das ein neuer Arbeitsbereich ist?
Oder nehme ich die "alten" Stufen von E13 mit -> dann also 13/Stufe 3)
Oder gilt sogar die stufengleiche Höhergruppierung in Stufe 4 -> dann also E13/Stufe 4?
Würde jemand hier aus dem Forum so nett sein und mir weiterhelfen?
LG + Danke!