Wann ist eine Krankenschwester berufsunfähig?

Saskia79

Newbie
Registriert
27.09.2009
Beiträge
5
Hallo, eine gute Freundin arbeitet seit Jahren in einem ambulanten Intensivpflegedienst. Sie ist derzeit in Behandlung wegen Depression und Burnout. Sie hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, welche zahlt wenn Sie 50% Ihrer letzten Tätigkeit (alleinige 12h Dienste 1:1 Betreuung) nicht mehr ausführen kann. Berufliche Verweisbarkeit ist ausgeschlossen. Aber ab wann schafft man diese 12h Schichten nicht mehr? Hat man damit nicht schon ohne Erkrankung Probleme? Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?
 
Wie lange krank geschrieben? Alle Therapiewege ausgeschöpft? Behindertengrad? Wiedereingliederungsversuch gescheitert? EU-Rentenantrag gestellt?

Ich denke, die letzte berufliche Tätigkeit bezieht sich auf den Beruf Krankenschwester und net auf die letzte Anstellung. Krankenschwestern müssen net generell 12 Stunden arbeiten.

Elisabeth
 
Sie ist seit Juni krankgeschrieben und bisher nur in Behandlung bei Neurologen. Rehaantrag soll sie jetzt stellen. Ich habe jetzt gegoogelt und man muß zwischen Krankengeld gesetzliche KK, Erwerbslosenrente usw. unterscheiden. Laut Ihrer BU Versicherung ist die letzte Tätigkeit versichert und muß jetzt dort eine Tätigkeitsbeschreibung abgeben und da sind die 12h Schichten drin (so war die Tätigkeit) und sollte Sie diese nicht zu 50 % leisten können (ich könnte es glaub auch so nur schwer), bezahlen Sie Rückwirkend 500 EU/Monat. Das reicht nicht zum Leben oder sterben, aber Ihr würde es etwas Last abnehmen zu wissen wann Sie die 50% bei der Tätigkeit erfüllt hat.
 
Hallo

so ganz unkündbar ist deine Freundin leider nicht. Wenn ihr ein Fehler bei den Krankmeldungen und Folgebescheinigungen passiert, z.b. sollte sie es nicht ernst nehmen die Bescheinigung rechtzeitig einzureichen dann wäre dies eventuell ein Kündigungsgrund weil der Arbeitgeber ihr vorwerfen könnte unentschuldigt zu fehlen und dies könnte er als Verweigerung darstellen. Fehlt dann noch die Bescheinigung weil versäumt wurde diese aufzubewahren so könnte bei einem gerichtlichen Prozess wenn sie nach der Kündigung gegen ihn antgeht nicht mal ein Sieg für sie ihn Aussicht stehen. Also bitte die Bescheinigungen aufbewahren und eventuell auch Zusendungszeitraum notieren. Am idealsten wäre eine Zusendung per e mail, Fax oder Einschreiben. Dann hätte sie sogar einen Beweis für das Abschicken. Dann wäre sie zumindest auf der sicheren Seite.

Was den Burnout angeht... nun ja... ich weiß ja nicht ob sie gut nein sagen kann bei Fragen ob sie arbeiten kommen kann aber Burnout steht auch für eine Unausgeglichenheit zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit. Bei Mehrarbeit bitte auf die eigene Belastung achten und auch mal nein sagen. Ist eine wichtige Voraussetzung in unserem Beruf. Die eigenen Grenzen erkennen. Dazu muss sie sich reflektieren können und auf die Zeichen achten die ihr Körper gibt. Zum zweiten wäre wichtig dass sie auf Erholungszeiten achtet und sich auch die Erholung gönnt. Wie man entspannt... dass sieht bei jedem anders aus weil jeder andere Methoden hat. ich selber bin zum beispiel eh vom Grundtyp eher mobil und finde es entspannend nach der Arbeit eine halbe Stunde spazieren zu gehen. An einem Tag lege ich dann eine Ruhephase vom Spazierengehen ein.
Andere hören gerne Musik. Entspannungsmusik z.b. könnte zum abschalten helfen und auf andere Gedanken bringen. Nehme meistens Meeresrauschenklänge und versuche mir vorzustellen dass ich an einem Strand liege und Urlaub habe. Das hilft mir an einem besonders stressigen Tag.
Andere Methoden könnten Muskelentspannung nach Jacobson, Autogenes Training oder Meditation sein. Da wäre eventuell eine Therapie nicht schlecht um verschiedenes kennen zu lernen falls deine Freundin überhaupt nicht wissen sollte wie sie sich entspannt. Viel Erfolg.
 
50% der bisherigen Tätigkeit wären 6 Stunden. Das Problem ist, dass der AG dies net vorsieht. Es ist ihre Tätigkeit versichert. Krankenschwestern arbeiten eigentlich bis zu 8 Stunden tgl. Sie müsste also nachweisen, dass sie unter 4 Stunden kommt. Dürfte schwierig sein ohne WE-Versuch.

Finanzielle Absicherung:
§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
§ 48 SGB V*Dauer des Krankengeldes

Bezüglich der finanziellen Problematik lass dich beraten. Es gibt in jeder Stadt entsprechende Einrichtungen, die darauf spezialisiert sind. Frag bei Diakonie oder Caritas nach. Auf gar keinen Fall kündigen!!! Falls AG kündigt- sofort zum AA.

Ein Burnout scheint nach wie vor assoziiert zu sein mit einer Überarbeitung. Burnout= Erschöpfungsdepression ist eine schwere Erkrankung.
Pat., die in ein Burnout- eine Erschöpfungsdepression- gleiten haben aber net allein das Überarbeitungsproblem. Sie sind infolge einer Persönlichkeitsveränderung net in der Lage sich aktiv von der Überlastung zu trennen. Du kannst versuchen diesen Pat. zu erklären: du musst das und das machen. Sie werden es (ev.) versuchen ... aber binnen kürzester Frist ins alte, von Kindheit an gelernte, Muster zurückfallen: Leistung, Perfektion usw..
Anders gesagt: Ein Burnout-Pat. rennt mit fliegenden Fahnen auf einen Abgrund zu und die Krankheitseinsicht kommt leider oft erst, wenn der Pat. am stürzen ist oder sich bereits im freien Fall befindet.

Eine Depression heilt man net Entspannungsübungen, mit Saunabesuch oder Sport. Bei einer Depression muss man, wie bei allen Erkrankungen, an der Ursache arbeiten- diese verändern. Neue Copingstrategien zu lernen braucht Zeit. Und man muss diese neuen Strategien müssen immer wieder geübt werden um sie zu festigen.

Ein Reha-/ein Kliniksaufenthalt können da ein guter Einstieg. Nach dieser Zeit des intensiven Lernens brauchte s aber in jedem Falle eine weiter begleitende ambulante Gesprächstherapie um Rückfälle zu vermeiden.

Elisabeth

...Wenn ihr ein Fehler bei den Krankmeldungen und Folgebescheinigungen passiert, z.b. sollte sie es nicht ernst nehmen die Bescheinigung rechtzeitig einzureichen dann wäre dies eventuell ein Kündigungsgrund weil der Arbeitgeber ihr vorwerfen könnte unentschuldigt zu fehlen ...
Während eines Krankenstandes kann net so schnell gekündigt werden. Krankheitsbedingte Kündigungen haben bestimmte Spielregeln, an die ein AG sich zu halten hat.
 
DANKE Au das klingt ja alles nicht gut und ich hab Ihr befinden vllt doch nicht ernst genug genommen... :-/ Das habe ich zu BU gefunden. Müßten bei Ihr also 6h seien (laut AV 40h Woche-Realität war 6 x 12h Dienste am Stück-2 Tage frei und dann wieder 5-6 Tage a 12h usw) "Anforderung an eine substantiierte Schilderung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit OLG Köln 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 1993, 1470), und nicht die Bezeichnung im Versicherungsantrag oder das allgemeine Berufsbild (BGH, NJW-RR 1996, 795). Entscheidend ist, welches Gewicht die Einzelverrichtungen, die der Versicherte wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr vornehmen kann, für die Tätigkeit insgesamt haben (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2000, 1401), also auch die sogenannten "prägenden" Tätigkeiten. 2. Für diese Beurteilung muss bekannt sein, wie das Arbeitsfeld des betreffenden Versicherten tatsächlich beschaffen ist und welche Anforderungen es an ihn stellt; insoweit ist es Sache desjenigen, der den Eintritt des Versicherungsfalles "Berufsunfähigkeit" geltend machen will, substantiiert vorzutragen und im Falle des Bestreitens Beweis für sein Vorbringen anzutreten (OLG Koblenz, VersR 2008, 669 f.). Als Sachvortrag genügt dabei nicht die Angabe eines bloßen Berufstyps und der Arbeitszeit; es muss vielmehr von dem Versicherten verlangt werden, dass er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihrem Umfang wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden und vom Sachverständigen herangezogen werden können (BGH VersR 2005,676 ff., OLG Köln VersR 2009, 667f.). "
 
Es geht rein um die Tätigkeiten-net um die Dienstzeiten. Die sind per Arbeitsvertrag definiert. Der Versicherer, der ja daran interessiert ist, net zahlen zu müssen, wird einen Nachweis verlangen, dass sie keine 6 (4) Stunden mehr schafft.

Da eh Arztberichte eingeholt werden- wie äußert sich der behandelnde Arzt? Befürwortet er eine Reduzierung der Arbeitszeit unter 6 (4) Stunden? Wie sieht er die Prognose? War sie schon mal zu einem Gutachter?

Nimmt deine Freundin nur Medikamente oder hat sie auch einen Gesprächstherapeuten? Wenn nicht, solltest du sie unbedingt darin bestärken, einen solchen zu suchen. Du musst mit einer Wartezeit rechnen. Deshalb macht es Sinn, sich auf diverse Wartelisten setzen zu lassen.

Elisabeth
 
Sie ist seit Juni krankgeschrieben und bisher nur in Behandlung bei Neurologen. Rehaantrag soll sie jetzt stellen. Ich habe jetzt gegoogelt und man muß zwischen Krankengeld gesetzliche KK, Erwerbslosenrente usw. unterscheiden. Laut Ihrer BU Versicherung ist die letzte Tätigkeit versichert und muß jetzt dort eine Tätigkeitsbeschreibung abgeben und da sind die 12h Schichten drin (so war die Tätigkeit) und sollte Sie diese nicht zu 50 % leisten können (ich könnte es glaub auch so nur schwer), bezahlen Sie Rückwirkend 500 EU/Monat. Das reicht nicht zum Leben oder sterben, aber Ihr würde es etwas Last abnehmen zu wissen wann Sie die 50% bei der Tätigkeit erfüllt hat.

Hallo,

ob Berufs- und/oder Teilerwerbsunfähigkeit vorliegt, kann sicherlich bei diesem geschilderten Krankheitsbild noch nicht eingeschätzt werden. Wenn sie "erst" seit 06/10 im Krankengeldbezug ist, dann hat sie ja sicherlich noch das ganze Jahr 2011 Anspruch darauf, ferner werden ihr sicherlich entsprechende Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der "vollen" Erwerbsfähigkeit genehmigt. Erst danach kann man eine "Prognose" wagen, ob sie zukünftig berufsunfähig oder/und teilerwerbsunfähig wird.
Mein Tip:
auf alle Fälle die volle Zeit des Krankengeldbezuges nutzen, auch wenn diese (oder der Arbeitgeber) drängen, einen Rentenantrag zu stellen.

Gruß

medsonet.1
 
Der Rentenantrag sollte net zu spät gestellt werden, da man mit einer Bearbeitunsgzeit von ca. 6 Monaten rechnen muss. Eine teilweise oder vollständige EU-Rente ist immer befristet und kann ggf. auch rückwirkend genehmigt werden. Die Kasse muss defintiv mind. 6 Monate zahlen bevor die Rente genehmigt wird.

Wurde bereits ein Antrag auf einen Behinderungsgrad gestellt?

Elisabeth
 
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es mit der Diagnose Burnout und Depression sehr schwierig ist, eine Erwerbsminderungsrente oder auch nur eine Behindertenstufe durchzusetzen.

Man kann bei 3 jähriger Einzahlungszeit in die Krankenkasse bis zu 18 Monate Krankengeld erhalten. Danach besteht die Möglichkeit ALG1 zu beziehen in Bezug auf §125 SGB3 (Nahtlosigkeitsregelung) In dieser Zeit muß man natürlich vom Arzt weiter krankgeschrieben werden. Das Arbeitsamt muß dich dann mit Vermittlungsversuchen in Ruhe lassen. Spätestens dann drängt das AA darauf, dass ein Rehaantrag gestellt wird bzw., wenn rehaunfähig ein Rentenantrag gestellt wird. Mit den Rehas ist das so eine Sache. Ich kenne einige, die aufgrund ihres Rheumas schon schwerste Gelenkschädigungen haben und die will man weiter in der Pflege arbeiten lassen. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Die Leute werden einfach aus der Reha als arbeitsfähig entlassen.

Erst danach wird es wirklich kritisch weil keine Kostenträger mehr da sind außer Hartz4 oder wie auch immer diese Leistung demnächst heißen wird.

Sobald man keine Stelle mehr hat gibts ebenfalls vermehrt Komplikationen, weil man dann dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß.

Bei mir kam neben dem Burnout und der Depri auch eine Rheumaerkrankung (PMR) hinzu, die nach wie vor der Hauptgrund ist, dass ich nicht mehr in der ambulanten Pflege arbeiten kann. Aber trotzdem habe ich derzeit keine Chance auf eine Rente und, da bei der PMR so schnell keine Gelenke kaputt gehen, auch keine Chance auf eine anerkannte Behinderung.

Allerdings habe ich sehr vioel Glück. Einer meiner Ärzte benötigt eine Assistentin in seiner Praxis und da ich den Job vor mehr als 30 Jahren mal gelernt habe, hat er mich angesprochen. Und ich wäre extrem dumm, wenn ich das Angebot nicht annehmen würde. Die Hauptproblemetik ist ja die ambulante Pflege.

Grundsätzlich sollte man sich bei einem Burnout auf mindestens 1 Jahr Kranksein einrichten. Mag jetzt für einige bestimmt übertrieben klingen, aber man braucht die Zeit um sich wieder zu fangen. Ansonsten muß man damit rechnen das der Körper nicht mitspielt und neue Krankheitssymptome zusammenbastelt.
 
Und die entsprechenden Widersprüche haben nix gebracht?

Bei was für einem Gutachter warst du? Der Neurologe/Psychiater dürfte keine Ahnung haben vom Rheuma, der Rheumadoc keine Ahnung von Depression. Hattest du einen Wiedeeingliederungsversuch gestartet, bevor du dich für den Rentenantrag entscheiden hast?

Elisabeth
 
Elisabeth es ist reine Glücksache was für einen Gutachter man bekommt. Du hast schon recht das der eine nix vom anderen versteht und deshalb ist es enorm schwierig, mit meiner Krankheitskonstellation weiterzukommen.

Des weiteren ist eine PMR eigentlich eine alte Frauen Krankheit, die sich, wenn es jüngere Menschen betrifft aber wohl extrem heftig zeigt. Hab also immer mit der Akzeptanz meiner Problematik zu kämpfen.

Ein Rehaantrag wurde abgelehnt von der RV. Die RV wandelt normalerweise solche Rehaanträge in Rentenanträge um. Wurde bei mir aber nicht gemacht. Grund war eigentlich klar, eine "PMR" ist doch nichts ;-)

Ich habe daraufhin keinen Rentenantrag gestellt, da ich mich selbst durchaus noch für arbeitsfähig halte, wenn man ein wenig auf meine Problematik eingeht und die körperliche Belastung aus der Pflege entfällt.

Ich wirke in Rheumainitiativen mit und bekomme deshalb oft Informationen über die Art und Weise wie mit Rheumakranken umgegangen wird. Es ist eine Katastrophe. Da werden Menschen mit massiv geschädigten Gelenken nach der Reha für arbeitsfähig erklärt, ohne auf die Problematik der Menschen einzugehen. Vor allem starke Schmerzen sind kein Kriterium. Die hat man heutzutage auszuhalten.

Da meine Ärztin mir kurz vor Weihnachten ihr Angebot unterbreitet hat, werde ich ab morgen arbeiten gehen, ohne Wiedereingliederung. Ich weiß das ich das schaffen kann, denn meine Depri entstand hauptsächlich durch die extrem unüberschaubare Situation in die ich geraten war. Ok, ein Burnout kann auch heftig sein, aber die Ursachen, z.B. die unerträglichen Zustände in der ambulanten Pflege habe ich jetzt nicht mehr. Ergo habe ich meinem Burnout sozusagen die Basis weggenommen.

Sollte sich die PMR verschlimmern, sodaß ich auch in diesem Bereich nicht mehr arbeiten kann, werde ich mich wieder krank schreiben lassen. Ich hab derzeit noch 6 Monate Anspruch auf Krankengeld und dann gibts ja noch die Möglichkeit der Nahtlosigkeitsregelung, die ich dann auch wahrnehmen werde. Das reicht letztendlich noch um dann einen Rentenantrag zu stellen.

Psychisch fühle ich mich sehr gut seid ich diese seltene Chane wieder beruflich einzusteigen bekommen habe. Werde allerdings noch eine zeitlang Opipramol einnehmen, welches ich sehr gut vertrage. Die PMR spukt zwar seit heute herum, aber das sind die ersten Anzeichen für die Warmwetterfront, die sich im Anmarsch befindet. Wenn es zu schlimm wird muß ich in den Schmerzmitteltopf greifen für ein paar Tage.
 
Verstehe ich das jetzt richtig: du hast bisher keinen Rentenantrag gestellt sondern lediglich einen Reha-Antrag, der in der ersten Runde abgelehnt wurde. Du warst bis jetzt bei keinem Gutachter.
Du fühlst dich zwar eingeschränkt- aber durchaus arbeitsfähig.

Warum rätst du kranken Menschen, die sich net mehr in der Lage sehen zu arbeiten, keinen Rentenantrag zu stellen? Das kann ich irgendwie net ganz nachvollziehen.

Elisabeth

PS Ein Burnout ist nie allein durch die Arbeitsumstände bedingt. Erst wenn bestimmte Persönlichkeitsstrukturen mit bestimmten Arbeitsbedingungen zusammen kommen, entsteht eine Erschöpfungsdepression.
Es nutzt also nur bedingt etwas, den Arbeitsplatz zu wechseln, wenn man nix definitives an den Persönlichkeitsstörungen macht. Gerade die Veränderung dieser Strukturen braucht immens viel Zeit. Das Erlernen von neuen Copingstrategien lässt sich auch net per Tablette beschleunigen.
 
Wo habe ich dazu geraten KEINEN Rentenantrag zu stellen. Ich habe nur gesagt, dass es schwer ist mit den Diagnosen eine Rente durchzubekommen. In der Regel muß man einige Rückschläge bewältigen, wo aber eigentlich die Kraft zu fehlt.

Mir gehts darum zu zeigen, wie es weiter gehen kann. Viele wissen nicht, wie es nach der Krankengeldphase weiter geht, sehen aber, das die Zeit davon rennt. Das war z.B. für mich am Anfang ein großes Problem. Ich sah keinen Weg bis ich mir ausgearbeitet hatte, welche Möglichkeiten ich habe. Ich sah immer nur das ich soundso lange krank geschrieben werden kann und sah auch, wie schnell die Zeit davon läuft und wie extrem träge alles abläuft. Alleine die Wartezeiten bis man endlich mal einen Termin bei einem FA hat betragen oft Monate.

Zu deinem PS:
Sicher ist ein Burnout nie alleine durch die Arbeitsumstände bedingt. Es bringt aber nichts den Thread hier jetzt mit meinen Problemen zu kapern. Ich wollte lediglich anzeigen, dass es noch einige Möglichkeiten gibt, die man berücksichtigen kann.
 
Ich möchte hier gern einen wichtigen Hinweis geben. In den bisherigen Beiträgen ist mal von Berufsunfähigkeit und dann wieder von Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung die Rede.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung regelt in ihren Bedingungen:
"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vorraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben." Mal abgesehen von diesem unmöglichen Schachtelsatz ist diese Regelung eindeutig. Sie bezieht sich aber nur auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und unterliegt vollkommen anderen Bedingungen.
Übrigens, es werden heute schon ca. 25% aller BU-Renten wegen psychischen Erkrankungen gezahlt.
 
Wenn schon, dann bitte komplette Auskunft. Stichwort: 1.1.1961. Das hat bekanntlich Einfluß auf die Notwendigkeit der BU-Versicherung.

Und vielleicht kann man gleich noch erklären, wann die Versicherung zusätzlich zur gesetzlichen EU-Rente zahlt und wann net.

Vielen Dank.

Elisabeth
 
Für alle vor dem 01.01.1961 geborenen gilt noch die Regelung für die Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für alle nach dem 01.01.1961 geborenen gilt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Hierbei wird zwischen halber und voller Erwerbsminderung unterschieden. Bei halber Erwerbsminderung kann noch eine beliebige Tätigkeit zwischen 3 und 6 Stunden ausgeübt werden und der Rentenanspruch beträgt ca. 18-19 % des letzten Bruttogehaltes. Bei voller Erwerbsminderung kann eine beliebige Tätigkeit nur noch bis zu 3 Stunden ausgeübt werden und die Rente beträgt ca. 36-38 % des letzten Bruttogehaltes. Vorraussetzung für die Rentenzahlung sind Mindestversicherungs- und Beitragszahlungsdauer.
Somit hat seit dem 01.01.2001 die private Berufsunfähigkeitsversicherung einen neuen Stellenwert, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für den Lebensunterhalt selten ausreicht. Vorstellbar sind auch Situationen, das Arbeitnehmer berufsunfähig im Sinne der privaten Versicherung sind, aber die Vorraussetzung für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.
Beispiel: Eine Krankenschwester leidet an Burnout, Rückenbeschwerden oder Allergien. Ein gute Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Fall ab 50 % Einschränkung die Rente bezahlen. Die Erwerbsminderungsrente wird nicht gezahlt, denn eine andere Tätigkeit ohne hohe körperliche oder psychische Belastung kann noch länger als 6 Stunden ausgeübt werden. Die gesetzliche Versicherung braucht hierbei nur auf eine passende Tätigkeit verweisen.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt wie schon beschrieben ab 50 %, sollte zusätzlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen mindert das die Rentenzahlung aus dem privaten Vertrag in der Regel nicht. Einige BU-Versicherer sehen allerdings ein Bereicherungsverbot vor. Das beutet, sollten die gesetzlichen und privaten Renten zusammen mehr als das ursprüngliche Netto ausmachen, dann kann die private Rente gekürzt werden.
 
Berufsunfähigkeitsversicherung einen neuen Stellenwert, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für den Lebensunterhalt selten ausreicht.
Die vollständige EU-Rente differenziert net zwischen vor und nach 1961. Außerdem gilt zu beachten, dass der Rentenempfänger eine andere Abgabensituation hat. Man kann also den errechneten Betrag net in eine Nettoberechnungsmaschine fürs Gehalt geben.
Man kann also net pauschal sagen, dass das Geld net reicht. Einen zusätzlichen Obiulus wird sicher niemand ausschlagen. *g* Geld hat man bekanntlich nie genug.

Für die vor 1961 geborenen lohnt sich der Verweis, dass der Rentenversicherer alles daran setzen wird, um die Zahlung einer vollen EU-Rente zu verhindern. Das geht hin bis zur Umschulung. Verweigerst du die MA als Betroffener wird deine Rente entsprechend gekürzt. Es geht dir also schlussendlich net anders als den nach 1961 geborenen.

Ergo. Mit offenen Karten spielen lohnt sich auch als Versicherungsverteter durchaus. Und es schadet nix, wenn man dem Kunden einfach erklärt, dass das Leben vielleicht mit ein paar Euronen mehr auch ein bischen bunter werden kann. Man will ja net nur (über-)leben.

Elisabeth
 
Berufsunfähigkeitsversicherung einen neuen Stellenwert, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für den Lebensunterhalt selten ausreicht.
Die vollständige EU-Rente differenziert net zwischen vor und nach 1961. Außerdem gilt zu beachten, dass der Rentenempfänger eine andere Abgabensituation hat. Man kann also den errechneten Betrag net in eine Nettoberechnungsmaschine fürs Gehalt geben.
Man kann also net pauschal sagen, dass das Geld net reicht. Einen zusätzlichen Obiulus wird sicher niemand ausschlagen. *g* Geld hat man bekanntlich nie genug.

Für die vor 1961 geborenen lohnt sich der Verweis, dass der Rentenversicherer alles daran setzen wird, um die Zahlung einer vollen EU-Rente zu verhindern. Das geht hin bis zur Umschulung. Verweigerst du die MA als Betroffener wird deine Rente entsprechend gekürzt. Es geht dir also schlussendlich net anders als den nach 1961 geborenen.

Ergo. Mit offenen Karten spielen lohnt sich auch als Versicherungsverteter durchaus. Und es schadet nix, wenn man dem Kunden einfach erklärt, dass das Leben vielleicht mit ein paar Euronen mehr auch ein bischen bunter werden kann. Man will ja net nur (über-)leben.

Elisabeth

Ich versuche es noch mal!
Richtig ist: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)differenziert nicht nach vor oder nach dem 01.01.1961, diese Rente erhalten aber nur jene die vor dem 01.01.1961 geboren wurden.
Das die EU-Rente nicht reicht wurde nicht behauptet. Dieser Hinweis bezog sich auf die Erwerbsminderungsrente (EM) für alle nach dem 01.01.1961 geborenen.
Das der Rentenversicherer versuchen wird die die Zahlung unter allen Umständen zu vermeiden, gilt sowohl für die EU-Rente als auch für die EM-Rente.

Thomas
 
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.

Deutsche Rentenversicherung Bund - Erweiterte Suche - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Ich hatte gedanklich, die volle Erwerbsminderungsrente vor Augen- meint also weniger als 3 Stunden im erlernten Beruf. Der Begriff: "zumutbar" ist sehr dehnbar. Die Zumutbarkeit entscheidet net der Betroffene sondern der Zahlende.

Ich gebe zu EU vs. EM bringt mich nach wie vor durcheinander. Gibt es den Begriff EU überhaupt noch im Gesetz? Meines Wissens net. heißt das seit 2001 net generell EM?
Erwerbsminderung
Bei einem Rentenbeginn ab 2001 gibt es statt der bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Was bedeutet zweistufig und wo liegt der Unterschied?

Es gibt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die "volle" entspricht in der Höhe etwa der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt exakt die Hälfte.
Deutsche Rentenversicherung Bund - Erweiterte Suche - Bei einem Rentenbeginn ab 2001 gibt es statt der bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Was bedeutet zweist
.

Elisabeth
 

Ähnliche Themen