Weihnachtsgeld?

SistaS

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Lünen
hallo ihr lieben!
also ich hab da mal eine klitzekleine frage und hoffe ihr könnt mit irgendwie weiterhelfen.
also ich hab meine ausbildung im august beendet und seit september arbeite ich in einer klinik, nun die frage: aaachtung: steht mir anteilsmäßig für die 8 monate ausbildung im jahr 2006 weihnachtsgeld zu?
die schule sträubt sich regelrecht, sagte am anfang, die bezahlen nur denen weihnachtsgeld die in einer kirchlichen klinik arbeiten, im anschluss der ausbildung, aber selbst die haben bis jetzt nix gsehen.
:klatschspring:
liebe grüße und nen knutsch
 
Wenn du bei einer caritativen Einrichtung warst (AVR) ist es tatsächlich so, dass du das VOLLE Weihnachtsgeld bekommst wenn du direkt wieder in ein caritatives KH übernommen wirst.
Bist du arbeitslos oder woanders verfällt dir der Anspruch auf die 9 Monate vorher!

Ist eine riesengroße Frechheit, aber es ist so :-/

(Ich hatte Glück ;)
 
ja guten tag!
vielen dank für deine antwort, welche mich natürlich nicht erfreut hat, aber nun gut.
jetzt müssten wir nur nochmal nachhaken, denn die leute, die in einem caricativen haus jetzt arbeiten, haben auch och kein weihnachtsgeld erhalten.
lieben gruß:klatschspring:
 
wie sieht das denn aus wenn ich von einem nicht-kirchlichen traäger zu einem kirchlichen träger (nach avr) gewechselt habe? mir wurde da irgendwie gesagt, dass es dann einen anspruch auf weihnachtsgeld gegenüber dem alten arbeitgeber gibt. verstehe ich nicht, hat das schon mal einer gehört? wurde mir von der personalabteilung so erklärt.
 
ja guten tag!
vielen dank für deine antwort, welche mich natürlich nicht erfreut hat, aber nun gut.
jetzt müssten wir nur nochmal nachhaken, denn die leute, die in einem caricativen haus jetzt arbeiten, haben auch och kein weihnachtsgeld erhalten.
lieben gruß:klatschspring:
Guten Tag!
Also ich kann nur von unserem Haus sprechen, aber wir kriegen Weihnachtsgeld eh erst Ende November. Wenn ich dich also richtig verstehe, können die für dieses Jahr evt. auch noch gar nichts bekommen haben, weil es ja erst Anfang des Monats ist..
 
wie sieht das denn aus wenn ich von einem nicht-kirchlichen traäger zu einem kirchlichen träger (nach avr) gewechselt habe? mir wurde da irgendwie gesagt, dass es dann einen anspruch auf weihnachtsgeld gegenüber dem alten arbeitgeber gibt. verstehe ich nicht, hat das schon mal einer gehört? wurde mir von der personalabteilung so erklärt.

Hallo,

ob du im Falle eines Wechsels einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld gegenüber deinem alten Arbeitgeber hast, kann dir nur der Tarifvertrag verraten, der bei deinem bisherigen Arbeitgeber gültig war. In der Regel gibt es keinerlei Anspruch, wenn du selbst gekündigt hast.
Als Gegenbeispiel war früher üblich, wer von BAT nach BAT gewechselt war, hat von jedem Arbeitgeber anteiliges Weihnachtsgeld erhalten.
 
@brillexxx,

beachte mal das Alter von Sister ihrem Beitrag. Das dürfte sich jetzt wohl erledigt haben...:mrgreen:

Gruß, morningstar
 
@brillexxx,

beachte mal das Alter von Sister ihrem Beitrag. Das dürfte sich jetzt wohl erledigt haben...:mrgreen:

Gruß, morningstar


ooohhh wie dämlich von mir :knockin::knockin::knockin::knockin:
beweist mal wieder das ich öfter die brille aufsetzen sollte :emba:
 
Wenn du bei einer caritativen Einrichtung warst (AVR) ist es tatsächlich so, dass du das VOLLE Weihnachtsgeld bekommst wenn du direkt wieder in ein caritatives KH übernommen wirst.
Bist du arbeitslos oder woanders verfällt dir der Anspruch auf die 9 Monate vorher!

Ist eine riesengroße Frechheit, aber es ist so :-/

(Ich hatte Glück ;)


Wenn ich HIER mal ansetzen dürfte :-).. (Hallo übrigens erstmal :-))

Ich werde im September meine Ausbildung (hoffentlich) abgeschlossen haben und will von Köln und einem kirchlichen Träger (katholisch) zu einem kirchlichen Träger (evangelisch) nach Speyer wechseln. Gilt diese Regelung ebenfalls? Muß ich einen zusätzlichen Antrag stellen?!
Bin um jede Antwort dankbar! :)

Liebe Grüße.
Tina
 
Kommt darauf an, welcher Tarifvertrag bei Deinem neuen Arbeitgeber gilt. Kirchliches Haus muss nicht unbedingt AVR heißen.
 
Kommt darauf an, welcher Tarifvertrag bei Deinem neuen Arbeitgeber gilt. Kirchliches Haus muss nicht unbedingt AVR heißen.


Ich weiß definitiv, daß der neue Arbeitgeber nach AVR bezahlt. Der alte war TvöD, aber an AVR angelehnt. (soweit ich mich erinnere)...
Bin jetzt leider im Urlaub und kann an meinen Arbeitsvertrag nicht ran :-/
 
So,..
ich habe mich erkundigt. AVR ist weiterhin für mich aktuell. Wenn auch in der abgewandelten Form für die Diakonie.
Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt, ob eine Weihnachtsgeldzahlung möglich ist.
Die Antwort war doch recht enttäuschend. "Nein, das gibt´s nicht mehr und wäre nicht möglich."
Kennt sich da jemand aus und wie kann ich da am besten (feinfühligsten) als neuer Mitarbeiter vorgehen?

Beste Grüße und danke schonmal :-)

Tina
 
In der AVR Caritas stehts hier:
AVR Anlage 1

Für deine spezielle (Diakoie) musst du mal suchen, evt ist es da anders...
 

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