Hallo ihr Lieben,
ich habe am 01.09.2014 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen, nun habe ich mich aber doch dazu entschieden frühzeitig mit dem Studium zu beginnen und wollte fragen, ob sich jemand damit auskennt, ob ich theoretisch während dem Studium als Krankenpflegehelferin arbeiten darf?
Also mich würde es erstmal rein von der gesetzlichen Lage interessieren, ob ein Krankenhaus jemanden als Krankenpflegehelfer einstellen DARF, wenn dieser 1,5 Jahre als Auszubildender für Gesundheits- und Krankenpflege gearbeitet hat oder MUSS schlichtweg eine staatliche Prüfung als Krankenpflegehelfer stattgefunden haben?
Ob man dann eingestellt wird, sei erstmal dahin gestellt, nur wie sieht es rechtlich aus?
Bzw. kann ich die Prüfung zur Krankenpflegehelferin ablegen ohne die Ausbildung gemacht zu haben, sondern "nur" 1,5 Jahre als Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin?
LG
Lisa
ich habe am 01.09.2014 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen, nun habe ich mich aber doch dazu entschieden frühzeitig mit dem Studium zu beginnen und wollte fragen, ob sich jemand damit auskennt, ob ich theoretisch während dem Studium als Krankenpflegehelferin arbeiten darf?
Also mich würde es erstmal rein von der gesetzlichen Lage interessieren, ob ein Krankenhaus jemanden als Krankenpflegehelfer einstellen DARF, wenn dieser 1,5 Jahre als Auszubildender für Gesundheits- und Krankenpflege gearbeitet hat oder MUSS schlichtweg eine staatliche Prüfung als Krankenpflegehelfer stattgefunden haben?
Ob man dann eingestellt wird, sei erstmal dahin gestellt, nur wie sieht es rechtlich aus?
Bzw. kann ich die Prüfung zur Krankenpflegehelferin ablegen ohne die Ausbildung gemacht zu haben, sondern "nur" 1,5 Jahre als Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin?
LG
Lisa
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