Das neue Gesetz legt in §9 Mindestvoraussetzungen fest, die über die bisherige Gesetzeslage hinausgehen. Theorieunterricht wird von Masterabsolventen oder ähnlich qualifizierten Lehrern gehalten, Bachelor und Dipl.-Fh Absolventen machen fachpraktischen Unterricht. Wer zum "Stichtag" am 31.12.2019 rechtmässig als hauptamtliche Lehrkraft arbeitet, fällt unter die 10 Jahres Übergangsfrist.
Ok, ich glaub ich weiß, auf was Du Dich beziehst, jetzt mal vom Schulassistenten gänzlich abgesehen...
Aber da tauchen jetzt bei
mir einige Fragezeichen auf.
Erstens, ich dachte eigentlich, daß viele das Diplom als dem Master vergleichbar betrachten. Und in dem Gesetz steht ja "Master- oder vergleichbarem Niveau".
Zweitens, verstehe ich das richtig, daß nach dieser Übergangsfrist alle bisherigen Lehrer auf Masterniveau hochqualifiziert werden MÜSSEN? Na viel Spaß.

Wenn man bedenkt, daß immer noch etliche Lehrer für Pflegeberufe ohne jegliches Studium arbeiten... bisher galt immer Bestandsschutz. D. h. die einmal vom Staat erteilte Lehrerlaubnis war im Prinzip immer gültig.