Vorsicht bei befristetem Arbeitsvertrag + Kündigungsfrist: Personalverwaltung fragen!

Skunky

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Krankenschwester
:sbaseballs:Hallo,
mir ist was ziemlich Blödes passiert: Ich wollte meine Arbeitsvertrag kündigen, da ich eine neue (bessere!) Arbeitstelle ab 01.05 bekommen hätte.
Ich erkundigte mich beim Personalrat nach meiner Kündigungsfrist, der Personalrat fragte mich nicht nach meinem Arbeitsvertrag und sagte mir bei befristeten AV von einem Jahr ist die Frist 4 Wochen zu Kalendermonatsende, somit kündigte ich!
Dann erfuhr ich von der Personalbteilung, dass die Kündigungsfrist bei meinem AV 6 Wochen zu Kalendermonatsende beträgt (habe 15.06.05 angefangen und Vertragsende ist 30.06.06 = kein Jahresvertrag,sondern länger!!) derweil hatte ich den neuen AV schon in der Tasche! Nun ging es darum, dass ich einen Auflösungsvertrag von der PDL bekommen, der mir nach langem Hin und Her und viel Wut und Unverständnis von meiner Seite auch nicht gewährt wurde!!!! Leider hat sich die PDL bis heute nie bei mir persönlich gemeldet oder sich auf ein Gespräch mit mir eingelassen, warum sie mir den Auflösungsvertrag nicht gibt! Stattdessen ist eine neue Kollegin eingestellt worden, sie war zwei Tage da und ist seitdem auf unbestimmte Zeit krank, dass sei lt. PDL, nun der Grund warum sie mir keinen Auflösungsvertrag geben könnte!!! (Anm.: gesamte Personalbesetzung im Moment in Minusstunden!)
Es blieb mir nichts anderes übrig als bei meinem neuen AG anzurufen und darauf zu hoffen, dass sie mich auch einen Monat später noch nehmen!
Fazit: Kündigungsfrist bei der Personalabteilung erfragen, diese stehen unter Schweigepflicht!! Am besten AV mitnehmen!!
Wer hat Ähnliches erlebt?? Bin zutiefst enttäuscht und stinkesauer!!!!:angry:lg Skunky
 
Es kommt darauf an, ob du nur ein Jahr besfristet hattest oder schon länger...
Wenn du im TVÖD angestellt bist, dann gilt ab dem sechsten Monat eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, länger als ein Jahr 6 Wochen zum Monatsende. Also nichts mit Kalendervierteljahr.
In deinem Fall wären es vier Wochen gewesen, laut meines Wissens.
Im AV mal genau nachschauen.
Aber schau auch mal nach im TVÖD da steht Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen.


Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses​
§ 30
Befristete Arbeitsverträge​
(1)​
1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen
zulässig.
2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West
Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung
der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten
Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a
ff. HRG unmittelbar oder entsprechend gelten.
(2)
1Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund sind nur zulässig,

35​
wenn die Dauer des einzelnen Vertrages fünf Jahre nicht übersteigt; weitergehende
Regelungen im Sinne von § 23 TzBfG bleiben unberührt.​
2Beschäftigte mit einem
Arbeitsvertrag nach Satz 1 sind bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen
bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen
erfüllt sind.
(3)
1Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund soll in der Regel zwölf Monate
nicht unterschreiten; die Vertragsdauer muss mindestens sechs Monate
betragen.
2Vor Ablauf des Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine
unbefristete oder befristete Weiterbeschäftigung möglich ist.
(4)
1Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs
Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten
sechs Monate als Probezeit.
2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
(5)
1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die
Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
2Nach Ablauf der Probezeit beträgt
die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen
bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

3​
Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das
Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war.
4Die Unterbrechungszeit
bleibt unberücksichtigt.


Gruß Patrick

 
Erstmal vielen Dank für den Auszug, aber das Problem ist, das die Uniklinik nicht nach dem TvÖD geht sondern lediglich ans ehemalige BAT angelehnt ist.
Das zweite Problem ist, dass mein Vertrag nach "§§14 Absatz 2 ohne sachlichen Grund" ist und genau 2 Wochen länger als 1 Jahr befristet ist, somit ist die Kündigungsfrist 6 Wochen zu Kalendermonatsende.
Es ist ziemlich kompliziert und ich hatte auch einen Anwalt zu Rate gezogen, aber es hilft leider alles nichts.
Was mich echt nur traurig stimmt, ist, dass ich jetzt fast schon "gezwungen" werde von der PDL zu bleiben, weil sie sich weigert mir einen Auflösungsvertrag zu geben! Ich hatte mich auch schon erkundigt, bei wem ich Anspruch auf Regress stellen kann, wenn ich beide Arbeitsstellen verlieren würde, aber da ist dann großes Schweigen...!!:(
Die Uniklinik ist einfach ein Massenbetrieb und stark nach Hierarchien strukturiert und geordnet, der Einzelne ist hier mit seinen Wünschen oder auch Problemen völlig allein gelassen, bei mir auf der Station gibt es unter den Mitarbeitern eigentlich kein "soziales Miteinander", jeder boxt sich so durch und schaut, dass er nicht unter die Räder kommt!
Danke für´s Zuhören!!
Das Thema beschäftigt mich grade sehr.....:cry1:
lg Skunky
 
Ja das ist wirklich schade, dass es sowas noch gibt. Wann wäre eigentlich dein Vertrag ausgelaufen?

Patrick
 
Mein Vertrag ging vom 15.06.2005 bis 30.06.2006
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich nicht gerne dort bin, dass Team ist ganz in Ordnung, jeder gibt sein Bestes, die Stationsleitung total überfordert, die PDL eine "eiserne Lady".
lg Skunky
 
Hallo!

Ich bin in meiner 2. 1-Jahresbefristung. (Hatte also 1 Jahr, wurde dann um 1 Jahr verlängert) Gelten da auch die 4 Wochen Kündigungsfrist?
 
Das hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Dort steht es, was gilt, ob z. B. die gesetzlichen Kündigungsfristen, TVÖD oder BAT.
Die gesetzliche Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers liegt bei 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, seitens des Arbeitgebers einen Monat zum Monatsende.
 

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