Wie ist "stufengleiche Höhergruppierung" zu verstehen?

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Beruf
GuK, Pflegepädagogin
Hallo,

ich habe eine Frage zur "stufengleichen Höhergruppierung". Und zwar ist es folgendermaßen bei mir: ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium Pflege und war für knapp drei Jahre in E 13 TVÖD zuletzt Stufe 2 eingruppiert (2 Monate vor der Höherstufung in Stufe 3) - dann Stellenwechsel beim neuen Arbeitgeber und Eingruppierung in E 7 Stufe 4 plus Zulage (ja, fragt nicht, die Zulage reißt die Differenz zur E13 rein rechnerisch schon raus, aber faktisch bin ich in E7/Stufe 4 eingruppiert).
Nun plane ich den Einstieg in die Lehre und frage mich, wie ich eingruppiert werde (gleicher Arbeitgeber, auch TVÖD):
Fange ich in der E 13/Stufe 1 an, weil das ein neuer Arbeitsbereich ist?
Oder nehme ich die "alten" Stufen von E13 mit -> dann also 13/Stufe 3)
Oder gilt sogar die stufengleiche Höhergruppierung in Stufe 4 -> dann also E13/Stufe 4?

Würde jemand hier aus dem Forum so nett sein und mir weiterhelfen?
LG + Danke!
 
Hallo "Pinguinschnitzel"

Die Frage wird dir hier wohl niemand korrekt beantworten können. Du musst bei deinem Arbeitgeber anfragen, wie er dich eingruppieren will,.... und gegebenenfalls dich für eine andere Stufe einsetzen.
Da du eine neue Position bekommst, musst du auch dein Gehalt neu verhandeln. Vor allem, da du aus der Stufe E7 "aufsteigst" (deine Zulage ist hierbei nicht relevant )

Viel Erfolg
 
Der Begriff Stufengleiche Höhergruppierung.

z.B. Wenn du in EG 7 Stufe 3 Warst kommt du in EG8 Stufe 3 und fängst nicht in EG8 Stufe 1 an.

Ob das allerdings bei so einem EG Sprung auch passiert. Das kann dir hier keiner Sagen. Wenn du das verbindlich hast das die Höhergruppierung Stufengleich bleibt. Dann in der Theorie ja. Würde ich aber nicht verstehen. Da die Stufen ja mit Erfahrung zutuen haben und man bei einem Solchen Sprung nicht von Erfahrung sprechen kann.

 

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